Landwirtschaftszählung 2020

Mitte Februar startet in Baden-Württemberg die Landwirtschaftszählung 2020. Dazu werden rund 40.000 landwirtschaftliche Betriebe im Land vom Statistischen Landesamt angeschrieben. Die Erhebung erfolgt mit einem elektronischen Fragebogen im Internet und umfasst für alle Betriebe traditionelle Themen wie Bodennutzung, Viehbestände oder Eigentums- und Pachtverhältnisse. In rund 10.000 Stichprobenbetrieben werden zusätzlich Informationen zu aktuell diskutierten Themen wie Tierhaltungsverfahren oder dem Umgang mit Wirtschaftsdüngern erhoben. Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen werden, wie schon in der Vergangenheit, wo immer möglich vorhandene Verwaltungsdaten genutzt. Erste Ergebnisse auf Landesebene stehen ab Anfang 2021 zur Verfügung, im Jahresverlauf 2021 werden dann auch vielfältige Daten zur Agrarstruktur auf Gemeindeebene verfügbar.

Fragen zur Zählung

Was ist die Landwirtschaftszählung?

Die Landwirtschaftszählung ist eine grundlegende und umfassende Bestandsaufnahme der Agrarstruktur in Baden-Württemberg, Deutschland und der EU, die in einem ungefähr 10-jährigen Turnus stattfindet. Sie ist zudem Teil eines weltweiten Agrarzenus, der für das Jahr 2020 von der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen (FAO) initiiert wurde. Mit der Landwirtschaftszählung werden regionale, nationale und europäische Datenbedürfnisse von Wissenschaft, Fachverbänden, agrarpolitischen Entscheidungsträgern, der Medien sowie interessierten Bürgerinnen und Bürger erfüllt.

 

Was ist der Zweck der Erhebung?

Durch die umfangreiche Befragung werden aktuelle, belastbare und vergleichbare Daten und Fakten für alle Staaten der Europäischen Union produziert. Sie bilden die Basis für die gemeinsame Agrarpolitik im europäischen Staatenverbund. Ebenso werden wichtige Informationen für die regionale Einschätzung des vergangenen und des zu erwartenden Strukturwandels oder die Potenziale für die Versorgung mit Nahrungsmitteln geliefert. Aufgrund der regional vielfältigen Landwirtschaft in Baden-Württemberg, sind Ergebnisse auf kleinstrukturierter Ebene von großer Bedeutung. Die Landwirtschaftszählung wird hierfür Daten auf Kreis- und sogar auf Gemeindeebene liefern.

 

Welche Betriebe sind auskunftspflichtig?

In Baden-Württemberg werden ca. 40.000 landwirtschaftliche Betriebe befragt, die bestimmte Erfassungsgrenzen erfüllen. Seit der LZ 2010 liegt die Haupterfassungsgrenze bei 5 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF). Wird diese nicht erreicht, werden Betriebe auch dann in die Erhebung mit einbezogen, wenn Sonderkulturen wie Wein oder Obst bewirtschaftet oder bestimmte Tierbestände gehalten werden. Im Vergleich zur letzten Landwirtschaftszählung sind Forstbetriebe nicht mehr miteinbezogen. Sie werden im Jahr 2022 in einer separaten Forststrukturerhebung befragt.

 

 

Was sind die Erhebungsinhalte?

Die Erhebungsinhalte und damit Lieferdaten an die EU werden im Wesentlichen von der EU-Verordnung 2018/1091 definiert. Das Grundprogramm umfasst bekannte und in regelmäßigen Abständen abgefragte Themen der Agrarstatistik wie den Anbau auf dem Ackerland, die Tierbestände oder die Eigentums- und Pachtverhältnisse der Betriebe. Zu diesem Grundprogramm werden alle Betriebe befragt. Zusätzlich zu den allgemeinen Fragen kommen für knapp 10.000 zufällig ausgewählte Betriebe in Baden-Württemberg weitere Fragenkomplexe hinzu. Neben der Arbeitskräfteausstattung werden die Bereiche Klima- und Umweltschutz sowie das Tierwohl in der Landwirtschaft abgedeckt. Diese befassen sich beispielsweise mit Haltungs- und Aufstallungsformen von Rindern, Schweinen und Legehennen sowie die Ausbringung und Lagerung von Wirtschaftsdüngern.

Einen Überblick über die Erhebungsinhalte und die verschiedenen Teilmengen in Baden-Württemberg vermittelt die Übersicht.

 

 

Wie wird die Erhebung durchgeführt?

Der Erhebungszeitraum bestimmt sich aus technischen und organisatorischen Gründen, u.a. durch den Erhebungsstichtag für die Viehbestände zum 1. März. Der Versand der Unterlagen an die Betriebe erfolgt in mehreren Staffeln ab Mitte Februar. Der Rücklauf soll bis Ende März erfolgen. Den Betrieben steht für die Bearbeitung insgesamt ein mehrwöchiger Zeitraum zur Verfügung. Während dieses Zeitraums sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Statistischen Landesamts von Montag bei Freitag jeweils von 7.00 bis 17.00 Uhr (Freitag bis 15.00 Uhr) für telefonische Auskünfte und Hilfestellungen erreichbar.

Die Landwirtschaftszählung 2020 wird, wie alle statistischen Erhebungen jüngeren Datums, grundsätzlich als elektronische Erhebung durchgeführt. Im Hinblick auf die nicht überall vorhandene Netzanbindung und die sehr unterschiedliche Ausstattung mit Informationstechnik in den Betrieben, kann in Ausnahmefällen und auf Antrag auch ein Papierfragebogen zur Verfügung gestellt werden.

Selbstverständlich wird die amtliche Statistik, wo immer möglich, zur Entlastung der Betriebe auf Verwaltungsdaten zurückgreifen. Im Jahr 2020 sind dies Angaben aus dem Gemeinsamen Antrag und aus HIT (Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tier). Übernommen werden u.a. Angaben zur Bodennutzung, zur ökologischen Wirtschaftsweise, zur Beteiligung an Förderprogrammen sowie zum Rinderbestand.

 

Wann ist mit den ersten Ergebnissen zu rechnen?

Eine schnelle Ver- und Bearbeitung der Daten soll auch zu einer zügigen Lieferung von Ergebnissen führen. Diese werden für bestimmte Thematiken, durch ein hohes Anfragenaufkommen (zum Beispiel für regionale Pachtpreise), mit Spannung erwartet. Erste Ergebnisse sollen anlässlich der Grünen Woche 2021 präsentiert werden. Im weiteren Verlauf des Jahres 2021 werden dann Schritt für Schritt die Ergebnisse in fachlicher und regionaler Tiefe verfügbar. Das Statistische Landesamt wird darüber mit Pressemitteilungen, Tabellen und Analyseberichten informieren, die auch im Internetangebot abrufbar sein werden.

 

 

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