Erläuterungen Bildung, Kultur

Bildung, Kultur – Erläuterungen

Definitionen | ^

Alphabetisch sortiert. Begriff suchen: Strg + F

Abendgymnasium

Führt nach einem einjährigen Vorkurs, einer einjährigen Einführungsphase und dem zweijährigen Kurssystem zur Hochschulreife. Der Unterricht findet mit Ausnahme des letzten Jahres abends statt.

Abendrealschule

Baut auf dem Hauptschulabschluss auf und bietet die Möglichkeit, neben dem Beruf in einem Lehrgang von mindestens zwei Jahren den Realschulabschluss zu erlangen.

Ausbildungsbereich

Die Berufsbildungsstatistik unterscheidet folgende Ausbildungsbereiche:

  • Industrie und Handel (einschließlich Banken, Versicherungen, Gast- und Verkehrsgewerbe)
  • Handwerk
  • Landwirtschaft
  • Öffentlicher Dienst
  • Hauswirtschaft (städtischer Bereich)
  • Freie Berufe.

Die Zuordnung der einzelnen Ausbildungsberufe zu den Ausbildungsbereichen richtet sich nach der allgemeinen Zuständigkeit für die jeweilige Berufsausbildung aufgrund des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO).

Auszubildende
Erfasst werden in der Berufsbildungsstatistik alle Auszubildenden, die in einer außerschulischen Ausbildungsstätte bzw. einem Ausbildungsbetrieb aufgrund eines Ausbildungsvertrages nach dem BBiG beschäftigt und ausgebildet werden.

Nicht als Auszubildende zählen Personen, die ihre berufliche Bildung an Vollzeitschulen erhalten, z.B. an Schulen für Berufe des Gesundheitswesens, oder die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ausgebildet werden, z.B. Beamte im Vorbereitungsdienst.

Als neu abgeschlossene Ausbildungsverträge werden diejenigen gezählt, die im Berichtsjahr in Kraft treten und am 31. Dezember noch bestehen. Da unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Abschluss des Berufsgrundbildungsjahres oder einer Berufsfachschule) ein Eintritt unmittelbar in das zweite Ausbildungsjahr möglich ist, ist die Zahl der neu begonnenen Ausbildungsverhältnisse regelmäßig größer als die der Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr.

Am Ende der Berufsausbildung sind nach dem Berufsbildungsgesetz in den anerkannten Ausbildungsberufen Abschlussprüfungen durchzuführen. Durch die Abschlussprüfung wird festgestellt, ob der Auszubildende über die in der Ausbildungsordnung geforderten Fertigkeiten und Kenntnisse verfügt. Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden, wenn sie nicht bestanden wurde.

Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, wer eine der Ausbildungsordnung entsprechende Berufsausbildung beendet hat. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auch Berufstätige ohne ordnungsgemäße Berufsausbildung (z.B. Berufskraftfahrer) oder Personen, die in berufsbildenden Schulen oder sonstigen Einrichtungen ausgebildet worden sind, zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Diese so genannten "externen" Prüfungsteilnehmer werden in der Berufsausbildungsstatistik bei den Abschlussprüfungen miterfasst, als Auszubildende zählen sie jedoch nicht.

Berufsfachschule

Sie vermittelt je nach Dauer eine berufliche Grundbildung (einjährige Berufsfachschule), eine berufliche Vorbereitung oder einen Berufsabschluss und fördert die allgemeine Bildung. So führen bestimmte zweijährige Vollzeitschulen zur Fachschulreife.

Berufskolleg

Baut auf der Fachschulreife, dem Realschulabschluss oder einem gleichwertigen Bildungsstand auf. Es wird in der Regel als Vollzeitschule geführt und vermittelt nach ein bis drei Jahren eine berufliche Qualifikation. Es kann durch Zusatzunterricht oder in einem besonderen Bildungsgang zur Fachhochschulreife führen.

Berufsoberschule

Baut auf einer praktischen Berufserfahrung auf und vermittelt vor allem eine weiter gehende allgemeine Bildung. Sie gliedert sich in Mittelstufe (Berufsaufbauschule) und Oberstufe (Technische Oberschule, Wirtschaftsoberschule). Die Berufsaufbauschule umfasst ein Schuljahr und führt zur Fachschulreife. Die Oberstufe umfasst zwei Schuljahre und führt zur fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife.

Berufsschule

Sie vermittelt die für den Beruf erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse und vertieft die allgemeine Bildung. Sie führt über eine Grundbildung und darauf aufbauende Fachbildung gemeinsam mit einer Berufsausbildung oder Berufsausübung zu einem berufsqualifizierenden oder berufsbefähigenden Abschluss. Die Grundstufe der Berufsschule kann auch als Berufsgrundbildungsjahr gestaltet sein.

Fachhochschule

Sie bereitet in einem aus sechs Studiensemestern und zwei Praxissemestern bestehenden Studium auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern. Zugangsvoraussetzung ist in der Regel die Fachhochschulreife.

Fachsemester

Semester, die im Hinblick auf die im Erhebungssemester angestrebte Abschlussprüfung im Studienfach verbracht worden sind. Dazu können auch einzelne Semester aus einem anderen Studienfach oder Studiengang gehören, wenn sie angerechnet werden.

Fachschule

hat die Aufgabe, nach abgeschlossener Berufsausbildung und praktischer Bewährung oder nach einer geeigneten beruflichen Tätigkeit von mindestens fünf Jahren eine weiter gehende fachliche Ausbildung im Beruf zu vermitteln (z.B. Fachschule für Technik, Meisterschule, Landwirtschaftsschule). Vorbereitungskurse zur Meisterprüfung dauern bei Vollzeitunterricht meist ein Jahr. Fachschulen für Technik sind in der Regel zweijährige Vollzeitschulen. Lehrgänge bei Abend- oder Wochenendunterricht sind entsprechend länger.

Freie Waldorfschule

Private Ersatzschule mit besonderer pädagogischer Prägung (R. Steiner). Die Klassenstufen 1 bis 12 werden weitgehend als einheitlicher Bildungsgang geführt, Klassenstufe 13 bereitet auf die Hochschulreife (Abitur) vor.

Grundschule

Ihr Auftrag ist die Vermittlung von Grundkenntnissen und Grundfertigkeiten sowie die Entfaltung der verschiedenen Begabungen in einem gemeinsamen Bildungsgang. Sie umfasst vier Schuljahre. Danach erfolgt der übergang auf eine weiterführende Schule.

Gymnasium

Es vermittelt eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die zur Studierfähigkeit führt. In der Normalform baut das Gymnasium auf der Grundschule auf und umfasst acht oder neun Schuljahre, wobei nicht voll ausgebaute Gymnasien die Bezeichnung Pro Gymnasium führen. In der Aufbauform umfasst das Gymnasium die Klassenstufen 8 bis 13 oder 11 bis 13.

Gymnasium, allgemein bildend

Gliedert sich in das Gymnasium in Normalform (8 oder 9-jährig), das Pro-Gymnasium (nicht voll ausgebaut) und das Gymnasium in der Aufbauform (baut in der Regel auf der 7. Klassenstufe auf).

Gymnasium, beruflich

Die beruflichen Gymnasien werden in der Regel in der dreijährigen Aufbauform geführt, daneben existieren auch Schulen in sechsjähriger Aufbauform. Sie umfassen folgende Richtungen:

  • wirtschaftswissenschaftliche Richtung
  • technische Richtung
  • ernährungswissenschaftliche Richtung
  • agrarwissenschaftliche Richtung
  • sozialpädagogische Richtung
  • biotechnologische Richtung.
Hauptschule

Vermittelt eine allgemeine Bildung als Grundlage für eine Berufsausbildung und für weiterführende Bildungsgänge. Sie baut auf der Grundschule auf, umfasst in der Regel fünf Schuljahre und schließt mit einem Abschlussverfahren (Hauptschulabschluss) ab. An zentralen Hauptschulen wird ein sechstes Schuljahr angeboten, das eine erweiterte allgemeine Bildung und mit einem Abschlussverfahren  einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand vermittelt .

Hochschulsemester

Semester, die insgesamt an einer deutschen Hochschule (einschl. Urlaubssemester) verbracht worden sind. Sie müssen nicht in Beziehung zum Studienfach des Studenten im Erhebungssemester stehen.

Kolleg

Vermittelt bei entsprechendem Bildungsstand (z.B. Fachschulreife oder Realschulabschluss) nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem gleichwertigen beruflichen Werdegang eine auf der Berufserfahrung aufbauende allgemeine Bildung. Es umfasst mindestens zweieinhalb Schuljahre in Tagesunterricht und führt zur Hochschulreife.

Kunsthochschule

Sie dient der Kunst auf den Gebieten der Musik, der darstellenden Kunst und der bildenden Kunst durch Lehre, durch die Entwicklung künstlerischer Formen und Ausdrucksmittel und durch freie Kunstausübung. Im Rahmen ihrer Aufgaben bereitet sie insbesondere auf künstlerische Berufe sowie auf diejenigen kunstpädagogischen Berufe vor, deren Ausübung besondere künstlerische Fähigkeiten erfordert.

Lehramt

Der Begriff bezieht sich auf die höchste vom Lehrer abgelegte Lehramtsprüfung bzw. die erworbene Unterrichtsberechtigung. Die "Studenten mit einem angestrebten Lehramt" enthalten nur Studierende im Erst- und Zweitstudium, ohne Studierende in Aufbau-, Ergänzungs-, Erweiterungs-, und Zusatzstudiengängen.

Pädagogische Hochschulen

Wissenschaftliche Hochschulen, die Studiengänge für die Ausbildung der Lehrer an Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen anbieten. Ihr Besuch ist in der Regel nur mit der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife möglich.

Realschule

Sie baut auf der Grundschule auf und umfasst sechs Schuljahre. Sie vermittelt eine erweiterte allgemeine Bildung als Grundlage einer Berufsausbildung oder weiterführender, insbesondere berufsbezogener schulischer Bildungsgänge und schließt mit einem Abschlussverfahren (Realschulabschluss) ab.

Schulen, allgemein bildende

Insbesondere Grund- und Hauptschulen, Sonderschulen, Realschulen und Gymnasien.

Schulen, öffentliche

Schulen, die von einer Gemeinde, einem Landkreis, einem Regionalverband oder einem Schulverband gemeinsam mit dem Land oder vom Land allein getragen werden.

Schulen, private

Schulen in nicht öffentlicher (freier) Trägerschaft. Der Begriff beinhaltet keine Aussage über die Form des Zugangs, da auch Privatschulen grundsätzlich allen offen stehen.

Schulen besonderer Art (früher: Gesamtschulen)

Die 3 in §107 Schulgesetz genannten Schulen können in den Klassenstufen 5 bis 10 ohne Gliederung nach Schularten geführt werden. Soweit die Jahrgangsstufen 11 bis 13 organisatorisch mit Schulen besonderer Art verbunden sind, werden die Schülerzahlen in diesen Jahrgangsstufen ebenfalls bei den "Schulen besonderer Art" ausgewiesen.

Schulen des zweiten Bildungsweges

Sie bieten Weiterbildungswilligen, die der Schulpflicht entwachsen sind und sich bereits im Berufsleben befinden, die Möglichkeit, einen höherwertigen Schulabschluss nachzuholen. Folgende Bildungseinrichtungen stehen zur Verfügung:

  • Abendrealschule
  • Abendgymnasium
  • Kolleg
  • Berufsaufbauschule
  • Berufsoberschule (Oberstufe)
  • Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife
Sonderschule

Sie dient der Erziehung, Bildung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen, die schulfähig sind, aber infolge körperlicher, geistiger oder seelischer Besonderheiten, die in den allgemeinen Schulen nicht die ihnen zukommende Erziehung, Bildung und Ausbildung erfahren können. Sonderschulen führen je nach Förderungsfähigkeit der Schüler zu den Bildungszielen der übrigen Schularten, soweit der besondere Förderbedarf der Schüler nicht eigene Bildungsgänge erfordert.

Sonderschulen sind insbesondere Schulen für Blinde, Gehörlose, Geistigbehinderte, Körperbehinderte, Schwerhörige, Sehbehinderte, Sprachbehinderte, Erziehungshilfe und für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung sowie Förderschulen (früher: Schulen für Lernbehinderte).

Studenten

In einem Fachstudium immatrikulierte (eingeschriebene) männliche und weibliche Studierende (ohne Beurlaubte, Studienkollegiaten, Gast- und Nebenhörer).

Studienanfänger

Studenten im ersten Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte) oder im ersten Fachsemester eines bestimmten Studienganges.

Theologische Hochschulen

Kirchliche oder staatliche Hochschulen ohne die theologischen Fakultäten oder Fachbereiche der Universitäten.

Universitäten

Wissenschaftliche Hochschulen, die Forschung, Lehre und Studium im Dienst der Wissenschaft vereinigen. Sie bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden erfordern. Ihr Besuch setzt in der Regel die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife voraus.

Volkshochschulen (VHS)

Als öffentliche Einrichtungen der Erwachsenenbildung wenden sich die Volkshochschulen an alle Bürger und sind weder weltanschaulich noch politisch an bestimmte Gruppen oder Institutionen gebunden. Entsprechend ihrem eigenen Verständnis lassen sich die Grundaufgaben der Volkshochschule wie folgt skizzieren:

  • Information und Orientierung
  • Wissensvermittlung sowie Erlernen und üben von Fertigkeiten und Techniken
  • Entwicklung der kreativen und sozialen Fähigkeiten
  • Hilfe zu sinnvoller Freizeitgestaltung und Freizeitnutzung
  • Beratung über Weiterbildungsmöglichkeiten und -perspektiven

Die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen an Volkshochschulen unterliegen keiner Schulpflicht. Dem einzelnen steht es frei, sich an Lehr- und Lernangeboten zu beteiligen. Die Ergebnisse der VHS-Statistik beruhen auf Auswertungen der Berichtsbogen der baden-württembergischen Volkshochschulen.

Verwaltungsfachhochschulen

An diesen Fachhochschulen mit Ausbildungsgängen für den öffentlichen Dienst werden Bundes- oder Landesbeamte des gehobenen Dienstes ausgebildet. Das Studium ist Bestandteil des Vorbereitungsdienstes der Beamtenanwärter.

Zeichenerklärung | ^

0
weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts
nichts vorhanden (genau Null)
·
Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten
x
Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll
Angabe fällt später an
/
Zahlenwert nicht sicher genug
()
Aussagewert eingeschränkt
p
vorläufige Zahl
r
berichtigte Zahl
s
geschätzte Zahl
D
Durchschnitt (arithmetisches Mittel)

© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2013 | ^