Indikatoren zum Thema »Gesundheit, Soziales, Rechtspflege«

Aussage

Die Quote der Empfänger von Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zeigt, wie hoch der Anteil der Bevölkerung ist, der gar kein oder kein ausreichendes Einkommen zur grundlegenden Existenzsicherung durch eigene Erwerbsarbeit erzielen kann. Die Quote kann als Maß für den Bevölkerungsanteil, der ohne die Transferleistungen von Armut betroffen wäre, interpretiert werden. Ziel der Sozialpolitik ist die Reduzierung von Armut. Die Zahl der Erwachsenen und vor allem aber der Kinder, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, soll deshalb verringert werden.

Schaubild: Quote der Empfänger von sozialer Mindestsicherung am Jahresende 2010 nach Bundesländern

Ergebnisse

Im Jahr 2010 (siehe Hinweis) erhielten in Baden-Württemberg 562 971 Menschen Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme, um ihren grundlegenden Lebensunterhalt zu sichern, rund 3 % weniger als im Vorjahr. Der Großteil davon (468 464 Empfänger) bezog die häufig auch mit »HARTZ IV« bezeichneten Leistungen Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Die Sozialhilfe (Laufende Hilfe für den Lebensunterhalt sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) stellten für 80 312 Personen das soziale Auffangnetz dar. Die Kriegsopferfürsorge trug zur Mindestsicherung von 4 920 hauptsächlich älteren Menschen bei.

Ein Vergleich der Bundesländer zeigt, dass vor allem die Menschen in den Stadtstaaten und in Ostdeutschland auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts angewiesen sind. So bezog 2010 fast jeder fünfte Berliner Transferleistungen zur Mindestsicherung. Geringere Bezugsquoten waren in Süddeutschland festzustellen. So wies Baden-Württemberg mit 5,2 % die zweitniedrigste Mindestsicherungsquote auf. Damit war jeder zwanzigste in Baden-Württemberg lebende Mensch auf Existenz sichernde finanzielle Hilfen des Staates angewiesen.

Hinweis

Es ist zu beachten, dass es sich bei den Zahlen um vorläufige Daten handelt, da die Daten zu den Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für 2010 noch nicht vorliegen. Den Quoten und der Tabelle sind deshalb die Daten der Asylbewerberleistungsempfänger des Jahres 2009 zu Grunde gelegt.

Definition / Berechnung
Anzahl Empfänger von Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme / Einwohner × 100
Zu den Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme des Staates zählen das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Arbeitslosengeld II bekommen erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 64 Jahren, die nicht für ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Personen, die mit in diesen Haushalten leben und nicht erwerbsfähig sind (vor allem Kinder), erhalten Sozialgeld. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten bedürftige ältere Menschen über 65 Jahre sowie Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und deshalb nicht ins reguläre Erwerbsleben eingegliedert werden können. Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (außerhalb von Einrichtungen) erhalten die nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln (z. B. Vermögen) oder durch Leistungen anderer Sozialleistungsträger decken können. Dazu gehören zum Beispiel vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente.
Datenquelle
ALG II Statistik (Agentur für Arbeit), Sozialhilfestatistik (Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen), Statistik der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Statistik über die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Statistik über die Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Länderergebnisse: Statistisches Bundesamt.
Mögliche regionale Gliederung
Kreis, Land
Periodizität
Jährlich
Nächste Aktualisierung
Dezember 2012
Empfänger/innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung in Baden-Württemberg jeweils am Jahresende nach Leistungsarten
Leistungsart20062007200820092010
Anzahl

1) vorläufiger Wert; Daten für Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2010 liegen noch nicht vor, daher Wert für 2009 verwendet.

Leistungen nach dem SGB II
ALG II358.373335.947314.688346.711332.180
Sozialgeld153.308145.787134.395142.941136.284
Leistungen nach dem SGB XII
HLU außerhalb von Einrichtungen5.4095.5435.4185.4165.392
Grundsicherung im Alter u.b. Erwerbsminderung67.23670.58074.39071.40274.920
Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz15.79712.2609.2269.275x
Laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge (2-jährlich)6.384x5.599x4.920
Insgesamt606.507576.501543.716581.344562.9711)

2/20/2012


© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2012 | ^