216/2012

Stuttgart, 10. Juli 2012Nr. 216/2012

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Zahl der gerichtlichen Maßnahmen zum Entzug der elterlichen Sorge sinkt weiter

Für 460 Jungen und 411 Mädchen wurde Eltern das Sorgerecht entzogen

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes ordneten die Gerichte im Jahr 2011 in 871 Fällen die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge an. Gegenüber dem Vorjahr (888) bedeutet dies eine Abnahme um 2 Prozent. Seit 2009 ist hier ein konstanter Rückgang zu verzeichnen. In 625 Fällen (Vorjahr: 652) übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf das Jugendamt, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.

Die Einschränkung oder der Entzug des elterlichen Sorgerechts für Minderjährige erfolgt dann, wenn eine Gefahr für die Person oder ihr Vermögen auf andere Weise nicht abgewendet werden kann.

Wenn es nach den Jugendämtern gegangen wäre, hätte die Zahl noch weit über den 871 angeordneten Fällen gelegen. Im Jahr 2011 hatten sie 1 446 Anzeigen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an die Gerichte erstattet. Dies ist aber auch ein Rückgang um 7 Prozent gegenüber dem Vorjahr mit 1 562 Anzeigen.

Sorgerechtsentzug in den Jahren 1991 bis 2010 in Baden-Württemberg
JahrAnzeigen/ Anrufungen des Gerichts zum Entzug der elterlichen SorgeGerichtliche Maßnahmen zum Entzug der elterlichen SorgeÜbertragung des Sorgerechts ganz oder teilweise auf das Jugendamt
Anzahl
1995729625518
1996699597529
1997664592518
1998617537425
1999739596445
2000727569411
2001845678457
2002967746425
20031.105764534
20041.070736494
2005997690476
20061.282776496
20071.334847552
20081.5541.010686
20091.625924646
20101.562888652
20111.446871625

Schaubild: Sorgerechtsentzüge in Baden-Württemberg 1995 bis 2011

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Tel.: 0711/641-2451, E-Mail: Pressestelle

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Sigrid Büttner

Tel.: 0711/641-2541, E-Mail: Jugendhilfe

URI: http://www.statistik-bw.de/Pressemitt/2012216.asp

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