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Die amtliche Statistik ist Fluch und Segen zugleich. Sie ist mit umfangreichen Auskunftspflichtigen der Unternehmen verbunden, andererseits liefert sie wichtige Daten für die Wirtschaft. Gibt es einen goldenen Mittelweg?
Der folgende Beitrag ist erschienen im »Magazin Wirtschaft«, herausgegeben von der IHK Stuttgart, und wird mit der freundlichen Genehmigung von Herrn Dr. Nitschke abgedruckt.
Nicht selten opfert der Chef eines kleinen Unternehmens sein Wochenende, um Statistischen Ämtern Bericht zu erstatten. Beispielrechnungen zeigen: Die kleinsten Betriebe mit bis zu neun Mitarbeitern geben mitunter mehr als 3 % ihres Jahresumsatzes für administrative Aufgaben aus; davon entfällt ein beachtlicher Teil auf das Ausfüllen statistischer Fragebögen. Der gesetzlich auferlegten Pflicht zu Datenlieferung an die Statistischen Ämter darf kein Unternehmen ausweichen, wenn es für eine Stichprobe ausgewählt wurde oder es sich um eine Totalerhebung handelt.
Der vielfach geäußerte Unmut von Unternehmen ist verständlich. Eine pauschale Halbierung der Statistikpflichten, wie sie der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Werner Müller vollmundig ankündigte, hört sich aber nur gut an, ist bei näherer Betrachtung jedoch nicht zielführend. Statistik ist zu einem Großteil schließlich auch aus der Sicht der Wirtschaft unverzichtbar. Denn:
Trotzdem gilt: Statistikpflichten der Unternehmen müssen auf das unverzichtbare Minimum reduziert werden. Zuletzt hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) über den Statistischen Beirat beim Statistischen Bundesamt einen praxisnahen Vorschlag in den Empfehlungskatalog an die Bundesregierung eingespeist: Demnach soll die Teilnahmepflicht kleiner Unternehmen (zum Beispiel bis zu 49 Beschäftigte) an Stichprobenerhebungen auf eine definierte jährliche Anzahl – zum Beispiel drei Erhebungen – verbindlich begrenzt werden. Der DIHK-Vorschlag wird derzeit vom Statistischen Bundesamt geprüft; die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung des Vorschlags sind nach Aussage des Amtes bereits gegeben.
Weitere gute Ansätze werden umgesetzt oder befinden sich in der aktuellen Planung:
Das Gesamtkonzept sieht vor, die Berichtspflichten durch eine verstärkte Verwaltungsdatennutzung zu verringern sowie überkommene Einzelstatistiken (zum Beispiel die Eisen- und Stahlstatistik) zu beseitigen.
Fazit: Die Statistikpolitik muss auf die richtige Balance achten. Einerseits müssen die Unternehmen von überflüssigen Statistikbelastungen befreit werden. Andererseits muss die amtliche Statistik die erforderlichen Informationen liefern – auch wenn gerade im Interesse der Wirtschaft. Dabei gilt aber: Nur wenn Unternehmer in statistischen Erhebungen ihre Interessen gewahrt sehen, werden sie bereit sein, die verbleibenden Belastungen durch Statistikpflichten zu schultern.
© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2004 | ^