Junge Menschen, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben einen eigenständigen Anspruch auf Eingliederungshilfe. Seelisch behindert bedeutet, dass die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht. Eingliederungshilfen setzen neben einer (drohenden) seelischen Behinderung zusätzlich voraus, dass eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
Fast 90 (87) Prozent der insgesamt 7 099 im Jahr 2010 in Anspruch genommenen Eingliederungshilfen erhielten Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter; 70 Prozent waren männlich. Bei 59 Prozent der jungen Menschen lebten die Eltern zusammen, bei 29 Prozent lebte ein Elternteil allein. Mindestens einen Elternteil ausländischer Herkunft hatten ein Viertel der Hilfeempfänger. 9 von 10 Maßnahmen wurden von freien Trägern der Jugendhilfe durchgeführt. Knapp ein Viertel (24 %) wurde in Einrichtungen über Tag und Nacht geleistet, gut drei Viertel wurden ambulant oder teilstationär durchgeführt. Nur 1 Prozent der Hilfen wurde durch geeignete Pflegepersonen durchgeführt.
| Junge Menschen mit Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung Beendete und zum Jahresende andauernde Hilfen in Baden-Württemberg 2010 | |
|---|---|
| Geschlecht, Alter | Anzahl |
| männlich | 4987 |
| weiblich | 2112 |
| 6-12 Jahre | 3390 |
| 12-18 Jahre | 2801 |
| 18 Jahre und älter | 544 |
Ausgewählte Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg seit 1991
02.12.2011
© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2011 | ^