Berechnungsphasen in den VGR der Länder
Erläuterungen und Veröffentlichungstermine für Bruttoinlandsprodukt (BIP) und Bruttowertschöpfung (BWS)
Erläuterungen zu den Berechnungsphasen des Bruttoinlandsprodukts bzw. der Bruttowertschöpfung der VGR der Länder
Wie genau sind die Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) und zur Bruttowertschöpfung (BWS) in den Bundesländern und weshalb kann es zu abweichenden Ergebnissen zwischen den Berechnungsständen bei den jeweiligen Veröffentlichungsterminen kommen?
Gesamtwirtschaftliche Ergebnisse nach Bundesländern, die sich auf eine – gemessen am verfügbaren Fundus regionalstatistischer Ausgangsdaten – weitgehend vollständige Datenbasis stützen, können vom Arbeitskreis VGR der Länder erst mit einem zeitlichen Abstand von etwa zwei Jahren als Originärberechnungen bereitgestellt werden. Nach vier Jahren schließlich liegen alle erforderlichen Basisdaten vollständig vor und die VGR-Ergebnisse gelten als »endgültig« – vorbehaltlich der in größeren zeitlichen Abständen (Revisionen) notwendigen Anpassungen an neue internationale Konventionen, der Einführung methodischer Verbesserungen und der Berücksichtigung neuer Datenquellen (siehe auch »Methodenbeschreibung der VGR der Länder«). Dies ist für viele Verwendungszwecke zu spät, sodass der Versuch gemacht wird, durch sogenannte Fortschreibungen der letzt verfügbaren Originärberechnungsdaten anhand geeigneter Indikatoren aktuellere vorläufige Ergebnisse zu erzeugen. Diese Fortschreibungen von Bruttoinlandsprodukt und Bruttowertschöpfung zielen auf eine möglichst frühzeitige Abschätzung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in den Bundesländern ab.
Mit der frühzeitigen Veröffentlichung der von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft geforderten hochaktuellen Konjunktur- und Wirtschaftsdaten bewegt sich die amtliche Statistik im Spannungsfeld zwischen Aktualität und Genauigkeit. Da zum ersten Veröffentlichungstermin des BIP bzw. des Wirtschaftswachstums der Länder in der letzten Woche im März des Folgejahres (1. Fortschreibung) noch nicht alle notwendigen Basisdaten zur Verfügung stehen, müssen die VGR-Ergebnisse auf unvollständiger Datengrundlage berechnet werden. Indem die jeweils verfügbaren statistischen Ausgangsdaten sukzessive in die Berechnungen Eingang finden, werden diese vorläufigen Ergebnisse kontinuierlich in verschiedenen Berechnungsphasen aktualisiert und veröffentlicht:
- Zur 1. Fortschreibung (FS) – z.B. für das BIP 2011 (Veröffentlichungstermin revisionsbedingt erst am 05. Juli 2012 ) – stehen länderspezifische Daten aus den verschiedenen Fachstatistiken zwar weitgehend für das gesamte Berichtsjahr zur Verfügung. Im Wesentlichen sind dies jedoch lediglich Angaben zur Umsatzentwicklung. Die Fortschreibung der BWS auf Basis der Umsätze ist umso zuverlässiger, je stabiler die regionale Verteilung der Vorleistungen – der Anteil an Rohstoffen, Energie und Vorprodukten in der Produktion oder der Einsatz von Leiharbeitnehmern – im Zeitverlauf bleibt. Je stärker sich diese von Jahr zu Jahr ändern, umso stärker kann die Entwicklung der BWS von der des Umsatzes abweichen. Gerade in den letzten Jahren zeigen die Vorleistungen einen sehr sprunghaften Verlauf, bedingt beispielsweise durch die Ausgliederung unternehmerischer Prozesse und Funktionen bzw. deren Verlagerung ins Ausland. In jenen Wirtschaftsbereichen, für die zu diesem frühen Zeitpunkt noch keinerlei Angaben in regionaler Differenzierung vorliegen, werden behelfsweise – einheitlich für alle Länder – die Entwicklungen in der nationalen VGR unterstellt.
- Bei der 2. Fortschreibung – z.B. für das BIP 2011 (Veröffentlichungstermin in der letzten Woche im März 2013) – kann dann beispielsweise im Verarbeitenden Gewerbe bereits auf vorläufige Daten aus der Kostenstrukturerhebung (KSE), der sogenannten Schnell-KSE, zurückgegriffen werden. Insbesondere liegen damit Angaben zu den regionalen Vorleistungen vor, die für eine originäre Ermittlung der Bruttowertschöpfung erforderlich sind.
- Speziell zwischen 1. und 2. FS sowie schließlich zur Originärberechnung – z.B. für das BIP 2011 (Veröffentlichungstermin in der letzten Woche im März 2014) – verbessert sich die Datenbasis nachhaltig durch das Hinzukommen neuer fundierter Länderdaten. Die Berücksichtigung der neuen Ausgangsdaten und insbesondere die Einarbeitung regionalspezifischer Vorleistungsinformationen können dabei immer mit entsprechenden Änderungen in den Länderergebnissen verbunden sein.
Diese laufenden Überarbeitungen des Bruttoinlandsprodukts und der Bruttowertschöpfung führen zu einer schrittweisen Absicherung der VGR-Ergebnisse für die Länder auf einem immer breiteren Datenfundament. Insofern beruhen Korrekturen bzw. Abweichungen zwischen den Wachstumsraten zu den verschiedenen Veröffentlichungsterminen auf der Datenlage zu den jeweiligen Berechnungsständen und sind nachvollziehbar.
Tabellarische Übersicht
- Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung regional
– Verfügbare Ergebnisse nach Wirtschaftsbereichen, Region und Berechnungsstand –
Veröffentlichungsprogramm der VGR für Bruttoinlandsprodukt (BIP) und Bruttowertschöpfung (BWS)
A Veröffentlichungen für die 16 Länder im Bundesländervergleich
– Revisionsbedingte Terminänderungen sind möglich –
Halbjahresrechnung
- Aggregate:
- nur Veränderungsraten des BIP in jeweiligen Preisen/preisbereinigt
- Gliederungstiefe:
- –
- Zeitpunkt der Veröffentlichung:
- 24. September (Jahr t)
1. Fortschreibung
- Aggregate:
- BIP/BWS, in jeweiligen Preisen/preisbereinigt, in 1000 Euro, Veränderungsraten, Anteile, Messziffern
- Gliederungstiefe: A 6 (PDF) und Verarbeitendes Gewerbe
-
- Land- und Forstwirtschaft; Fischerei (A+B)
- Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe (C-E)
- Verarbeitendes Gewerbe (D)
- Baugewerbe (F)
- Handel, Gastgewerbe und Verkehr (G-I)
- Finanzierung, Vermietung und Unternehmensdienstleister (J+K)
- Öffentliche und private Dienstleister (L-P)
- Zeitpunkt der Veröffentlichung:
- in der letzten Woche im März (Jahr t + 3 Monate)
2. Fortschreibung
- Aggregate:
- BIP/BWS, in jeweiligen Preisen/preisbereinigt, in 1000 Euro, Veränderungsraten, Anteile, Messziffern
- Gliederungstiefe:
- A 6 (PDF) und Verarbeitendes Gewerbe
- (siehe 1. Fortschreibung)
- Zeitpunkt der Veröffentlichung:
- in der letzten Woche im März (Jahr t + 15 Monate)
Originärberechnung
- Aggregate:
- BIP/BWS, in jeweiligen Preisen/preisbereinigt, in 1000 Euro, Veränderungsraten, Anteile, Messziffern
- Gliederungstiefe: A 17 (PDF)
-
- Land- und Forstwirtschaft (A)
- Fischerei und Fischzucht (B)
- Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (C)
- Verarbeitendes Gewerbe (D)
- Energie- und Wasserversorgung (E)
- Baugewerbe (F)
- Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern (G)
- Gastgewerbe (H)
- Verkehr und Nachrichtenübermittlung (I)
- Kredit- und Versicherungsgewerbe (J)
- Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt (K)
- Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (L)
- Erziehung und Unterricht (M)
- Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen (N)
- Erbringung von sonstigen öffentlichen und privaten Dienstleistungen (O)
- Private Haushalte mit Hauspersonal (P)
- Zeitpunkt der Veröffentlichung:
- in der letzten Woche im März (Jahr t + 27 Monate)
B Veröffentlichungen jeweils nur für das eigene Bundesland
– Revisionsbedingte Terminänderungen sind möglich –
Die statistischen Ämter der Länder können sich für ihr eigenes Land – innerhalb eines bestimmten Rahmens – für eine weitergehende Gliederungstiefe entscheiden.
Halbjahresrechnung
- Gliederungstiefe:
- Eine tiefer gehende Freigabe »für das eigene Land« entfällt. Die Regelungen entsprechen den Angaben zur Gliederungstiefe der Veröffentlichungen im Bundesländervergleich (siehe A).
1. Fortschreibung
- Aggregate:
- BIP/BWS, in jeweiligen Preisen/preisbereinigt, in 1000 Euro, Veränderungsraten, Anteile, Messziffern
- Gliederungstiefe:
-
- Land- und Forstwirtschaft; Fischerei (A+B)
- Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe (C-E)
- Verarbeitendes Gewerbe (D)
- Baugewerbe (F)
- Handel, Gastgewerbe und Verkehr (G-I)
- Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern (G)
- Gastgewerbe (H)
- Verkehr und Nachrichtenübermittlung (I)
- Finanzierung, Vermietung und Unternehmensdienstleister (J+K)
- Öffentliche und private Dienstleister (L-P)
- Zeitpunkt der Veröffentlichung:
- in der letzten Woche im März (Jahr t + 3 Monate)
2. Fortschreibung
- Aggregate:
- BIP/BWS, in jeweiligen Preisen/preisbereinigt, in 1000 Euro, Veränderungsraten, Anteile, Messziffern
- Gliederungstiefe:
- A 17 (PDF) ohne Land- und Forstwirtschaft (A) und ohne Fischerei und Fischzucht (B)
- Zeitpunkt der Veröffentlichung:
- in der letzten Woche im März (Jahr t + 15 Monate)
Originärberechnung
- Aggregate:
- BIP/BWS, in jeweiligen Preisen/preisbereinigt, in 1000 Euro, Veränderungsraten, Anteile, Messziffern
- Gliederungstiefe:
- A 31 (PDF) mit der Möglichkeit, je nach Bedarf auch tiefer zu gliedern, ohne WZ 13 »Erzbergbau« und ohne WZ 14 »Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau«
- Zeitpunkt der Veröffentlichung:
- in der letzten Woche im März (Jahr t + 27 Monate)
Hinweis: Bei den preisbereinigten Ergebnissen werden nur Veränderungsraten und Kettenindizes veröffentlicht. Verkettete Absolutwerte werden in Form von Arbeitstabellen produziert und nur auf Anfrage an Dritte weitergegeben.
C Kreisergebnisse im bundesweiten Vergleich
– Revisionsbedingte Terminänderungen sind möglich –
Auf der Basis der Länderergebnisse der 2. Fortschreibung werden die Berechnungen zu BIP/BWS erstmals auf Kreisebene berechnet und im Zuge der folgenden Berechnungsphasen auf Länderebene ebenfalls überarbeitet.
Veröffentlichungstermin BIP/BWS auf Kreisebene z.B. für Berichtsjahr (t) 2011: Ende Juli 2013 (t + 19 Monate)
Bruttoinlandsprodukt / Bruttowertschöpfung
- Aggregate:
- BIP/BWS, in jeweiligen Preisen, in 1000 Euro, Veränderungsraten, Anteile, Messziffern
- Gliederungstiefe: A 6 (PDF) und Verarbeitendes Gewerbe
-
- Land- und Forstwirtschaft; Fischerei (A+B)
- Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe (C-E)
- Verarbeitendes Gewerbe (D)
- Baugewerbe (F)
- Handel, Gastgewerbe und Verkehr (G-I)
- Finanzierung, Vermietung und Unternehmensdienstleister (J+K)
- Öffentliche und private Dienstleister (L-P)
- Zeitpunkt der Veröffentlichung:
- Ende Juli (Jahr t + 19 Monate)
Hinweis:
Die VGR-Gemeinschaftsveröffentlichungen in Excel sind in Office 2003 erstellt.