Rechtsgrundlage für die Erhebungen zur Wasser- und Abwasserwirtschaft ist das im August 2005 in Kraft getretene Umweltstatistikgesetz (UStatG). Es umfasst:
Seit 1974 gibt es in Deutschland ein Umweltstatistikgesetz, das u.a. die Erhebung von Daten zur Wasserwirtschaft vorgibt. Dieses Gesetz wurde bis heute mehrmals novelliert und an neue Entwicklungen angepasst. Bis einschließlich 1995 wurden die wasserwirtschaftlichen Daten im Abstand von vier Jahren erhoben. Mit der Neufassung des UStatG vom 21. September 1994 (in Kraft getreten am 1. Januar 1997) hat sich der Turnus ab 1998 auf drei Jahre verkürzt. In einigen Jahren gab es zudem ergänzende Zusatzerhebungen im Auftrag des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Ab dem Berichtsjahr 2007 werden die Erhebungen nach dem UStatG vom 16. August 2005 durchgeführt.
Die Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wird seit dem Berichtsjahr 1995 im 3-jährlichen Turnus durchgeführt und besteht aus folgenden Teilbereichen:
Die Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung richtet sich an öffentliche Wasserversorgungsunternehmen (Gemeindewasserversorgungen, Zweckverbände, Stadtwerke). Seit 1998 werden auch kleinere Wasserversorger (Wassergemeinschaften) befragt, die mehr als 20 Personen mit Trinkwasser versorgen. In Baden-Württemberg gibt es drei Ebenen der öffentlichen Wasserversorgung: die örtliche Wasserversorgung, die aus dem Zusammenschluss benachbarter Gemeinden hervorgehende Gruppenwasserversorgung und die Fernwasserversorgung. Zu den vier großen Fernwasserversorgungsunternehmen gehören die Bodensee-Wasserversorgung (BWV), die Landeswasserversorgung (LW), Wasserversorgung Nordostwürttemberg (NOW) sowie die Wasserversorgung »Kleine Kinzig« (WKK).
Die Erhebung liefert Daten zur Wassergewinnung und zur Trinkwasserversorgung. Die Wassergewinnung wird getrennt nach Wasserarten (Grund-, Quell- und Oberflächenwasser) dargestellt. Oberflächenwasser gliedert sich in Fluss-, See-, und Talsperrenwasser sowie Uferfiltrat und angereichertes Grundwasser. Bis einschließlich 2004 wurde Uferfiltrat und angereichertes Grundwasser in Reinwasserqualität dem Grundwasser zugeordnet. Ab 2007 ist diese Zuordnung allerdings nicht mehr möglich, da die Aufbereitung des gewonnenen Wassers nicht mehr abgefragt wird.
Die von öffentlichen Wasserversorgern mit Trinkwasser versorgten Letztverbraucher gliedern sich in:
Die Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung befragt Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg nach Art, Länge und Baujahr der Kanalnetze, Anzahl und Volumen der Regenentastungsanlagen und über die Menge und den Verbleib des gesammelten Schmutzwassers.
Die Erhebung der öffentlichen Abwasserbehandlung richtet sich an kommunale Kläranlagen. Neben der Art der Abwasserbehandlung werden hier auch die Menge des angefallenen Abwassers sowie Schadstoffkonzentrationen des abgeleiteten Abwassers erfragt. Das in Haushalten sowie in kleingewerblichen und industriellen Betrieben anfallende Schmutzwasser wird in der Regel als Mischwasser (Schmutz-, Fremd- und Niederschlagswasser) über die öffentliche Kanalisation zur Behandlung in kommunale Kläranlagen eingeleitet.
Die Erhebung der Wassereigenversorgung- und entsorgung privater Haushalte ist an die für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zuständigen Städte und Gemeinden gerichtet. Es wird die Zahl der Einwohner ermittelt, die eine private Trinkwasserversorgung oder Abwasserentsorgung nutzen. Die an dezentrale Kläranlagen angeschlossenen Einwohner werden dabei unterschieden in Einwohner mit Anschluss an eine Kleinkläranlage oder an abflusslose Gruben.
Die Erhebung über Klärschlamm wird ab dem Berichtsjahr 2005 jährlich durchgeführt. Die Angaben basieren auf Klärschlammdaten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Sekundärstatistik). Bis zum Jahr 2004 waren die Angaben Teil der Erhebung öffentliche Abwasserbehandlung und wurden mit dieser im Turnus von 3 Jahren erhoben.
Der in kommunalen Kläranlagen anfallende Klärschlamm wird behandelt (z.B. Stabilisierung, Hygienisierung, Entwässerung) und anschließend beseitigt bzw. verwertet. Da in Abhängigkeit vom Entsorgungspfad unterschiedliche Anforderungen an die Beschaffenheit des Klärschlamms bestehen, variieren Art und Umfang der Behandlung und damit auch der Trockensubstanzgehalt stark. Seit 1998 werden die Angaben zu den entsorgten Klärschlammmengen ausschließlich in Tonnen Trockensubstanz (t TS) erfragt. Die exportierten Klärschlämme werden seit 1998 differenziert nach ihrer tatsächlichen Entsorgung bzw. Verwertung erfasst und sind daher in den jeweiligen Verbleibsarten bereits enthalten. Der Export ist deshalb nicht mehr als eigener Entsorgungspfad ausgewiesen. Die Art der Klärschlammbehandlung wurde ab dem Berichtsjahr 2004 nicht mehr erfragt.
Die Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wird seit dem Berichtsjahr 1995 im 3-jährlichen Turnus durchgeführt. Der Berichtskreis dieser Erhebung hat sich mit den verschiedenen Novellierungen des UStatG wiederholt leicht verändert. Erstmals ab 2007 werden unabhängig vom Wirtschaftszweig alle Betriebe befragt, welche die unten genannten Bedingungen erfüllen. Dadurch sind Betriebe aus Dienstleistungsbereichen (z.B. Hotels, Campingplätze, Sportvereine, Parks oder Schwimmbäder) und des Baugewerbes zum Berichtskreis dazugekommen. Die Ergebnisse der verschiedenen Erhebungszeiträume (bis 1991, 1998 und 2004, ab 2007) sind aber mit Einschränkungen vergleichbar.
Seit dem Erhebungsjahr 2007 wird die Statistik nach dem UStatG von 2005 erhoben, zu dessen Berichtskreis folgende Betriebe zählen:
Zwischen 1998 und 2004 wurden gemäß UStatG von 1994 nur Betriebe der folgenden Wirtschaftszweige befragt:
Landwirtschaftliche Betriebe und Einrichtungen (4-jährlich)
Die Abschneidegrenzen unterscheiden sich im Vergleich zum UStatG 2005 geringfügig (Wasser gewinnen; Fremdbezug von mind. 10.000 m3/Jahr; Direkteinleitung in Gewässer/Untergrund).
Bis einschließlich 1991 richtete sich die Befragung an alle Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes, des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit 20 und mehr Beschäftigten. Bei dieser Vollerhebung, bestand keine Einschränkung auf wasserwirtschaftlich relevante Betriebe (d.h. Wassergewinnung oder mind. 10.000 m3/Jahr Fremdbezug). Die Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen bis 1991 ist daher insbesondere bei dem Merkmal »fremdbezogenes Wasser« eingeschränkt. Im Vorgriff auf das Umweltstatistikgesetz von 1994 wurde der Berichtskreis bereits 1995 entsprechend reduziert.
Zum Produzierenden Gewerbe zählen Energie- und Wasserversorgung, Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie Baugewerbe. Dabei ist bei dem Sektor Energie- und Wasserversorgung der Bereich der Wasserversorgungsunternehmen, die Wasser zur Trinkwasserversorgung gewinnen ausgeklammert. Dieser Bereich wird gesondert durch die Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung (siehe oben) erfasst. Bei der Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung ist die Wasserversorgung für andere Zwecke außerhalb der öffentlichen Trinkwasserversorgung enthalten. Die Befragung von Betrieben des Wirtschaftszweiges Energieversorgung richtet sich nach wie vor an die Wärmekraftwerke im Land, die Elektrizität für die öffentliche Versorgung erzeugen (Energieversorgung). Ab 2007 werden jedoch auch Energieversorger wie z.B. Stadtwerke erfasst, die kein Wasser zur Stromerzeugung bzw. zur Kühlung einsetzen sondern Wasser z.B. für Schwimmbäder (Produktions- und sonstige Zwecke) oder zur Bewässerung z.B. von Sportplätzen verwenden.
Ab dem Berichtsjahr 2007 werden alle Wirtschaftzweige zur Beregnung und Bewässerung befragt. In den Jahren 1998 und 2002 wurden hierzu nur Landwirtschaftliche Betriebe und Beregnungsverbände erfasst. Dabei wurden alle Betriebe angeschrieben, die Wasser für die Bewässerung von Anbauflächen im Acker-, Garten- und Dauerkulturbau gewinnen. Nach der neuen Gliederung des UStatG 2005 fallen Landwirtschaftliche Betriebe unter den Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft und Beregnungsverbände unter den Wirtschaftszweig »Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige Vereinigungen« (Dienstleistungsbereiche). Unter dem Wirtschaftszweig Forstwirtschaft werden in der Regel Betreiber von Nassholzberegnugsplätzen erfasst. Dabei muss beachtet werden, dass ab 2007 nur Betriebe mit einer Wassergewinnung von mind. 10.000 m3 im Jahr befragt werden. Ergänzende Informationen liefern Angaben auf der Grundlage der Bescheide zum Wasserentnahme-Entgelt.
Die Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung liefert Angaben über das Wasseraufkommen und die Art des von den Betrieben gewonnenen Wassers. Der industrielle Wasserbedarf wird gegliedert nach dem Einsatzbereich (Belegschafts-, Kühl-, Produktionswasser, Bewässerung) sowie nach der Nutzung (Einfach-, Mehrfach- und Kreislaufnutzung) dargestellt. Bis einschließlich 2004 wurde die Wassermenge erfasst, die erforderlich wäre, wenn für die einzelnen Einsatzbereiche des mehrmals genutzten Wassers (Mehrfachnutzung) / Umläufe (Kreislaufnutzung) jeweils Frischwasser eingesetzt würde. Ab 2007 wird dagegen nur noch die erste Verwendungsart des Wassers befragt.
Im Bereich der Abwasserentsorgung werden Angaben über das Abwasseraufkommen sowie dessen Verbleib und Behandlung erfasst. Während im öffentlichen Bereich der an Letztverbraucher abgegebenen Wassermenge eine entsprechend große Abwassermenge gegenübersteht, ist für den Bereich der Wirtschaft das Abwasseraufkommen merklich geringer als das Wasseraufkommen. Das genutzte Wasser geht hier zum Teil in die Produkte ein (z.B. Getränkeherstellung) oder es verdunstet während des Kühl- und Produktionsprozesses. Das anfallende Abwasser wird entweder in einer betriebseigenen Abwasserbehandlungsanlage behandelt oder über die öffentliche Kanalisation abgeleitet und zusammen mit häuslichem Abwasser in einer kommunalen Kläranlage behandelt. Es kann aber auch direkt (behandelt oder unbehandelt) in ein Oberflächengewässer bzw. in den Untergrund abgeleitet werden.
Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen werden von den unteren Verwaltungsbehörden der Stadt- und Landkreise jährlich gemeldet. Die Erhebung erfasst zum einen Unfälle beim »Umgang mit« sowie Unfälle bei der »Beförderung von« wassergefährdenden Stoffen. Ab dem Erhebungsjahr 1996 wurden die abgefragten Merkmale erweitert bzw. teilweise verändert. Die Ergebnisse sind daher nur eingeschränkt mit den vor 1996 durchgeführten Erhebungen vergleichbar. Ab dem Jahr 2001 wurde die Stoffgruppe »Jauche, Gülle und Silagesickersäfte« aufgenommen. Alle fünf Jahre (1999, 2004, 2009) wird zudem die Erhebung der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erhoben. Die Angaben basieren auf der Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS).
Die Erhebung der Wasser- und Abwasserentgelte wurde im Berichtsjahr 2007 erstmalig auf Grundlage des UStatG durchgeführt. Diese 3-jährliche Erhebung erfasst das Berichtsjahr und die zwei vorhergehenden Jahre. Bis 2006 wurden die Wasser- und Abwasserentgelte in Baden-Württemberg im Auftrag des Umweltministeriums erhoben. In den Jahren, in denen die Bundesstatistik nicht durchgeführt wird, erfolgt die Erhebung weiterhin im Auftrag des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Grundlage hierfür ist die Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2009 (FrWw).
Es werden die verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Entgelte dargestellt, die für die Lieferung von Trinkwasser und die Ableitung von Abwasser anfallen. Die Abwassergebühr kann von den Städten und Gemeinden nach zwei Maßstäben erhoben werden. Zum einen durch eine Einheitsgebühr und zum anderen durch eine gesplittete Abwassergebühr, die aus einer Schmutzwasser- (nach Frischwasserverbrauch) und einer Niederschlagswassergebühr (pro Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche) besteht. Die Höhe der Erschließungsbeiträge wird nicht erfragt.
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