Bei den dargestellten Daten über Luftverhältnisse handelt es sich um flächenhaft berechnete Emissionsmengen.
Im Gegensatz zu den Immissionsangaben, die als Ergebnisse laufender Messungen punktuell anfallen (siehe Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW)), lassen sich flächendeckende statistische Daten über die Luftbelastung durch Emissionen in erheblichen Teilen nur durch modellhafte Berechnungen gewinnen. Eine wesentliche Grundlage sind die Angaben der Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen gemäß 4. BImSchV in Verbindung mit der 11. BImSchV. Dabei handelt es sich um die sekundärstatistische Auswertung der Emissionserklärungen für diese Anlagen, die in Baden-Württemberg durch die LUBW aufbereitet und ausgewertet werden.
An Emissionen werden die vor allem global wirksamen Treibhausgase Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Distickstoffoxid (N2O) sowie die vor allem auch unter Naturschutz und Gesundheitsaspekten relevanten lokal wirksamen Luftschadstoffe Stickstoffoxide (NOX berechnet als NO2), Schwefeldioxid (SO2), Ammoniak (NH3), die Gruppe der nichtmethanhaltigen, flüchtigen organischen Verbindungen (NMVOC) sowie Stäube betrachtet. Sowohl bei den NMVOC als auch bei den Stäuben ist auch eine Vielzahl nicht gefasster, diffuser Emissionsquellen zu berücksichtigen. Die zur möglichst vollständigen Ermittlung dieser Emissionen erforderlichen Methoden wurden in den zurückliegenden Jahren stetig weiterentwickelt. Eine vollständige über alle Emittentenbereiche hinweg belastbare Berechnung liegt deshalb nur für ausgewählte Jahre vor. CO2-Emissionen werden gemäß einheitlicher Vorschrift des »LAK (Länderarbeitskreis) Energiebilanzen« für die einzelnen Bundesländer ermittelt. Methan- und N2O-Emissionen werden seitens der Arbeitsgruppe »Umweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder« in Anlehnung an die Vorgehensweise des Umweltbundesamtes (UBA) zur Erstellung des Nationalen Inventarberichtes zum deutschen Treibhausgasinventar – der an das IPCC (Intergouvernmental Panel on Cimate Chance) gemeldet wird – berechnet.
Im Hinblick auf die emissionsrelevanten Aktivitäten werden Verbrennungsprozesse und eine Vielzahl von Nicht-Verbrennungsprozessen unterschieden. Die Emissionen der oben genannten Schadstoffkomponenten werden zu wesentlichen Teilen bei der Verbrennung fossiler Energieträger in den häuslichen, gewerblichen und industriellen Feuerungsanlagen sowie in Verbrennungsmotoren des Verkehrsbereichs verursacht. Nichtverbrennungsbedingte Emissionen machen vor allem bei den Stäuben und organischen Verbindungen erhebliche Anteile aus. Emissionsrelevante Tätigkeiten sind hier insbesondere bestimmte industrielle Produktionsprozesse, die Verwendung von Lösemitteln und lösemittelhaltigen Produkten sowie die Lagerung und der Umschlag von Produkten. Methan, N2O und Ammoniak werden in erheblichem Umfang durch Mülldeponien und die landwirtschaftliche Tierhaltung bzw. die landwirtschaftliche Düngung verursacht.
Grundlage der Angaben über die Verwendung klimawirksamer Stoffe ist die jährlich seit 1996 durchgeführte Bundesstatistik nach § 11 UStatG 1994; ab 2005 nach § 10 UStatG 2005.
Die Angaben über Emissionen werden durchgängig gegliedert nach den Emittentengruppen (Sektoren): Kraftwerke (Strom und Wärme), Industrie/Feuerungen, Prozesse/Produktanwendungen, Haushalte und Kleinverbraucher (Gewerbe, Handel, Dienstleistungen - GHD) sowie Verkehr (Straßenverkehr und Sonstiger Verkehr). Der Sektor Prozesse/Produktanwendungen sowie die Teilbereiche Lösemittelanwendung, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft/Abwasserbeseitigung sowie sonstige kleinere Bereiche sind nur bei den Komponenten Methan, NMVOC, N2O, Ammoniak und Stäube relevant.
Die hier dargestellten Tabellen enthalten Ergebnisse zur Verwendung bestimmter klimawirksamer Stoffe nach Verwendungsarten und Stoffarten.
Aufgrund des Gesetzes über Umweltstatistiken (UStatG) in der Fassung vom 21.09.1994 (BGBl. S. 2530) wurde ab dem Berichtsjahr 1996 eine jährliche Erhebung über die Herstellung, Ein-/ Ausfuhr sowie die Verwendung bestimmter ozonschichtschädigender und klimawirksamer Stoffe durchgeführt. Mit dem Inkrafttreten des novellierten UStatG vom 16.08.2005 wurde die Erhebung auf klimawirksame Stoffe beschränkt. Berichtspflichtig sind alle Unternehmen, die diese Stoffe in Mengen von mehr als 50 kg – ab Berichtjahr 2006 mehr als 20 kg – pro Stoff und Jahr zur Herstellung, Instandhaltung oder Reinigung von Erzeugnissen verwenden. Das Unternehmen gilt als Verwender, falls die Stoffe unmittelbar selbst als:
eingesetzt werden.
| Beispielhafte R-Bezeichnung von Stoffarten und ihre Bedeutung | ||
|---|---|---|
| Stoff(R-Bezeichnung) | Chemische Bezeichnung | GWP-Potential |
| FKW | Fluorkohlenwasserstoff | |
| H-FKW | Wasserstoffhaltige FKW | |
| R 134a | 1,1,1,2-Tetrafluorethan | 1300 |
| Blends | Stoffe, die in Zubereitungenenthalten sind. Zubereitungen sind Gemenge, Gemische und Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen. | |
| R 404 A | Mischung aus R 125, R 134a, R 143a | 3260 |
| R 407 C | Mischung aus R 32, R 125, R 134a | 1509 |
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