Verdienststrukturerhebung (VSE) 2006 in Baden-Württemberg

Verdienste nach Berufen

Was ist die Verdienststrukturerhebung?

Die VSE ist eine Erhebung, die in vierjährigem Turnus bei einer repräsentativen Auswahl von Betrieben durchgeführt wird. Erfragt werden Rahmendaten auf Betriebsebene sowie Individualdaten zur Verdienststruktur von Arbeitnehmern. Die VSE ist in Deutschland die umfassendste und zuverlässigste Quelle für Informationen über die Höhe der Verdienste für Arbeitnehmer/innen nach Wirtschaftszweig, Unternehmensgrößenklasse, Leistungsgruppe, Beruf, Ausbildungsniveau, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter und Geschlecht.

Erhebungskonzept

Die VSE ist als repräsentative Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht konzipiert. Die Stichprobe wird zweistufig gezogen. Auf der 1. Stufe werden die Betriebe geschichtet nach Bundesland, Wirtschaftszweig und Betriebsgrößenklasse ausgewählt. Auf der 2. Stufe werden innerhalb des Betriebes die Arbeitnehmer/-innen zufällig ausgesucht. Für die VSE 2006 wurden rund 3 900 Betriebe und fast 250 000 Arbeitnehmer erfasst. Befragt werden nur Betriebe mit 10 oder mehr Beschäftigten.

Wofür werden die Daten benötigt?

Mit den Ergebnissen der VSE werden unterschiedliche sozioökonomische Analysen durchgeführt. So dienen die Daten z.B. der Politik zur Untersuchung von Fragen zu Niedriglöhnen und zu Unterschieden bei Verdiensten von Männern und Frauen. Mit Durchführung der Erhebung 2010 werden erstmals auch Auswertungen zu den politisch relevanten Themenfeldern Entgeltumwandlung und Mindestlohn ermöglicht. Für Privatpersonen sind insbesondere Angaben zu den durchschnittlichen Verdiensten nach Berufen von Interesse. Weitere wichtige Datennutzer sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie Forschungsinstitute.

Da die Erhebung Merkmale umfasst, die auch in allen übrigen EU-Mitgliedstaaten Gegenstand nationaler Verdiensterhebungen sind, stehen Vergleichswerte für die gesamte Europäische Union zur Verfügung. Die VSE wird deshalb häufig für internationale Vergleiche herangezogen.

Erläuterungen

Bruttojahresverdienst
Zum Bruttojahresverdienst zählt der regelmäßige steuerpflichtige Arbeitslohn gemäß den Lohnsteuerrichtlinien (»laufender Arbeitslohn«) zuzüglich der unregelmäßigen Sonderzahlungen (»sonstige Bezüge«) für das gesamte Jahr, zuzüglich der folgenden Verdienstbestandteile:
  • steuerfreie Zuschläge für Schicht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit,
  • steuerfreie Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit,
  • steuerfreie Beträge für betriebliche Altersversorgung aus arbeitnehmerfinanzierter Entgeltumwandlung
  • steuerfreie Essenszuschüsse.
Nicht zum Bruttojahresverdienst rechnen folgende Zahlungen:
  • Arbeitgeberfinanzierte Beiträge für betriebliche Altersversorgung,
  • Nach- und Vorauszahlungen, die andere Jahre betreffen.
Sonderzahlungen
Sonderzahlungen sind die »sonstigen Bezüge« gemäß den Lohnsteuerrichtlinien. Dies sind unregelmäßige, nicht jeden Monat geleistete Zahlungen, wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Leistungsprämien, Abfindungen, Gewinnbeteiligungen, Prämien für Verbesserungsvorschläge, Vergütungen für Erfindungen und Nachzahlungen laufenden Arbeitslohns, z.B. aufgrund von Tariferhöhungen.
Bruttomonatsverdienst
Der Bruttomonatsverdienst bezieht sich auf den Monat Oktober 2006.
Beruf (BA-Nr.)
Die Verdienste nach Berufen sind nach der dreistelligen Berufsnummer der Bundesagentur für Arbeit (BA) sortiert. Auf der Internetseite der BA können Sie zu verschiedenen Berufsbezeichnungen den Tätigkeitsschlüssel suchen bzw. finden die Gesamtauflistung.

Rechtsgrundlagen

Die Durchführung der Verdienststrukturerhebung ist gesetzlich durch das Verdienststatistikgesetz vom 21. Dezember 2006 und das Bundesstatistikgesetz geregelt.

infopunkt

Kontakt

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg

Referat 53 – Verdienste

70158 Stuttgart

E-Mail: VSE2010

Telefon: 0711/641-2523


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