:: 4/2016

Wer ist ein »Schulabbrecher«?

Anmerkungen zu einem weit verbreiteten, aber oft unzutreffenden Begriff

Von den allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg sind 2014 insgesamt 5 868 Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss abgegangen. Allerdings ist dies nicht immer mit dem Abbruch eines Bildungsgangs verbunden. Es gibt zum Beispiel an Sonderschulen bzw. Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren Bildungsgänge, die planmäßig nicht zum Hauptschulabschluss führen. So hatten 3 348 dieser Schülerinnen und Schüler einen spezifischen Sonderschulabschluss erworben. Auch für Abgängerinnen und Abgänger ohne Hauptschulabschluss gibt es an den beruflichen Schulen eine Reihe von Angeboten, die ihnen den Weg zu einer Berufsausbildung ebnen können. Knapp 3 300 Jugendliche konnten hier im Jahr 2014 den Hauptschulabschluss nachholen.

»Schulabbrecher: 6 Prozent verlassen die Schule ohne Hauptschulabschluss«1

»Mehr Schulabbrecher im Osten«2

»Schulabbrecher-Rekord in Mansfeld-Südharz«3

»Schulabbrecherquote: Wie hoch ist der Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss?«4

Egal ob Spiegel, Focus, Tageszeitungen oder gar die Bundeszentrale für politische Bildung – der »Schulabbrecher« ist in aller Munde und häufig wird dabei »Schulabbruch« mit einem »Schulabgang ohne Abschluss« gleichgesetzt. Doch was steckt wirklich hinter den Begriffen »Schulabbrecher« oder »Schulabgang ohne Abschluss«?

Wenn man sich mit diesen Fragen beschäftigt, sind zunächst zwei Punkte zu klären:

Was ist ein »Schulabgang ohne Abschluss«?

Sind alle Schülerinnen und Schüler, die ohne einen allgemeinbildenden Abschluss die Schule verlassen, Schulabbrecher oder Schulabbrecherinnen?

Mehr als die Hälfte der Abgänge ohne Hauptschulabschluss entfallen auf Abgänge mit einem regulären Abschluss

Der Begriff »Schulabgang ohne Abschluss« wird in der Öffentlichkeit oft so verwendet, dass man darunter einen Abgang ohne Hauptschulabschluss versteht. Dies entspricht jedoch nicht der Wirklichkeit. Es gibt auch geregelte Schulabschlüsse »unterhalb« des Hauptschulabschlusses. Diese sind in Baden-Württemberg der Förderschulabschluss und der Abschluss für Geistigbehinderte. Der Förderschulabschluss ist das Bildungsziel der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)5 mit dem Förderschwerpunkt Lernen, während der Abschluss für Geistigbehinderte das Bildungsziel der SBBZ mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist. Die Schülerinnen und Schüler, die die jeweiligen Schulen mit dem entsprechenden Bildungsabschluss verlassen haben, haben somit das Bildungsziel ihres Bildungsgangs erreicht und sollten daher nicht als »Schulabbrecher« bezeichnet werden. Bildungspolitische Instrumente, die auf eine Reduzierung der Zahl von Abgängen ohne Hauptschulabschluss abzielen, müssen diese Unterschiede beachten, um wirksam eingesetzt werden zu können.

In Baden-Württemberg waren im Jahr 2014 insgesamt 5 868 Schülerinnen und Schüler von allgemeinbildenden Schulen abgegangen, ohne einen Hauptschulabschluss erworben zu haben. Von diesen hatten jedoch 2 304 mit dem Förderschulabschluss und 1 044 mit dem Abschluss für Geistigbehinderte einen formalen Bildungsabschluss erreicht. Lediglich 2 520 Abgängerinnen und Abgänger verließen die Schule ohne jeden Schulabschluss. Somit traf in diesem Jahr nur auf 43 % der Abgänge ohne Hauptschulabschluss die Bezeichnung »Schulabgang ohne Abschluss« zu. Die anderen 57 % haben das Ziel ihres Bildungsgangs erreicht und können daher auch nicht als »Schulabbrecher« tituliert werden.

Seit 2005 ist die Zahl der Abgänge ohne Hauptschulabschluss in Baden-Württemberg deutlich gesunken. Damals wurden in der amtlichen Schulstatistik noch 8 419 Abgänge ohne Hauptschulabschluss gezählt. Von diesen hatten 4 626 keinen Schulabschluss erreicht, was einem Anteil von 55 % entspricht. Die Zahl der Abgänge ohne Abschluss konnte somit von 2005 bis 2014 deutlich stärker reduziert werden als die Zahl der Abgänge mit Förderschulabschluss oder mit dem Abschluss für Geistigbehinderte.

60 % der Abgänge ohne Abschluss kamen 2014 von einer Werkreal- und Hauptschule

Betrachtet man die Abgänge ohne Abschluss näher, wird deutlich, dass es auch innerhalb dieser Gruppe Unterschiede gibt. Von den 2 520 Abgängerinnen und Abgängern ohne Abschluss im Jahr 2014 stammten 1 512 von einer Werkreal- und Hauptschule, 470 von einer Realschule, 334 von einer Sonderschule und 204 von einer anderen Schulart. Werkreal- und Hauptschulen mit einem Anteil von 60 % sowie Realschulen mit einem Anteil von knapp 19 % erscheinen daher als die besten Ansatzpunkte, wenn man Maßnahmen zur Reduzierung der Zahl der Abgänge ohne Hauptschulabschluss ergreifen möchte.

Die amtliche Schulstatistik erfasst Abgänge von allgemeinbildenden Schulen ohne Abschluss nur dann, wenn die jeweiligen Schülerinnen und Schüler die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, also mindestens 9 Jahre lang eine Schule besucht haben. Gliedert man die Abgänge ohne Abschluss nach der Klassenstufe, aus der die Schülerinnen und Schüler abgegangen sind, zeigt sich, dass ein Teil von ihnen offenbar bereits früher Probleme in ihrer Schullaufbahn gehabt hat. Im Jahr 2014 sind 17 % der Abgängerinnen und Abgänger ohne Abschluss von Werkreal- und Hauptschulen bzw. 257 aus Klassenstufe 8 oder sogar früher abgegangen. Sie hatten also bereits mindestens eine Klassenstufe wiederholt. An Realschulen entfielen 18 % bzw. 86 der 470 Abgänge ohne Abschluss auf Abgänge aus Klassenstufe 8.

Andererseits sind 2014 auch Schülerinnen und Schüler erst nach Besuch der 10. Klassenstufe einer Werkrealschule ohne Hauptschulabschluss abgegangen. Seit dem Schuljahr 2012/13 können Schülerinnen und Schüler, die in der 9. Klassenstufe nicht zum Hauptschulabschluss gelangt sind, nach einem weiteren Jahr des Schulbesuchs die Hauptschulabschlussprüfung regulär am Ende des 10. Schuljahres ablegen. Im Jahr 2014 konnten 2 049 Jugendliche dieses Angebot erfolgreich nutzen – aber für 281 brachte auch diese Möglichkeit nicht den gewünschten Erfolg.

Nicht jeder Abgang ohne Abschluss ist ein Abbruch

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass Jugendliche, die das allgemeinbildende Schulwesen ohne Abschluss verlassen, das angestrebte Bildungsziel nicht erreicht haben und sie somit den von ihnen besuchten Bildungsgang abgebrochen haben. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen.

In Baden-Württemberg gibt es einen 2-jährigen Bildungsgang »Kooperation Werkreal- und Hauptschule – Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB)«. Hier werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet, bei denen schon am Ende der 8. Klassenstufe der Werkreal- und Hauptschule abzusehen ist, dass sie Probleme haben werden, den Hauptschulabschluss zu erreichen. Diese erhalten in der 9. Klassenstufe verstärkt Unterricht mit berufsbezogener Ausrichtung durch Lehrkräfte einer kooperierenden beruflichen Schule. Im folgenden Jahr wechseln die Schülerinnen und Schüler an die berufliche Schule. Dort werden ihnen in erster Linie berufliche Grundkenntnisse vermittelt. Zusätzlich erhalten sie durch Lehrkräfte der Werkreal- und Hauptschule Unterricht in allgemeinbildenden Fächern. Das Ziel dieses Bildungsgangs ist es, den Schülerinnen und Schülern durch die Vermittlung beruflicher Grundkenntnisse den Einstieg in den Ausbildungsmarkt zu erleichtern und sie am Ende des Bildungsgangs doch noch zum Hauptschulabschluss zu führen. Durch den Wechsel von der Hauptschule an die berufliche Schule verlassen sie allerdings nach der 9. Klassenstufe die Hauptschule ohne Hauptschulabschluss und werden von den Schulen – korrekterweise – als Abgänge ohne Hauptschulabschluss gemeldet. Da dieser Wechsel allerdings regulär im Rahmen eines definierten bereichsübergreifenden Bildungsgangs erfolgt, werden diese Schülerinnen und Schüler vom Statistischen Landesamt aus der Schulabgangsstatistik herausgerechnet. Sie sind also nicht Teil der veröffentlichten Zahlen der Schulabgänge ohne Hauptschulabschluss. Im Jahr 2014 betraf dies 222 Abgänge von Werkreal- und Hauptschulen.

Eine weitere Ausnahme von der Regel stellen die Jugendlichen dar, die – als gute und motivierte Schülerinnen und Schüler einer Werkreal- und Hauptschule – bereits nach Klassenstufe 8 diese (ohne Abschluss) verlassen, um an der 2-jährigen Berufsfachschule den mittleren Abschluss zu erwerben. Damit können sie – wie auch die Schülerinnen und Schüler einer Realschule – den mittleren Abschluss innerhalb von 10 Schuljahren erreichen. Diese Möglichkeit ist jedoch kein in sich geschlossener Bildungsgang und beinhaltet das Risiko, bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung an der Berufsfachschule tatsächlich ohne Hauptschulabschluss die Schule verlassen zu müssen. Im Jahr 2014 nutzten 263 Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit des Übergangs nach Klassenstufe 8.

Gibt es auch einen Abbruch mit Abschluss?

Definiert man den »Schulabbruch« als Verlassen des allgemeinbildenden Schulsystems, bevor man den im besuchten Bildungsgang angestrebten Abschluss erreicht hat, so kann es auch »Schulabbrecherinnen« und »Schulabbrecher« geben, die einen Abschluss erworben haben. So werden zum Beispiel nicht alle, die ein Gymnasium besuchen, auch das Abitur erreichen. Wenn Schülerinnen und Schüler im Lauf ihrer Schulzeit vom Gymnasium auf eine Realschule wechseln und dort erfolgreich zum Realschulabschluss gelangen, kann allerdings nicht von einem »Schulabbruch« die Rede sein. Diese Schülerinnen und Schüler haben das allgemeinbildende Schulwesen nicht verlassen, sondern nur den Bildungsgang gewechselt und diesen dann – hoffentlich erfolgreich – fortgesetzt.

Es gibt aber auch Schülerinnen und Schüler, die vom Gymnasium nach Erfüllung der Schulpflicht abgehen, ohne die Hochschulreife erlangt zu haben. Wenn diese das allgemeinbildende Schulwesen verlassen, haben sie ihre vorgesehene Schulausbildung abgebrochen, auch wenn sie mit dem Hauptschulabschluss eine formale Qualifikation erreicht haben sollten. Diese Schülergruppe ist in der öffentlichen Diskussion allerdings wohl nicht gemeint, wenn vom »Schulabbruch« die Rede ist. Dennoch sind in dieser Hinsicht durchaus nennenswerte Zahlen zu verzeichnen. So sank die Zahl der Abgänge mit Hauptschulabschluss von Realschulen in den letzten Jahren in deutlich geringerem Maß als die Zahl der Abgänge ohne Hauptschulabschluss. Im Jahr 2014 beendeten 1 296 Jugendliche den Realschulbesuch mit dem Hauptschulabschluss. An Gymnasien ist seit 2005 sogar ein deutlicher Anstieg der Zahl der Abgänge mit Hauptschulabschluss zu verzeichnen. Damals verließen nur 259 Jugendliche ein Gymnasium mit Hauptschulabschluss, 2014 waren es dagegen 1 221.

Die steigende Tendenz der mittleren Abschlüsse an allgemeinbildenden Gymnasien dürfte dagegen auf den Ausbau der beruflichen Gymnasien in den letzten Jahren zurückzuführen sein. Der Anstieg verläuft weitgehend parallel zur Entwicklung der Zahl der Neueintritte an beruflichen Gymnasien mit der Herkunft aus einem allgemeinbildenden Gymnasium. Dieser Trend dürfte daher nicht Ausdruck eines vorzeitigen Abbruchs der Schullaufbahn sein, sondern eine Folge der Attraktivität der beruflichen Gymnasien. Dass die Zahl der Neueintritte dort seit 2012 über der Zahl der Realschulabschlüsse an allgemeinbildenden Gymnasien liegt, mag unter anderem darin begründet sein, dass dieses Angebot in grenznahen Gebieten auch für Schülerinnen und Schüler aus anderen Bundesländern reizvoll ist.

Auch für Abgängerinnen und Abgänger ohne Hauptschulabschluss gibt es Anschlussmöglichkeiten

Auch für Abgängerinnen und Abgänger allgemeinbildender Schulen, die dort keinen Hauptschulabschluss erworben haben, gibt es Anschlussmöglichkeiten im Bereich der beruflichen Vorbereitung, Grundbildung oder Ausbildung. Im Schuljahr 2014/15 sind insgesamt 9 478 Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss in einen Bildungsgang an einer beruflichen Schule eingetreten. Diese Zahl ist deutlich höher als die Zahl der Abgänge ohne Hauptschulabschluss. Die Ursache hierfür ist, dass diese Jugendlichen in manchen Fällen mehrere berufsvorbereitende Bildungsgänge durchlaufen, bevor sie dann hoffentlich eine Berufsausbildung beginnen können.

Den direkten Einstieg in eine duale Berufsausbildung schaffen allerdings nur wenige Jugendliche ohne Hauptschulabschluss. Im Schuljahr 2014/15 entfielen lediglich knapp 13 % der Neueintritte ohne Hauptschulabschluss auf Schülerinnen und Schüler mit einem Ausbildungsvertrag. Gut zwei Drittel von diesen wurden an einer Sonderberufsschule unterrichtet. Damit dürfte ein großer Teil eine Ausbildung nach § 66 Berufsbildungsgesetz bzw. § 42 m Handwerksordnung durchlaufen. Diese Regelungen betreffen Berufe, deren Ausbildungsinhalte speziell auf Menschen mit Behinderungen zugeschnitten wurden.

Eine vollzeitschulische Berufsausbildung ist für Jugendliche ohne Hauptschulabschluss nur in den seltensten Fällen eine Alternative. In diesen Bildungsgängen waren weniger als 1 % der entsprechenden Neueintritte zu verzeichnen. Die meisten von ihnen streben Berufe im sozialen Bereich an, wie zum Beispiel Sozialpflege, Altenpflege oder Kinderpflege.

Gut 2 % der Neueintritte ohne Hauptschulabschluss erfolgten 2014/15 in Bildungsgängen der beruflichen Grundbildung, die auf eine duale Berufsausbildung angerechnet werden können. Knapp 3 % entfielen auf die bereits oben beschriebenen Eintritte von Schülerinnen und Schülern, die aus der 8. Klassenstufe einer Werkreal- und Hauptschule in eine Berufsfachschule zum Erwerb der Fachschulreife gewechselt sind.

In der Regel durchlaufen Jugendliche ohne Hauptschulabschluss im Bereich der beruflichen Schulen zunächst einen Bildungsgang der Berufsvorbereitung. Diese nahmen im Schuljahr 2014/15 rund vier Fünftel der entsprechenden Neueintritte auf. Hierzu zählt eine Reihe von Bildungsgängen an Berufs- und Sonderberufsfachschulen, an denen gut 28 % der Neueintritte ohne Hauptschulabschluss erfolgten. Daneben können auch an Berufs- und Sonderberufsschulen schulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag unterrichtet werden. Sie machten 5 % der Neueintritte aus.

Knapp die Hälfte und damit der mit Abstand größte Teil aller Neueintritte ohne Hauptschulabschluss war im VAB zu verzeichnen. Dieser Bildungsgang ist speziell auf Jugendliche ohne Hauptschulabschluss zugeschnitten. Daher besuchten ihn im Schuljahr 2014/15 neben den 4 540 Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss nur 275 weitere Schülerinnen und Schüler, die über einen Hauptschulabschluss oder sogar einen mittleren Bildungsabschluss verfügten. Im Rahmen des VAB gibt es die bereits oben genannten Kooperationsklassen Werkreal- und Hauptschule – VAB und ein vergleichbares Angebot in Kooperation von Förderschulen und VAB. Nach der Schaffung der Möglichkeit, den Hauptschulabschluss an Werkrealschulen auch nach dem 10. Schuljahr erwerben zu können, ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Kooperationsklassen Werkreal- und Hauptschule – VAB von um 600 auf unter 400 zurückgegangen. Dagegen hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Kooperationsklassen Förderschule – VAB seit 2005/06 bis 2014/15 auf 736 verdoppelt. Weitere 1 639 Schülerinnen und Schüler besuchten eine VAB-Klasse für Jugendliche ohne Deutschkenntnisse. Für diese steht zunächst der Erwerb von Sprachkenntnissen im Vordergrund. In einer VAB-Regelklasse wurden 2 063 Jugendliche unterrichtet.

Neue Ansätze beim Übergang von der Schule in den Beruf stellen die duale Ausbildungsvorbereitung (AV dual) und die Berufsfachschulen der pädagogischen Erprobung (BFPE) dar. In ihnen werden Konzepte erprobt, die einer passgenaueren Ausbildungsvorbereitung dienen und die bisherigen Angebote mittelfristig ablösen sollen. Im Schuljahr 2014/15 wurden 439 Jugendliche im AV dual und 916 in BFPE unterrichtet.

2014 knapp 3 300 Hauptschulabschlüsse an beruflichen Schulen

Neben der Vermittlung von beruflichen Grundkenntnissen ist auch der Erwerb des Hauptschulabschlusses ein Ziel des VAB. Im Jahr 2014 konnten 1 795 Absolventinnen und Absolventen eines VAB den Hauptschulabschluss nachholen. Weiteren 837 Absolventinnen und Absolventen der anderen hier genannten berufsvorbereitenden oder berufsgrundbildenden Bildungsgänge gelang dies ebenfalls. Im Rahmen einer vollzeitschulischen Berufsausbildung wurde 51 Jugendlichen und im Rahmen einer dualen Berufsausbildung wurde 575 Jugendlichen der Hauptschulabschluss zuerkannt.

Diese Zahlen verdeutlichen, dass es in Baden-Württemberg für Jugendliche, die ohne Hauptschulabschluss das allgemeinbildende Schulwesen verlassen, eine Reihe von Möglichkeiten gibt, diesen nachzuholen und den Übergang in eine Berufsausbildung zu schaffen.

Und mit der Bezeichnung »Schulabbrecher« sollte man sehr vorsichtig umgehen oder sie am besten ganz vermeiden, wenn man nicht falsche Assoziationen wecken möchte. Es haben eben nicht alle Abgängerinnen und Abgänger ohne Hauptschulabschluss ihren Bildungsgang abgebrochen, und es ist daher nicht gerechtfertigt, wenn sie dennoch als »Schulabbrecher« tituliert werden. Ohne Frage ist es sinnvoll, möglichst vielen Jugendlichen die Chance zu eröffnen, den Hauptschulabschluss zu erreichen. Aber auch denen, die dies nicht schaffen, sollten Förderangebote und Wege zu einer Berufstätigkeit offen stehen.

1 Spiegel online vom 22.11.2013, www.spiegel.de/schulspiegel/schulabbrecher-6-prozent-verlassen-schule-ohne-abschluss-a-935056.html (Abruf: 09.02.2016).

2 Focus online vom 28.02.2011, www.focus.de/familie/schule/bildungspolitik/mehr-schulabbrecher-im-osten-bertelsmann-studie_id_2040712.html (Abruf: 09.02.2016).

3 Mitteldeutsche Zeitung vom 12.07.2015, www.mz-web.de/mitteldeutschland/hauptschulabschluss-schulabbrecher-rekord-in-mansfeld-suedharz,20641266,31203880.html (Abruf: 09.02.2016).

4 Bundeszentrale für politische Bildung, www.bpb.de/gesellschaft/kultur/zukunft-bildung/216398/schuabbrecherquote-wie-hoch-ist-der-anteil-der-schulabgaenger-ohne-abschluss (Abruf: 09.02.2016).

5 Bis zum Schuljahr 2014/15 wurden die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren als Sonderschulen bezeichnet.