Erläuterungen Wasser- und Abwasserwirtschaft

Umwelt, Verkehr, Energie – Erläuterungen

Wasser- und Abwasserwirtschaft

Rechtsgrundlagen, Erläuterungen | ^

Rechtsgrundlage für die Erhebungen zur Wasser- und Abwasserwirtschaft ist das im August 2005 in Kraft getretene Umweltstatistikgesetz (UStatG). Es umfasst:

  • Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung nach § 7 UStatG
  • Erhebung über Klärschlamm nach § 7 Abs. 2 Nr. 7 UStatG
  • Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung nach § 8 UStatG
  • Erhebung über wassergefährdende Stoffe nach § 9 UStatG
  • Erhebung der Wasser- und Abwasserentgelte nach § 11 Abs. 2 Nr. 4 UStatG

Seit 1974 gibt es in Deutschland ein Umweltstatistikgesetz, das u.a. die Erhebung von Daten zur Wasserwirtschaft vorgibt. Dieses Gesetz wurde bis heute mehrmals novelliert und an neue Entwicklungen angepasst. Bis einschließlich 1995 wurden die wasserwirtschaftlichen Daten im Abstand von vier Jahren erhoben. Mit der Neufassung des UStatG vom 21. September 1994 (in Kraft getreten am 1. Januar 1997) hat sich der Turnus ab 1998 auf drei Jahre verkürzt. In einigen Jahren gab es zudem ergänzende Zusatzerhebungen im Auftrag des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Ab dem Berichtsjahr 2007 werden die Erhebungen nach dem UStatG vom 16. August 2005 durchgeführt.

Die Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wird seit dem Berichtsjahr 1995 im 3-jährlichen Turnus durchgeführt und besteht aus folgenden Teilbereichen:

  • Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung nach § 7 Abs. 1 UStatG
  • Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung nach § 7 Abs. 2 UStatG
  • Erhebung der öffentlichen Abwasserbehandlung nach § 7 Abs. 2 UStatG
  • Erhebung über die Wassereigenversorgung und -entsorgung privater Haushalte § 7 Abs. 3 UStatG

Die Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung richtet sich an öffentliche Wasserversorgungsunternehmen (Gemeindewasserversorgungen, Zweckverbände, Stadtwerke). Seit 1998 werden auch kleinere Wasserversorger (Wassergemeinschaften) befragt, die mehr als 20 Personen mit Trinkwasser versorgen. In Baden-Württemberg gibt es drei Ebenen der öffentlichen Wasserversorgung: die örtliche Wasserversorgung, die aus dem Zusammenschluss benachbarter Gemeinden hervorgehende Gruppenwasserversorgung und die Fernwasserversorgung. Zu den vier großen Fernwasserversorgungsunternehmen gehören die Bodensee-Wasserversorgung (BWV), die Landeswasserversorgung (LW), Wasserversorgung Nordostwürttemberg (NOW) sowie die Wasserversorgung »Kleine Kinzig« (WKK).

Die Erhebung liefert Daten zur Wassergewinnung und zur Trinkwasserversorgung. Die Wassergewinnung wird getrennt nach Wasserarten (Grund-, Quell- und Oberflächenwasser) dargestellt. Oberflächenwasser gliedert sich in Fluss-, See-, und Talsperrenwasser sowie Uferfiltrat und angereichertes Grundwasser. Bis einschließlich 2004 wurde Uferfiltrat und angereichertes Grundwasser in Reinwasserqualität dem Grundwasser zugeordnet. Ab 2007 ist diese Zuordnung allerdings nicht mehr möglich, da die Aufbereitung des gewonnenen Wassers nicht mehr abgefragt wird.

Die von öffentlichen Wasserversorgern mit Trinkwasser versorgten Letztverbraucher gliedern sich in:

  • Haushalte und Kleinabnehmer (z.B. Bäckereien, Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien),
  • gewerbliche Unternehmen (z.B. Industriebetriebe, Handel, Dienstleistungsunternehmen) und
  • sonstige Abnehmer (z.B. Schulen, Krankenhäuser, öff. Grünanlagen, Bäder)

Die Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung befragt Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg nach Art, Länge und Baujahr der Kanalnetze, Anzahl und Volumen der Regenentastungsanlagen und über die Menge und den Verbleib des gesammelten Schmutzwassers.

Die Erhebung der öffentlichen Abwasserbehandlung richtet sich an kommunale Kläranlagen. Neben der Art der Abwasserbehandlung werden hier auch die Menge des angefallenen Abwassers sowie Schadstoffkonzentrationen des abgeleiteten Abwassers erfragt. Das in Haushalten sowie in kleingewerblichen und industriellen Betrieben anfallende Schmutzwasser wird in der Regel als Mischwasser (Schmutz-, Fremd- und Niederschlagswasser) über die öffentliche Kanalisation zur Behandlung in kommunale Kläranlagen eingeleitet.

Die Erhebung der Wassereigenversorgung- und entsorgung privater Haushalte ist an die für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zuständigen Städte und Gemeinden gerichtet. Es wird die Zahl der Einwohner ermittelt, die eine private Trinkwasserversorgung oder Abwasserentsorgung nutzen. Die an dezentrale Kläranlagen angeschlossenen Einwohner werden dabei unterschieden in Einwohner mit Anschluss an eine Kleinkläranlage oder an abflusslose Gruben.

Die Erhebung über Klärschlamm wird ab dem Berichtsjahr 2005 jährlich durchgeführt. Die Angaben basieren auf Klärschlammdaten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Sekundärstatistik). Bis zum Jahr 2004 waren die Angaben Teil der Erhebung öffentliche Abwasserbehandlung und wurden mit dieser im Turnus von 3 Jahren erhoben.

Der in kommunalen Kläranlagen anfallende Klärschlamm wird behandelt (z.B. Stabilisierung, Hygienisierung, Entwässerung) und anschließend beseitigt bzw. verwertet. Da in Abhängigkeit vom Entsorgungspfad unterschiedliche Anforderungen an die Beschaffenheit des Klärschlamms bestehen, variieren Art und Umfang der Behandlung und damit auch der Trockensubstanzgehalt stark. Seit 1998 werden die Angaben zu den entsorgten Klärschlammmengen ausschließlich in Tonnen Trockensubstanz (t TS) erfragt. Die exportierten Klärschlämme werden seit 1998 differenziert nach ihrer tatsächlichen Entsorgung bzw. Verwertung erfasst und sind daher in den jeweiligen Verbleibsarten bereits enthalten. Der Export ist deshalb nicht mehr als eigener Entsorgungspfad ausgewiesen. Die Art der Klärschlammbehandlung wurde ab dem Berichtsjahr 2004 nicht mehr erfragt.

Die Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wird seit dem Berichtsjahr 1995 im 3-jährlichen Turnus durchgeführt. Der Berichtskreis dieser Erhebung hat sich mit den verschiedenen Novellierungen des UStatG wiederholt leicht verändert. Erstmals ab 2007 werden unabhängig vom Wirtschaftszweig alle Betriebe befragt, welche die unten genannten Bedingungen erfüllen. Dadurch sind Betriebe aus Dienstleistungsbereichen (z.B. Hotels, Campingplätze, Sportvereine, Parks oder Schwimmbäder) und des Baugewerbes zum Berichtskreis dazugekommen. Die Ergebnisse der verschiedenen Erhebungszeiträume (bis 1991, 1998 und 2004, ab 2007) sind aber mit Einschränkungen vergleichbar.

Seit dem Erhebungsjahr 2007 wird die Statistik nach dem UStatG von 2005 erhoben, zu dessen Berichtskreis folgende Betriebe zählen:

  • Betriebe mit Wassereigengewinnung
    Landwirtschaftliche Betriebe nur bei einer Eigengewinnung von mind. 10.000 m3/Jahr
  • Betriebe des Produzierenden Gewerbes mit ausschließlichem Fremdbezug von mind. 10.000 m3/Jahr
  • Betriebe mit direkter Einleitung von Wasser od. Abwasser in Gewässer/Untergrund

Zwischen 1998 und 2004 wurden gemäß UStatG von 1994 nur Betriebe der folgenden Wirtschaftszweige befragt:

Landwirtschaftliche Betriebe und Einrichtungen (4-jährlich)

  • Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (3-jährlich)
  • Wärmekraftwerke für die öffentliche Energieversorgung (3-jährlich)

Die Abschneidegrenzen unterscheiden sich im Vergleich zum UStatG 2005 geringfügig (Wasser gewinnen; Fremdbezug von mind. 10.000 m3/Jahr; Direkteinleitung in Gewässer/Untergrund).

Bis einschließlich 1991 richtete sich die Befragung an alle Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes, des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit 20 und mehr Beschäftigten. Bei dieser Vollerhebung, bestand keine Einschränkung auf wasserwirtschaftlich relevante Betriebe (d.h. Wassergewinnung oder mind. 10.000 m3/Jahr Fremdbezug). Die Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen bis 1991 ist daher insbesondere bei dem Merkmal »fremdbezogenes Wasser« eingeschränkt. Im Vorgriff auf das Umweltstatistikgesetz von 1994 wurde der Berichtskreis bereits 1995 entsprechend reduziert.

Zum Produzierenden Gewerbe zählen Energie- und Wasserversorgung, Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie Baugewerbe. Dabei ist bei dem Sektor Energie- und Wasserversorgung der Bereich der Wasserversorgungsunternehmen, die Wasser zur Trinkwasserversorgung gewinnen ausgeklammert. Dieser Bereich wird gesondert durch die Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung (siehe oben) erfasst. Bei der Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung ist die Wasserversorgung für andere Zwecke außerhalb der öffentlichen Trinkwasserversorgung enthalten. Die Befragung von Betrieben des Wirtschaftszweiges Energieversorgung richtet sich nach wie vor an die Wärmekraftwerke im Land, die Elektrizität für die öffentliche Versorgung erzeugen (Energieversorgung). Ab 2007 werden jedoch auch Energieversorger wie z.B. Stadtwerke erfasst, die kein Wasser zur Stromerzeugung bzw. zur Kühlung einsetzen sondern Wasser z.B. für Schwimmbäder (Produktions- und sonstige Zwecke) oder zur Bewässerung z.B. von Sportplätzen verwenden.

Ab dem Berichtsjahr 2007 werden alle Wirtschaftzweige zur Beregnung und Bewässerung befragt. In den Jahren 1998 und 2002 wurden hierzu nur Landwirtschaftliche Betriebe und Beregnungsverbände erfasst. Dabei wurden alle Betriebe angeschrieben, die Wasser für die Bewässerung von Anbauflächen im Acker-, Garten- und Dauerkulturbau gewinnen. Nach der neuen Gliederung des UStatG 2005 fallen Landwirtschaftliche Betriebe unter den Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft und Beregnungsverbände unter den Wirtschaftszweig »Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige Vereinigungen« (Dienstleistungsbereiche). Unter dem Wirtschaftszweig Forstwirtschaft werden in der Regel Betreiber von Nassholzberegnugsplätzen erfasst. Dabei muss beachtet werden, dass ab 2007 nur Betriebe mit einer Wassergewinnung von mind. 10.000 m3 im Jahr befragt werden. Ergänzende Informationen liefern Angaben auf der Grundlage der Bescheide zum Wasserentnahme-Entgelt.

Die Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung liefert Angaben über das Wasseraufkommen und die Art des von den Betrieben gewonnenen Wassers. Der industrielle Wasserbedarf wird gegliedert nach dem Einsatzbereich (Belegschafts-, Kühl-, Produktionswasser, Bewässerung) sowie nach der Nutzung (Einfach-, Mehrfach- und Kreislaufnutzung) dargestellt. Bis einschließlich 2004 wurde die Wassermenge erfasst, die erforderlich wäre, wenn für die einzelnen Einsatzbereiche des mehrmals genutzten Wassers (Mehrfachnutzung) / Umläufe (Kreislaufnutzung) jeweils Frischwasser eingesetzt würde. Ab 2007 wird dagegen nur noch die erste Verwendungsart des Wassers befragt.

Im Bereich der Abwasserentsorgung werden Angaben über das Abwasseraufkommen sowie dessen Verbleib und Behandlung erfasst. Während im öffentlichen Bereich der an Letztverbraucher abgegebenen Wassermenge eine entsprechend große Abwassermenge gegenübersteht, ist für den Bereich der Wirtschaft das Abwasseraufkommen merklich geringer als das Wasseraufkommen. Das genutzte Wasser geht hier zum Teil in die Produkte ein (z.B. Getränkeherstellung) oder es verdunstet während des Kühl- und Produktionsprozesses. Das anfallende Abwasser wird entweder in einer betriebseigenen Abwasserbehandlungsanlage behandelt oder über die öffentliche Kanalisation abgeleitet und zusammen mit häuslichem Abwasser in einer kommunalen Kläranlage behandelt. Es kann aber auch direkt (behandelt oder unbehandelt) in ein Oberflächengewässer bzw. in den Untergrund abgeleitet werden.

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen werden von den unteren Verwaltungsbehörden der Stadt- und Landkreise jährlich gemeldet. Die Erhebung erfasst zum einen Unfälle beim »Umgang mit« sowie Unfälle bei der »Beförderung von« wassergefährdenden Stoffen. Ab dem Erhebungsjahr 1996 wurden die abgefragten Merkmale erweitert bzw. teilweise verändert. Die Ergebnisse sind daher nur eingeschränkt mit den vor 1996 durchgeführten Erhebungen vergleichbar. Ab dem Jahr 2001 wurde die Stoffgruppe »Jauche, Gülle und Silagesickersäfte« aufgenommen. Alle fünf Jahre (1999, 2004, 2009) wird zudem die Erhebung der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erhoben. Die Angaben basieren auf der Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS).

Die Erhebung der Wasser- und Abwasserentgelte wurde im Berichtsjahr 2007 erstmalig auf Grundlage des UStatG durchgeführt. Diese 3-jährliche Erhebung erfasst das Berichtsjahr und die zwei vorhergehenden Jahre. Bis 2006 wurden die Wasser- und Abwasserentgelte in Baden-Württemberg im Auftrag des Umweltministeriums erhoben. In den Jahren, in denen die Bundesstatistik nicht durchgeführt wird, erfolgt die Erhebung weiterhin im Auftrag des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Grundlage hierfür ist die Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2009 (FrWw).

Es werden die verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Entgelte dargestellt, die für die Lieferung von Trinkwasser und die Ableitung von Abwasser anfallen. Die Abwassergebühr kann von den Städten und Gemeinden nach zwei Maßstäben erhoben werden. Zum einen durch eine Einheitsgebühr und zum anderen durch eine gesplittete Abwassergebühr, die aus einer Schmutzwasser- (nach Frischwasserverbrauch) und einer Niederschlagswassergebühr (pro Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche) besteht. Die Höhe der Erschließungsbeiträge wird nicht erfragt.

Definitionen | ^

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Abwasser
setzt sich aus Schmutzwasser und aus Regen- und Fremdwasser zusammen und wird meist als Mischwasser über die öffentliche Kanalisation zur Abwasser- und Schlammbehandlung in kommunale Abwasserbehandlungsanlagen geleitet (Jahresabwassermenge). Schmutzwasser ist durch Gebrauch verändertes Wasser und kann aus häuslichen, (klein-) gewerblichen und industriellen Bereichen anfallen. Industrielles Schmutzwasser wird häufig direkt oder nach Vorbehandlung in betriebseigenen Behandlungsanlagen in die Kanalisation eingeleitet. Im Sinne der Erhebung gilt auch Kühlwasser als Abwasser, wird aber in jedem Fall getrennt ausgewiesen.
Abwasseraufkommen, kommunales
umfasst das in Trockenzeiten – also ohne Niederschlagsanteil – in die Sammelkanalisation eingeleitete häusliche, kleingewerbliche und industriell-gewerbliche Abwasser.
Abwasserbehandlung
Siehe biologische Abwasserbehandlung
Siehe chemische Abwasserbehandlung
Siehe mechanische Abwasserbehandlung
Siehe weitergehende Abwasserbehandlung in Behandlungsanlagen
Abwassergebühr
Es werden die Kosten, die dem Abwasserentsorgungsunternehmen für den Abwassertransport und die Abwasserreinigung entstehen, je m3 Frischwasser in Euro erhoben. Der Preis setzt sich kalkulatorisch aus einer Schmutzwassergebühr (Kanalgebühr und Klärgebühr) sowie einer eventuell auf den m3 Frischwasser umgelegten Niederschlagswassergebühr zusammen. Er enthält normalerweise keine Mehrwertsteuer. Starkverschmutzerzuschläge der Industrie sowie eventuelle Abschläge oder Mengenrabatte sind nicht enthalten.
Abwasserpreis
Siehe Abwassergebühr
adsorbierbare organische Halogenverbindungen
Organische Halogene, meist Chlorverbindungen, die überwiegend gewerblichen Ursprungs sind. Die summarische Kenngröße AOX dient der Charakterisierung der (an Aktivkohle) adsorbierbaren, organisch gebundenen Halogenverbindungen, bezogen auf das bei der Analyse gebildete Chlorid.
AOX
Siehe adsorbierbare organische Halogenverbindungen
Ausbaugröße der Kläranlagen
ist das Maß für die Klärkapazität, welche die maximalen Zuflüsse und Frachten festlegt, für die eine Kläranlage bemessen ist, um die geforderten Einleitungsbedingungen einzuhalten (Bemessungskapazität) Die Ausbaugröße wird in Einwohnerwerten (EW) ausgedrückt.
Behandlungsanlagen
  • für Abwasser: z.B. Siebe und Rechen, Sandfänge, Absetzbecken, Fett- und Ölabscheider, Flotationsanlagen, Tropfkörper, Belebungsanlagen (Belebtschlammanlagen), Abwasserteiche, Abwasserfaultürme, chemische Fällungsanlagen, Ionenaustauscheranlagen, Abwasserkühlanlagen.
  • für Klärschlamm: z.B. Faultürme, Trockenbeete, Schlammteiche, chemische und thermische Konditionierungsanlagen, Zentrifugen, Pressen, Filter.
biologische Abwasserbehandlung
Abbau der im Abwasser enthaltenen organischen Stoffe durch die Tätigkeit von Mikroorganismen unter Sauerstoffzufuhr in Belebungsanlagen (Belebtschlammanlagen), Tropfkörpern oder vergleichbaren Anlagen mit oder ohne vorhergehende mechanische Behandlung. Es können sich weitergehende Verfahrensstufen anschließen wie Phosphatelimination, Nitrifikation und Denitrifikation.
Siehe weitergehende Abwasserbehandlung
chemische Abwasserbehandlung
Hierzu zählen chemische und chemisch-physikalische Verfahren der Abwasserbehandlung wie Neutralisation, Fällung, Flockung, Osmose, Elektrodialyse oder Adsorption.
chemischer Sauerstoffbedarf
Menge an gelöstem Sauerstoff in mg/l, die zur völligen chemischen Oxidation organischer Stoffe im Wasser benötigt wird. Der CSB ist ein Maß für die organische Gesamtbelastung des Abwassers und damit ein Indikator für die Leistungsfähigkeit der biologischen Abwasserbehandlung.
CSB
Siehe chemischer Sauerstoffbedarf
Denitrifikation
Reduktion von oxidierten Stickstoffverbindungen (Nitrat, Nitrit) durch Bakterien zu elementarem (gasförmigem) Stickstoff. Die Denitrifikation setzt bauliche Ausführungen voraus, die sauerstofffreie Zonen schaffen.
Siehe Nitrifikation
Deponie
Abfallentsorgungsanlage, in der Abfälle der verschiedensten Art zeitlich unbegrenzt oberirdisch abgelagert (deponiert) werden.
Desinfektion
Die Entkeimung des Trinkwassers dient der Abtötung und Abscheidung von Krankheitserregern bzw. ganz allgemein der Verringerung von Keimen entsprechend den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Sie stellt meist den letzten Schritt einer Wasseraufbereitung dar. Aus Oberflächenwasser gewonnenes Wasser muss stets entkeimt werden. Als Desinfektionsmittel werden üblicherweise Chlor, Ozon und UV eingesetzt.
Direkteinleitung
umfasst die Einleitung von industriell-gewerblichem Abwasser (unbehandelt oder nach Abwasserbehandlung) direkt in ein Gewässer.
Siehe Indirekteinleitung
EGW
Siehe Einwohnergleichwert
Einwohnergleichwert
Einheit (EGW) zum Vergleich der Verschmutzung von gewerblichem oder industriellem Abwasser mit der von häuslichem Abwasser. Dabei wird von einem fünftägigen biochemischen Sauerstoffbedarf des Abwassers (BSB5) von 60g pro Einwohner und Tag ausgegangen, der für den biologischen Abbau benötigt wird.
Einwohnerwert
Ergibt sich als Summe aus Zahl der angeschlossenen Einwohner und dem Einwohnergleichwert(EW = E + EGW).
Entsäuerung
Die Entsäuerung dient der Beeinflussung des pH-Wertes (Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht) und damit der Verminderung der Aggressivität des Wassers gegenüber kalkhaltigen Werkstoffen (z.B. Zementauskleidungen) und der Verringerung der Flächenkorrosion metallischer Werkstoffe.
EW
Siehe Einwohnerwert
Fremdbezug (von Wasser)
Wassermenge, die nicht selbst gewonnen, sondern von einem anderen Unternehmen, aus dem öffentlichen Netz, anderen Bundesländern oder dem Ausland bezogen wird.
Fremdwasser
In die Kanalisation durch Undichtigkeit der Kanäle eindringendes Grundwasser oder unerlaubt über Fehlanschlüsse beispielsweise von Dränagen oder Quellen eingeleitetes Wasser (z.B. Regenwasser) sowie Schmutzwasserkanälen zufließendes Oberflächenwasser. Fremdwasser erhöht die in der Abwasserbehandlungsanlage zu behandelnde Wassermenge und verändert deren Beschaffenheit.
Frischwassermaßstab
Hierbei handelt es sich um die vom Wasserversorgungsunternehmen an den Letztverbraucher verkaufte Wassermenge, die zur Berechnung der Abwasserkosten als Mengenparameter herangezogen wird.
gesplittete Berechnung
Siehe gesplittete Gebühr
gesplittete Gebühr
Der Abwasserpreis wird getrennt nach Schmutzwasser (je m3 Frischwasser) und Niederschlagswasser (je m2 versiegelte Fläche) erhoben.
Grundgebühr
Sie setzt sich aus der Trinkwassergrundgebühr für die Bereitstellung von Trinkwasser und die Benutzung eines haushaltsüblichen Wasserzählers sowie einer eventuell vorhandenen Abwassergrundgebühr für die Beseitigung von Abwasser zusammen. Sie wird zusätzlich zur mengenbezogenen Gebühr (Trinkwasserpreis, Abwasserpreis) erhoben und enthält beim Trinkwasser 7 % Mehrwertsteuer.
Grundwasser
Der Teil des unterirdischen Wassers, das Hohlräume der Erdrinde vollständig füllt, keinen natürlichen Austritt besitzt (Quellwasser) und sich unter der Wirkung von Schwer- und Druckkraft frei bewegt.
Grundwasser, angereichertes
echtes Grundwasser mit anteilig infiltriertem Oberflächenwasser. Das Oberflächenwasser wird dabei zur Erhöhung des Grundwasserangebots in Versickerungsbecken, -gräben oder -brunnen zur Versickerung gebracht (künstliche Grundwasseranreicherung). Im Untergrund gleicht sich dieses Wasser nach entsprechend langer Fließstrecke und Verweilzeit an die Eigenschaften natürlicher Grundwässer an.
Indirekteinleitung
Industriell-gewerbliches Abwasser, das über die öffentliche Kanalisation zur Abwasserbehandlung in kommunale Kläranlagen eingeleitet wird.
Siehe Direkteinleitung
Kanalisation
Siehe Kanalnetz
Kanalnetz
Ist das Leitungssystem, das ausschließlich dazu bestimmt ist, Abwasser zu sammeln und abzuleiten. Dabei unterscheidet man Mischwasserkanalisation und Trennkanalisation. Im Mischwasserkanal werden Schmutz- und Regenwasser gemeinsam als Mischwasser abgeleitet. Bei der Trennkanalisation wird Regenwasser getrennt vom Schmutzwasser über Regenwasserkanäle abgeleitet.
Kläranlage
Anlage zur Behandlung von Abwasser (Abwasserbehandlungsanlage).
Klärschlamm
der bei der mechanischen, biologischen und weitergehenden Abwasserbehandlung anfallender wässriger Rückstand, der (bezogen auf die Trockensubstanz) überwiegend aus organischen Stoffen besteht und Behandlungsanlagen zugeführt wird.
Kreislaufnutzung
Liegt vor, wenn Wassermengen laufend umgewälzt und für den-/dieselben Zweck/e genutzt werden. Dabei werden jeweils nur relativ geringe Mengen durch Zuleitung von außen ergänzt. Erfasst wurde diejenige Wassermenge, die erforderlich wäre, wenn für die einzelnen Umläufe jeweils Frischwasser eingesetzt würde. Wasser, das nacheinander mehreren Verwendungszwecken dient (Mehrfachnutzung) und anschließend abgeleitet wird ist kein Kreislaufwasser.
Kühlwasser
Wasser, das zum Kühlen von Produktions- und Stromerzeugungsanlagen verwendet wird.
Letztverbraucher
im Sinne der Erhebung sind Haushalte, Kleingewerbe, Industriebetriebe und öffentliche Einrichtungen (wie Krankenhäuser, Bäder, Feuerwehr, öffentliche Grünanlagen und Schulen), mit denen der Wasserversorger das abgegebene Wasser unmittelbar abrechnet. Die Wasserabgabe von Wasserversorgungsunternehmen an Mitgliedsgemeinden ist keine Abgabe an Letztverbraucher, sondern Abgabe zur Weiterverteilung, sofern die Mitgliedsgemeinden die Wasserabrechnung mit den Letztverbrauchern selbst vornehmen.
mechanische Abwasserbehandlung
Abscheiden von Schwimm-, Schweb- und Sinkstoffen aus dem Abwasser auf mechanischem Wege.
Mehrfachnutzung
ist der Einsatz eines Wasservolumens für verschiedene nacheinander erfolgende Nutzungen einschließlich der Wiederverwendung aufbereiteten Wassers. Erfasst wurde diejenige Wassermenge, die erforderlich wäre, wenn für die einzelnen Verwendungszwecke des mehrmalig genutzten Wassers jeweils Frischwasser eingesetzt würde.
Mischkanalisation
Kanalsystem, in dem Schmutz- und Niederschlagswasser gemeinsam gesammelt und abgeleitet werden.
Siehe Kanalnetz
Nährstoffelimination
Entfernung oder erhebliche Reduzierung von Stickstoff- und Phosphorverbindungen aus dem Abwasser zur Verhinderung des Nährstoffeintrages in die Gewässer und infolgedessen deren Eutrophierung.
Niederschlagswassergebühr
Sie wird für die Beseitigung von Regenwasser erhoben. Die anfallenden Kosten werden entweder auf den m3 Frischwasser bezogen und sind dann im Abwasserpreis enthalten oder sie werden als Niederschlagswassergebühr flächenbezogen (z.B. je m2 versiegelter Fläche) in EUR je m2 erhoben (gesplittete Gebühr). Grundstücke mit stark versiegelten Flächen, die viel Regenwasser in die öffentliche Abwasserkanalisation einleiten werden dadurch stärker an den dafür anfallenden Kosten der Abwasserbeseitigung beteiligt. Die Angaben dazu liegen nur auf regionaler Ebene vor.
Nitrifikation
Oxidation von Ammonium (NH4) durch Bakterien über Nitrit zu Nitrat. Die Nitrifikation erfolgt hauptsächlich erst nach der weitergehenden Oxidation der organischen Verbindungen und setzt eine niedrige Schlammbelastung, ausreichende Sauerstoffzufuhr und Abwassertemperaturen über 12° C voraus.
Siehe Denitrifikation
Oberflächenwasser
Wasser natürlicher und künstlicher oberirdischer Gewässer (Flüsse, Seen, Talsperren, Teiche, usw.).
Oberflächenwassergebühr
Siehe Niederschlagswassergebühr
Phosphorelimination
  1. Entfernung von Phosphat durch Fällung mithilfe anorganischer Salze (meist Aluminium- und Eisensalze sowie Kalk als Fällungsmittel). Dabei bilden sich schwer lösliche Phosphorsalze, die sich absetzen oder herausgefiltert werden.
  2. Zunehmend wird auch die biologische Phosphatelimination mithilfe von Mikroorganismen angewendet.
Quellwasser
Örtlich begrenzter, natürlicher Grundwasseraustritt, auch nach künstlicher Fassung.
Regenentlastungsanlagen
Einrichtungen der Kanalisation oder der Abwasserbehandlungsanlage, die das System bei starken Regenereignissen entlasten bzw. den Abfluss des dann stark verschmutzten Regenwassers regulieren.
Reinwasser
Siehe Rohwasser
Rohwasser
Wasser, das im Gegensatz zu Reinwasser für Zwecke der Trinkwasserversorgung vor der Abgabe an Letztverbraucher aufbereitet oder mit qualitativ höherwertigem Wasser gemischt werden muss (Trinkwasseraufbereitung). Wasser, das ohne vorhergehende Aufbereitung oder Mischung mit qualitativ höherwertigem Wasser direkt als Trinkwasser an Letztverbraucher abgegeben werden kann, wird hingegen als Reinwasser bezeichnet.
Sammelkanalisation
Siehe Kanalnetz
Schlammstabilisierung
Überführung des Klärschlamms während der biologischen Abwasserreinigung in eine stabile Form, die eine annähernd geruchsfreie Entsorgung ermöglicht. Die Stabilisierung setzt niedrig belastete Kläranlagen voraus und ist deshalb stets mit der Nitrifikation gekoppelt.
Schmutzwassergebühr
Hier werden die Kosten für die Einleitung von Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation und die Beseitigung von verschmutztem Wasser dargestellt, sofern sie nicht im Abwasserpreis enthalten sind (gesplittete Gebühr). Der Preis setzt sich aus den kalkulierten Kosten für den Abwassertransport (Kanalgebühr) und die Abwasserreinigung (Klärgebühr) zusammen. Gebühren für die Beseitigung von Regenwasser werden separat über die Niederschlagswassergebühr erhoben. Das Schmutzwasser wird in EUR je m3 Frischwasser berechnet. Da in Baden-Württemberg die Abwasserbeseitigung noch vollständig in kommunaler Hand liegt wird dafür keine Mehrwertsteuer erhoben. Industrietarife, bei denen die Menge des Schmutzwassers vor Einleitung in den öffentlichen Kanal gemessen wird, sind nicht Gegenstand der Erhebung. Angaben zum Schmutzwasser liegen nur auf regionaler Ebene vor.
Schmutzwasserpreis
Siehe Schmutzwassergebühr
Standortprinzip (angeschlossene Einwohner)
Alle an eine Kläranlage angeschlossenen Einwohner werden der Gemeinde zugerechnet, auf deren Gemarkung diese ihren Standort hat, unabhängig vom Wohnort.
thermische Klärschlammentsorgung
Wird als Monoverbrennung in Mono-Klärschlammverbrennungsanlagen (Wirbelschichtöfen, Etagenöfen und Etagenwirbler) oder als Mitverbrennung realisiert. Die Mitverbrennung erfolgt in der Regel in Müllverbrennungsanlagen, Kohlekraftwerken, Zementwerken und Ziegeleien. Sonderverfahren sind Pyrolyse; Vergasung sowie (nass-) chemische Verfahren wie Nassoxidation und Hydrolyse.
thermisches Kraftwerk
Siehe Wärmekraftwerk
Trennkanalisation
Schmutz- und Niederschlagswasser werden in getrennten Kanälen abgeleitet.
Siehe Kanalnetz
Trinkwasseraufbereitung
Je nach Herkunft und Qualität des gewonnenen Rohwassers sind mehr oder weniger umfangreiche Verfahrensschritte zur Aufbereitung erforderlich. Sie ergeben sich im Allgemeinen aus den Ergebnissen der Rohwasseranalysen und den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Zu den angewendeten Aufbereitungsverfahren zählen neben der Desinfektion und der Wassermischung des Weiteren Trübstofffilterung, Teilentsalzung, Adsorption, Entsäuerung, Enteisenung/Entmanganung, Phosphatierung, Oxidation und andere.
Trinkwassergebühr
Es handelt sich um den Preis, der vom Wasserversorger für die Bereitstellung und Lieferung von einem m3 Trinkwasser (1 000 Liter) erhoben wird. Er enthält 7% Mehrwertsteuer. Sondertarife mit Mengenrabatten werden nicht erhoben.
Trinkwasserpreis
Siehe Trinkwassergebühr
Trockensubstanz
Feststoffgehalt einer Flüssigkeit, der durch Filtration und Trocknen bei 105° C ermittelt wird und den Gewichtsanteil ungelöster Stoffe eines Feststoff-Wasser-Gemisches angibt.
verbrauchsunabhängige Gebühr
Siehe Grundgebühr
Wärmekraftwerk
ein Kraftwerk, das als Brennstoff Kohle, Holz, Öl, Gas oder Kernspaltstoffe verwendet.
Wasseraufkommen
  1. in der öffentlichen Wasserversorgung: Für Zwecke der öffentlichen (Trink)Wasserversorgung verfügbar gemachte Wassermenge. Sie kann auf dem Gebiet der jeweiligen Stadt- oder Landkreise gewonnen oder von außerhalb bezogen worden sein.
  2. in der Wirtschaft: Setzt sich zusammen aus der eigenen Gewinnung und/oder dem Fremdbezug von anderen Unternehmen, einschließlich des ungenutzt abgeleiteten und des an Dritte weitergegebenen Wassers. Bei Kreislaufsystemen sind nur die zur Auffrischung oder Ergänzung während des Jahres neu zugeführten Teilmengen enthalten.
Wassermischung
Dabei wird Wasser mit dem Ziel der Verringerung des Nitratgehaltes, der Veränderung des Härtegrades und der Herabsetzung der Gehalte an Pflanzenschutzmitteln oder anderen chemischen Verunreinigungen mit qualitativ höherwertigem Wasser gemischt.
Wasserversorgungsunternehmen
Sind als öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Unternehmen tätig. Zu Unternehmen des öffentlichen Sektors gehören Eigen- und Regiebetriebe als rechtlich unselbstständige wirtschaftliche Unternehmen der Städte und Gemeinden, öffentlich-rechtliche Verbände sowie solche Unternehmen, bei denen die öffentliche Hand (Bund, Länder, Kommunen und andere Gebietskörperschaften)
  • die Mehrheit des eingesetzten Kapitals besitzen, oder
  • über die Mehrheit der mit den Anteilen des Unternehmens verbundenen Stimmrechte verfügen, oder
  • mehr als die Hälfte der Mitglieder des Vorstandes bestellen können, oder
  • mehr als die Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrates bestellen können.
Weitergehende Abwasserbehandlung
Darunter wird die Behandlung verstanden, welche die Leistungen der konventionellen mechanisch-biologischen oder vergleichbaren Abwasserbehandlung deutlich verbessert. Sie umfasst alle Maßnahmen, die den Gehalt des Abwassers an biologisch abbaubarer organischer Restverschmutzung, biologisch schwer abbaubaren organischen Stoffen, gelöster anorganischer Stoffe (wie Salze), Nährstoffen (vor allem Stickstoff und Phosphor) und Schwermetallen verringern.
Siehe Nitrifikation
Siehe Denitrifikation
Siehe Schlammstabilisierung
Siehe Phosphorelimination

Zeichenerklärung | ^

0
weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts
nichts vorhanden (genau Null)
·
Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten
x
Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll
Angabe fällt später an
/
Zahlenwert nicht sicher genug
()
Aussagewert eingeschränkt
p
vorläufige Zahl
r
berichtigte Zahl
s
geschätzte Zahl
D
Durchschnitt (arithmetisches Mittel)

© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2013 | ^