Nettoinvestitionsraten der Gemeinden und Gemeindeverbände in Baden-Württemberg

Nettoinvestitionsraten*) der Gemeinden und Gemeindeverbände in Baden-Württemberg seit 2004
Größenklassen20041)20052)20062)20072)
1.000 EuroEuro je Einw.1.000 EuroEuro je Einw.1.000 EuroEuro je Einw.1.000 EuroEuro je Einw.

* Angaben aus der kommunalen Jahresrechnungsstatistik Berechnung Nettoinvestitionsrate 2004 = Gruppierung 860 -(900 +970-978+990) Berechnung Nettoinvestitionsrate 2005, 2006 und 2007 = Gruppierung 86 -(90 +970-978+990)

Gr. 860 = Allgemeine Zuführung zum Vermögenshaushalt Gr. 861 = Zuführung zur Sonderrücklage Gr. 900 = Allgemeine Zuführung zum Verwaltungshaushalt Gr. 901 = Entnahmen aus Sonderrücklagen Gr. 970-978 = Tilgung von Krediten, Umschuldungen Gr. 990 = Kreditbeschaffungskosten

1) Die Zahlen können nur mit großer Einschränkung verwendet werden: Seit 2003 waren die ordentliche und die außerordentliche Tilgung zwar unter neu eingeführten vierstelligen Gruppierungen zu buchen, verarbeitet werden konnten bei der statistischen Aufbereitung allerdings nur dreistellige Gruppierungen. Damit konnte nicht mehr zwischen ordentlicher und außerordentlicher Tilgung unterschieden werden. Diese Änderung hat u.U. erhebliche Ungenauigkeiten zur Folge.

2) Die Ergebniserstellung für die Jahre 2005, 2006 und 2007 erfolgte nach Bundessystematik. Dabei sind einige Gruppierungen auf den Zweisteller verkürzt worden und die Ergebnisse sind daher mit den Vorjahren nur bedingt vergleichbar. Betroffen sind u.a. die Gruppierungen 86 und 90.

Anmerkung: Umfangreiche Auslagerungen von kostenrechnenden Einrichtungen aus den kommunalen Haushalten in Eigenbetriebe und Eigengesellschaften in den letzten 10 Jahren bedingen eine immer stärkere Einschränkung der Aussagekraft der Nettoinvestitionsrate und beeinträchtigen die zeitliche Vergleichbarkeit.

Gemeinden (Gv.) 677.71963600.641561.653.9811543.000.047279
Stadtkreise166.0738585.63044202.456103632.575321
500 000 und mehr Einw.178.03430296.803164164.430277398.984670
200 000 bis unter 500 000 Einw.−5.207−7−69.289−86−52.754−65168.090207
100 000 bis unter 200 000 Einw.−10.741−2143.0988689.62817762.520124
50 000 bis unter 100 000 Einw.3.9877415.0172761.152212.98154
kreisangehörige Gemeinden511.38758443.933511.229.6471402.151.117245
100 000 bis unter 200 000 Einw.11.791105−2.480−226.0575411.874106
50 000 bis unter 100 000 Einw.71.2598024.78829120.444143226.988270
20 000 bis unter 50 000 Einw.126.59455108.62445365.931151539.913223
10 000 bis unter 20 000 Einw. 106.33252172.59285286.995144473.164239
5 000 bis unter 10 000 Einw.100.3645462.59834229.422123496.430263
3 000 bis unter 5 000 Einw.72.9808062.09867133.346146248.442272
1 000 bis unter 3 000 Einw.20.2003515.5242783.105143141.616247
unter 1 000 Einw. 1.8674318944.34610112.690294
Landkreise−76.936−934.3834185.18321228.93626

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