Produktionsindex im Verarbeitenden Gewerbe Baden-Württembergs

Ergebnisdarstellung

Mit dem Berichtsmonat Januar 2009 werden die Indizes der Produktion auf das neue Basisjahr 2005 umgestellt. Zeitgleich erfolgt die Einführung der neuen »Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)« und des neuen »Güterverzeichnisses für Produktionsstatistiken, Ausgabe 2009 (GP 2009)«. Damit werden sowohl die bislang geltende Basis 2000 = 100 als auch die bislang geltende Klassifikationen WZ 2003 und GP 2002 abgelöst.

Die Ergebnisse beruhen auf den monatlichen Produktionsmeldungen von rund 3 850 Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes. Erfasst wird die monatliche Produktion von über 5 100 industriellen Erzeugnissen nach Menge und Wert in der Abgrenzung des GP 2009 (Erhebungsklassifikation). Aus den gemeldeten Produktionsdaten werden zunächst Messzahlen der Produktion gebildet (bezogen auf den Monatsdurchschnitt des Basisjahres 2005), wobei die in die Berechnung eingehenden Wertangaben einer Preisbereinigung mit den Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte unterzogen werden. Die Messzahlen werden dann mit Bruttoproduktionswertanteilen zu vierstelligen Wirtschaftszweigindizes in der Abgrenzung der WZ 2008 verdichtet (Darstellungsklassifikation). Die Zusammenfassung der vierstelligen Wirtschaftszweigindizes zu den höheren Aggregaten der WZ 2008, z. B. nach Wirtschaftsabteilungen (Zweisteller), erfolgt über den jeweiligen Wertschöpfungsanteil eines jeden Wirtschaftszweiges am Gesamtwert des Verarbeitenden Gewerbes.

Veröffentlicht wird der preisbereinigte kalendermonatliche Index (Volumenindex); das heißt, kalenderbedingte Einflüsse auf die Zahl der Arbeitstage eines Monats werden in den Indizes nicht ausgeschaltet.

Zum 1. Januar 2007 trat Artikel 10 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom 22. August 2006 in Kraft, durch den das Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe geändert wurde. In diesem Zusammenhang wurde ab dem Berichtsmonat Januar 2007 die Abschneidegrenze für die kurzfristigen Statistiken im Verarbeitenden Gewerbe heraufgesetzt. Monatlich werden nur noch Betriebe mit mindestens 50 tätigen Personen befragt (bisher Betriebe von Unternehmen des Produzierenden Gewerbes mit im Allgemeinen mindestens 20 tätigen Personen). Neu ist damit, dass der Berichtskreis der »Monatlichen Produktionserhebung« auf den des »Monatsberichts im Verarbeitenden Gewerbe« abgestimmt ist, womit die Ergebnisse der wichtigsten Konjunkturindikatoren konsistenter werden.


© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2012 | ^