Änderung der Veröffentlichungspraxis zum Preisindex für die Lebenshaltung

Der Preisindex für die Lebenshaltung wurde Anfang des Jahres 2003 umgestellt und wird seitdem unter der Bezeichnung »Verbraucherpreisindex« geführt.

Seit dem Jahr 2003 sind bei uns nur noch Informationen zu folgenden Preisindizes erhältlich:

Folgende Preisindizes stehen nicht mehr zur Verfügung:

Der Preisindex für die Lebenshaltung (Verbraucherpreisindex) aller privaten Haushalte in Baden-Württemberg auf Basis 2005=100 wurde erstmalig im Februar 2008 berechnet. Dabei wurden die Indizes bis Monat Januar 1968 auf die Basis 2005 zurückgerechnet. Das heißt, es gibt für die Preisbasis 2005=100 eine entsprechende lange Reihe bis 1968 zurück, die in gewohnter Weise veröffentlicht wird und bei uns erhältlich ist.

Verbraucherpreisindizes - Verwendung in Wertsicherungsklauseln

Welche Konsequenzen ergeben sich aus der neuen Veröffentlichungspraxis der Verbraucherpreisindizes seit 2003?

Zusammenfassend sollten Sie folgendes bei der Anwendung von Wertsicherungsklauseln ab 2003 berücksichtigen:

Wie ist nun eine Anpassung auf der Grundlage des Verbraucherpreisindex (aller privaten Haushalte) auf Basis 2005=100 vorzunehmen ?

Der Preisindex für die Lebenshaltung (Verbraucherpreisindex) aller privaten Haushalte auf Basis 2005=100 wird seit Februar 2008 berechnet. Dabei wurden die Indizes bis Monat Januar 1968 auf die Basis 2005 zurückgerechnet. Das heißt, es gibt für die Preisbasis 2005= 100 eine entsprechende lange Reihe bis 1968 zurück. Diese wird in gewohnter Weise von uns veröffentlicht.

Beispiel: Im Vertrag ist eine Anpassung vorgesehen, wenn sich der Verbraucherpreisindex um 5 Prozent verändert. Die letzte Anpassung wurde (damals noch auf einer alten Basis) im Januar 1999 vorgenommen. Sie möchten im April 2003 wissen, ob Sie anpassen können. Sie bekommen von uns den Indexwert für den Monat Januar 1999 (Basis 2005=100) und den Indexwert für den Monat April 2003 (Basis 2005=100) mitgeteilt. Die prozentuale Veränderung kann wie bisher berechnet werden:

(neuer Indexstand /alter Indexstand) x 100 - 100

Dabei ist unerheblich, ob evtl. bei der letzten Anpassung 1999 Indizes einer früheren Preisbasis verwendet wurden, da der Ausgangswert für die neue Berechnung der Indexwert der aktuellen Basis ist und nicht mit einem »alten Indexwert« auf einer früheren Basis weitergerechnet wird. Es werden also immer die Preisindizes der aktuellen Basis miteinander verglichen und die entsprechende Veränderung ermittelt.

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass wir keine Auskünfte, die eine Rechtsberatung beinhalten, erteilen dürfen.

Für inhaltliche bzw. rechtliche Unterstützung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Notar. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den in den Mitteilungen der Rheinischen Notarkammer 2000, S. 409 ff erschienenen Aufsatz »Wertsicherungsklauseln in der notariellen Praxis« von Notarassessorin Christiane Kluge. Gesetzliche Grundlage für die Anwendung von Wertsicherungsklauseln ist die Preisklauselverordnung (PrKV) vom 23.September 1998 (BGBl 1998, Teil I, Nr. 669).Wertsicherungsklauseln sind genehmigungsfrei.

Grundsätzlich kann in Wertsicherungsklauseln auch auf den für europäische Zwecke entwickelten Harmonisierten Verbraucherpreisindex für Deutschland (HVPI) oder den Index der Einzelhandelspreise für Deutschland Bezug genommen werden.

nfopunkt

Weitere Informationen

Für Informationen bezüglich der Preisindizes (methodische Hinweise, Berechnungen u.ä.) stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Kontakt

Tel.: 0711/641- 2533 oder 2449

E-Mail: poststelle@stala.bwl.de

Fax: 0711/641-2135

Tabellen mit Verbraucherpreisindizes sind auch per Fax-Abruf abrufbar.


© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2012 | ^