Kinder und Jugendliche, die akut gefährdet sind oder sich selbst an ein Jugendamt wenden, werden zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen und vorläufig in einer Einrichtung oder bei einer geeigneten Person untergebracht. Diese Hilfe in Krisensituationen war im Jahr 2010 in Baden-Württemberg in 2 966 Fällen notwendig.
1 659 Mädchen sowie 1 307 Jungen waren betroffen; knapp drei Viertel der jungen Menschen hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Knapp ein Viertel war aus der eigenen Familie, Heim oder Pflegefamilie ausgerissen. Weit über die Hälfte (58 Prozent) waren Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. 805 junge Menschen (27 Prozent) wurden auf eigenen Wunsch unter den Schutz des Jugendamts gestellt. 30 Prozent der Maßnahmen wurden durch soziale Dienste oder das Jugendamt, 18 Prozent durch die Polizei veranlasst. Hauptgrund für Inobhutnahmen ist eine Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils, gefolgt von Beziehungsproblemen, Anzeichen von Misshandlung und Vernachlässigung. Häufig sind es gleich mehrere Anlässe, die zu einer Inobhutnahme führen.
Daneben gab es landesweit 61 Fälle von Herausnahmen, auch »Wegnahme« genannt. Dies ist eine besondere Form der Inobhutnahme: das Kind/der Jugendliche wird trotz des Widerspruchs seiner Eltern, also gegen deren Willen, aus einer sein Wohl gefährdenden Situation heraus und in die Obhut des Jugendamts genommen.
| Warum nehmen Jugendämter Kinder und Jugendliche in ihre Obhut? Hauptanlässe für Inobhutnahmen*) in Baden-Württemberg 2010 | |
|---|---|
| Anlass | Anzahl |
|
*) ohne Herausnahmen | |
| Überforderung der Eltern/eines Elternteils | 1.458 |
| Beziehungsprobleme | 609 |
| Vernachlässigung | 360 |
| Anzeichen für Misshandlung | 334 |
Ausgewählte Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg seit 1991
02.12.2011
© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2011 | ^