Erläuterungen

Die Regionale Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (R‑LGR) ermittelt den Produktionswert, die Vorleistungen sowie die Wertschöpfung für den Wirtschaftsbereich Landwirtschaft (ohne Garten- und Landschaftsbau, Forstwirtschaft und Fischerei) nach den Regeln des revidierten Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 für Deutschland auf Bundesländer- und Regierungsbezirksebene ab dem Kalenderjahr 1991.

Die Berechnungen für die Landwirtschaft in der gesamtwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichsuntergliederung der regionalen VGR stützen sich auf die Ergebnisse der R‑LGR. Als verbindliche Rechtsgrundlage der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR) in den Mitgliedsländern der EU wurde am 5. Februar 2004 im Amtsblatt der Europäischen Union die »Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2003 zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung in der Gemeinschaft« veröffentlicht.

Nach der Produktionsmessung im Sinne des ESVG – »Durchschnittshofkonzept« – sind auch innerlandwirtschaftliche Umsätze sowie ein Teil der Produktion, die von demselben Betrieb als Vorleistung verwendet wird (z. B. als Futtermittel vorgesehenes Getreide) im Produktionswert und bei den Vorleistungen zu berücksichtigen. Die Basiseinheit für die Beschreibung des landwirtschaftlichen Produktionsprozesses bildet die sogenannte »örtliche fachliche Einheit«. Sie findet im landwirtschaftlichen Betrieb als Ganzes ihre beste Entsprechung, was zur Folge hat, dass nicht nur landwirtschaftliche Tätigkeiten in die LGR eingehen, sondern auch sogenannte »nicht trennbare nichtlandwirtschaftliche Nebentätigkeiten« im Produktionswert zu berücksichtigen sind.

Nach ESVG ist die Produktion bzw. Wertschöpfung der Landwirtschaft zu »Herstellungspreisen« zu bewerten, d. h. Gütersubventionen wie z.B. die im Rahmen der Reform der »Gemeinsamen Agrarpolitik« der EU bis 2004 ausbezahlten Flächenbeihilfen für Feldkulturen sind für die jeweiligen Erzeugnisse (z. B. Getreide) zuzüglich beim Produktionswert (zu Erzeugerpreisen) zu verbuchen. Die produktspezifischen Steuern und Abgaben (Gütersteuern) vermindern dagegen den Produktionswert.

Eine Methodenbeschreibung der LGR bietet das »Handbuch zur Landwirtschaftlichen und Forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)« der Europäischen Kommission, herausgegeben vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, Luxemburg, 2000.

Weitere Informationen zur Erstellung der Regionalen LGR

Statistisches Landesamt Baden‑Württemberg
Dr. Frank Thalheimer
Tel. 0711/641‑2650
E-Mail: Frank Thalheimer

Atlas Agrarstatistik

Im »Atlas Agrarstatistik« bieten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder interaktive Karten an, in denen Ergebnisse aus der Landwirtschaftszählung 2010 und der Agrarstrukturerhebung 2016 georeferenziert mit einem 5 km-Rasternetz dargestellt werden.

letzte Änderung: 2018-05-18T09:42 – © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg