Baden-Württemberg: Partner Europas
Organe und Institutionen in der Europäischen Union
- Der Europäische Rat
- Im Europäischen Rat kommen seit 1974 die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der/die Präsident/-in der Europäischen Kommission zusammen. Er darf weder mit dem Europarat (der eine internationale Organisation ist), noch mit dem Rat der Europäischen Union (der sich aus den Vertreter/-innen der 27 Mitgliedstaaten auf Ministerebene zusammensetzt) verwechselt werden. Der Europäische Rat, dessen Gastgeber jeweils der Staat ist, der im Rat der Europäischen Union den Vorsitz innehat, bestimmt den Takt politischen Lebens und der Entwicklung der Europäischen Union, indem er mindestens zweimal jährlich zusammentritt. Auf diesen EU-Gipfeln wird über die Ziele der Unionspolitik entschieden. Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wird das Amt eines Präsidenten des Europäischen Rates eingerichtet, der vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit für zweieinhalb Jahre gewählt wird. Dadurch soll der Europäische Rat effizienter arbeiten können. Der Europäische Rat schlägt die Mitglieder der EU-Kommission vor.
- Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
- Der Rat der Europäischen Union, auch »Ministerrat« genannt, ist das wichtigste Entscheidungsgremium der EU.
Wie das Europäische Parlament wurde der Rat in den 50er-Jahren durch die Gründungsverträge eingesetzt. Er vertritt die Mitgliedstaaten, und an seinen Tagungen nimmt je ein Minister aus den nationalen Regierungen der EU-Staaten teil. Alle im Rat vertretenen Minister sind befugt, für ihre Regierungen verbindlich zu handeln. Das bedeutet, dass die Unterschrift eines Ministers für die Unterschrift der gesamten Regierung steht. Außerdem sind die im Rat tagenden Minister ihrem nationalen Parlament sowie den von ihm vertretenen Bürgern gegenüber politisch verantwortlich. Dies gewährleistet die demokratische Legitimierung der Ratsbeschlüsse.
Der Vorsitz im Rat wechselt alle sechs Monate. Im ersten Halbjahr 2010 führt Spanien den Vorsitz, im zweiten Halbjahr Belgien.
- Die Europäische Kommission
- Die Kommission ist ein politisch unabhängiges Organ, das die Interessen der gesamten EU vertritt und wahrt. Innerhalb des institutionellen Systems der EU bildet sie die Antriebskraft. Die Kommission ist dem Parlament gegenüber politisch rechenschaftspflichtig, das ihr das Misstrauen aussprechen und sie so zum Rücktritt zwingen kann. Die Kommission nimmt an allen Tagungen des Parlaments teil, auf denen sie ihre Politik erläutern und begründen muss. Außerdem antwortet sie regelmäßig auf schriftliche und mündliche Anfragen von Mitgliedern des Europäischen Parlaments. Die laufende Arbeit der Kommission wird von ihren Verwaltungsmitarbeitern, Experten, Übersetzern, Dolmetschern und Sekretariatskräften ausgeführt. Es gibt ungefähr 25 000 solche europäische Beamte. Diese Zahl mag hoch klingen, ist aber tatsächlich niedriger als die Personalausstattung der meisten mittelgroßen Städte in Europa. Die Kommission unterhält wegen der zwangsläufigen Vielsprachigkeit der EU den größten Übersetzungs- und Dolmetscherdienst der Welt. Fast jeder zehnte Kommissionsmitarbeiter ist im Sprachendienst tätig.
- Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel, aber sie verfügt auch über Büros in Luxemburg, Vertretungen in allen EU-Staaten und Delegationen in vielen Hauptstädten weltweit. Sie hat im Wesentlichen die Aufgaben, dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften zu machen, die EU-Politik umzusetzen und den Haushalt zu verwalten sowie (gemeinsam mit dem Gerichtshof) die Einhaltung des europäischen Rechts zu überwachen. Sie vertritt die Europäische Union auf internationaler Ebene, zum Beispiel durch Aushandeln von Übereinkommen zwischen der EU und anderen Ländern.
- Die Europäische Kommission setzt sich aus 27 Kommissaren zusammen. An der Spitze steht der Präsident, derzeit der Portugiese José Manuel Barroso. Jeder Mitgliedsstaat stellt ein Mitglied der Kommission. Zur Zeit ist dies für Deutschland der ehemalige Ministerpräsident von Baden-Württember, Günther Oettinger.
- Das Europäisches Parlament
- Das Europäische Parlament (EP) ist die Vertretung der Völker der Mitgliedstaaten und damit das größte multinationale Parlament der Welt.
- Die Abgeordneten werden in direkten und allgemeinen Wahlen seit 1979 alle fünf Jahre gewählt. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) sind nicht in nationalen Blöcken, sondern europaweiten politischen Fraktionen organisiert, zu denen alle wichtigen politischen Parteien aus den Mitgliedstaaten der EU zusammengefasst werden. Da die Abgeordneten aus allen EU-Mitgliedstaaten kommen, ist die Sprachenvielfalt groß: Das EP arbeitet in 23 Amtssprachen.
- Der Sitz des EP ist in Straßburg, mit Arbeitsorten in Brüssel und Luxemburg. Das Parlament teilt sich die gesetzgebende Gewalt mit dem Rat. Sie haben seit Lissabon gleiche Rechte im Gesetzgebungsprozess. Damit wurde das Parlament gestärkt.
- Durch die direkte Wahl des Parlaments wird die demokratische Legitimierung des europäischen Rechts gewährleistet. Es übt eine demokratische Kontrolle über alle Organe der EU und insbesondere über die Kommission aus. Es stimmt der Benennung der Kommissionsmitglieder zu oder lehnt sie ab und kann einen Misstrauensantrag gegen die gesamte Kommission einbringen. Außerdem teilt es sich die Haushaltsbefugnis mit dem Rat und kann daher Einfluss auf die Ausgaben der EU ausüben. In letzter Instanz nimmt es den Gesamthaushalt an oder lehnt ihn ab.
- Entscheidungsprozesse in Europa
- Die Sitzverteilung im Europäischen Parlament
- Der Europäische Gerichtshof
- Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (oft auch nur als »der Gerichtshof« oder EuGH bezeichnet) wurde 1952 durch die Pariser Verträge eingerichtet.
- Er hat seinen Sitz in Luxemburg. Seine Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass Rechtsvorschriften der EU (das »Gemeinschaftsrecht«) in allen Mitgliedstaaten einheitlich ausgelegt und angewandt werden. Mit anderen Worten gewährleistet er, dass diese Normen für alle und unter allen Umständen den gleichen Inhalt haben. Der Gerichtshof ist befugt, in Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten, Organen der EU, Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden.
- Der EuGH hat im Laufe seiner Geschichte viele Urteile gefällt, die die europäische Integration in wichtigen Bereichen vorangetrieben und zur Entwicklung des Rechts der Europäischen Union beigetragen haben. So hat ein EuGH-Urteil Studenten aus der Europäischen Union das Studium im EU-Ausland erheblich erleichtert. Früher kam es immer wieder vor, dass Universitäten von Studenten aus anderen EU-Mitgliedsstaaten besondere Studien- oder Einschreibegebühren verlangten, die die Bürger des eigenen Landes nicht zahlen mussten.
- Der Europäische Rechnungshof
- Der Rechnungshof, der 1977 seine Arbeit aufgenommen hat, prüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit aller Einnahmen und Ausgaben der Union und kontrolliert, ob der Haushaltsplan der EU wirtschaftlich ausgeführt wird. Er hat seinen Sitz in Luxemburg. Der Rechnungshof besteht aus einem Mitglied je EU-Staat. Die Mitglieder werden vom Rat auf sechs Jahre ernannt; eine Wiederernennung ist möglich. Der Präsident des Europäischen Rechnungshofes wird für drei Jahre gewählt.
- Die Europäische Zentralbank
- Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde 1998 durch den Vertrag über die Europäische Union gegründet, um den Euro einzuführen und zu verwalten, d.h. Devisengeschäfte durchzuführen und das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme sicherzustellen. Des Weiteren ist die EZB für die Gestaltung der Wirtschafts- und Währungspolitik der EU verantwortlich. Sie ist ein unabhängiges Organ mit Sitz in Frankfurt/Main.
- Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
- Der Wirtschafts- und Sozialausschuss
- Der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA), der 1957 durch den Vertrag von Rom gegründet wurde, ist ein beratendes Organ, das Arbeitgeber, Gewerkschaften, Landwirte, Verbraucher und andere Interessengruppen, die gemeinsam die »organisierte Bürgergesellschaft« bilden, vertritt. In politischen Gesprächen mit der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament legt der EWSA ihren Standpunkt dar und vertritt ihre Interessen. Dadurch schlägt der EWSA eine Brücke zwischen der Union und ihren Bürgern und fördert so eine mitwirkungsfreudigere, integrationswilligere und somit demokratischere Gesellschaft in Europa. Der Ausschuss bildet einen untrennbaren Teil des Entscheidungsprozesses in der EU: Bevor Beschlüsse über die Wirtschafts- und Sozialpolitik gefasst werden, muss seine Stellungnahme eingeholt werden.
Außerdem kann er aus eigenem Antrieb zu anderen Themen Stellung beziehen, die ihm wichtig erscheinen, wie im Dezember 2009 mit der Initiativstellungnahmen »Die Finanzkrise und ihre Auswirkungen auf die Realwirtschaft«. Die 344 Mitglieder des WSA werden zwar von den EU-Regierungen vorgeschlagen, sind in ihrer Arbeit aber politisch völlig unabhängig. Deutschland ist wie auch Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich mit 24 Mitgliedern vertreten.
- Der Ausschuss der Regionen
- Für Baden-Württemberg besonders wichtig ist der Ausschuss der Regionen (AdR), der 1994 durch den Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht) neu geschaffen wurde. Er ist ein beratendes Organ, das aus Vertretern der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften Europas besteht. Er gewährleistet, dass sie ihren Standpunkt zur Politik der Europäischen Union einbringen können und dass regionale und lokale Identitäten und Vorrechte respektiert werden. Der AdR muss in Bereichen, die die kommunale und regionale Verwaltung betreffen – zum Beispiel Regionalpolitik, Umwelt, Bildung und Verkehr –, angehört werden.
- Die Mitglieder des AdR sind gewählte Kommunal- oder Regionalpolitiker, die das gesamte Spektrum an Tätigkeiten auf lokaler und regionaler Ebene in der EU abdecken. Es handelt sich zum Beispiel um Präsidenten von Regionen, Abgeordnete von Regionalparlamenten, Stadträte oder Bürgermeister von Großstädten. Sie werden zwar von den EU-Regierungen vorgeschlagen, sind in ihrer Arbeit aber politisch völlig unabhängig.
- Mit dem Lissabon-Vertrag wird die Stellung der Regionen und Städte im politischen System der Europäischen Union aufgewertet und die institutionelle Rolle des Ausschusses der Regionen (AdR) im gesamten Legislativprozess gestärkt. Neben der Ausweitung der obligatorischen Konsultation des Ausschusses bei der Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften wird dem AdR nun auch in zwei spezifischen Fällen ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof eingeräumt: Erstens zur Wahrung seiner eigenen institutionellen Befugnisse und zweitens, um eine Nichtigkeitsklage gegen Rechtsakte zu erheben, die Politikbereiche betreffen, in denen der AdR laut EU-Vertrag angehört werden muss.
© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2011 | ^