EVS – Einkommens- und Verbrauchsstichprobe in Baden-Württemberg

Glossar

Ausstattungsgrad
Der Ausstattungsgrad ist das statistische Maß dafür, wie viele Haushalte ein bestimmtes Gut besitzen, beispielsweise bedeutet ein Ausstattungsgrad von 73% Mobiltelefonen, dass 73 von 100 Haushalten mindestens ein Mobiltelefon haben. Rechnerisch wird der Ausstattungsgrad ermittelt durch die Anzahl der Haushalte, in denen ein entsprechendes Gebrauchsgut vorhanden ist, bezogen auf die Zahl der hochgerechneten Haushalte x 100.
Ausstattungsbestand
Der Ausstattungsbestand ist das statistische Maß dafür, wie viele Güter in 100 Haushalten vorhanden sind, beispielsweise bedeutet ein Ausstattungsbestand von 114 Mobiltelefonen je 100 Haushalte, dass einige Haushalte mehr als ein Handy besitzen. Bei einer Mehrfachausstattung ist der Ausstattungsbestand größer als der Ausstattungsgrad. Rechnerisch wird der Ausstattungsbestand ermittelt durch die Anzahl des in den Haushalten vorhandenen jeweiligen Gebrauchsgutes, bezogen auf die Zahl der hochgerechneten Haushalte x 100.
Haupteinkommensbezieher
Durch die Festlegung eines/ einer Haupteinkommensbeziehers/-bezieherin lassen sich Mehrpersonenhaushalte nach unterschiedlichen Merkmalen (z.B. Alter, Geschlecht, Familienstand, soziale Stellung) einheitlich gliedern. Als Haupteinkommensbezieher/in gilt grundsätzlich die Person (ab 18 Jahren) mit dem höchsten Beitrag zum Haushaltsnettoeinkommen.
Haushalt, Haushaltsgröße
Ein Haushalt setzt sich zusammen aus einer Gruppe von verwandten oder persönlich verbundenen (auch familienfremden) Personen, die sowohl einkommens- als auch verbrauchsmäßig zusammengehören. Sie müssen in der Regel zusammen wohnen und über ein oder mehrere Einkommen oder Einkommensteile gemeinsam verfügen sowie voll oder überwiegend im Rahmen einer gemeinsamen Hauswirtschaft versorgt werden. Als Haushalt gilt auch eine Einzelperson mit eigenem Einkommen, die für sich allein wirtschaftet. Zeitweilig vom Haushalt getrennt lebende Personen gehören zum Haushalt, wenn sie überwiegend von Mitteln des Haushalts leben oder wenn sie mit ihren eigenen Mitteln den Lebensunterhalt des Haushalts bestreiten. Haus- und Betriebspersonal, Untermieter und Kostgänger zählen nicht zum Haushalt, in dem sie wohnen bzw. verpflegt werden, ebenso nicht Personen, die sich nur zu Besuch im Haushalt befinden.
Generell nicht in die Erhebung einbezogen sind Personen ohne festen Wohnsitz (Obdachlose), Personen in Gemeinschaftsunterkünften und Anstalten, zu denen u.a. die Bewohner(innen) von Alters- und Pflegeheimen gehören, sofern diese innerhalb dieser Einrichtungen über keinen eigenen Haushalt verfügen, sowie die Angehörigen der Bereitschaftspolizei, des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr, soweit diese nicht einen ständigen Wohnsitz außerhalb der Kaserne haben.
In die Ergebnisdarstellung nicht einbezogen sind Haushalte mit hohem monatlichen Einkommen (Haushaltseinkommen von 18 000 Euro und mehr), da sich diese nicht in ausreichender Zahl an der Erhebung beteiligen.
Haushaltsbruttoeinkommen
Das Haushaltsbruttoeinkommen setzt sich aus den Bruttoeinkommen aus unselbständiger und selbständiger Arbeit, aus den Einkommen aus Vermögen, aus öffentlichen und nichtöffentlichen Transferzahlungen sowie aus den Einnahmen aus Untervermietung zusammen. In die Einnahmen aus Vermögen wurde internationalen Gepflogenheiten folgend eine sogenannte unterstellte Eigentümermiete eingerechnet.
Haushaltsnettoeinkommen
Das Haushaltsnettoeinkommen errechnet sich, indem vom Haushaltsbruttoeinkommen Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung) abgezogen werden.
Das monatliche Haushaltsnettoeinkommen ergibt sich aus der Summe der einzelnen monatlichen Nettoeinkommen aller Haushaltsmitglieder. Das monatliche Nettoeinkommen einer Person ist jeweils der Betrag, der sich durch die Summe aller erzielten Einkünfte, inklusive Weihnachtsgeld, 13./14. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Einkünften aus Vermietung, Verpachtung, Vermögen, Sonderzahlungen und öffentlichen Zahlungen (Bruttoeinkommen) ergibt, abzüglich Steuern, Solidaritätszuschlag und Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung.
Haushaltstyp
Ergebnisse werden für verschiedene Haushaltstypen (Alleinlebende, Alleinerziehende, (Ehe-)Paare ohne und mit Kind(ern), sonstige Haushalte) nachgewiesen. Bei der Darstellung nach dem Haushaltstyp werden nur diejenigen Haushalte gezählt, denen außer den bei der Typisierung genannten Mitgliedern keine weiteren Personen angehören. Sind weitere Personen (z.B. Schwiegermutter/-vater) vorhanden, werden diese Haushalte stets der Gruppe "Sonstiger Haushalt" zugeordnet. Als Kinder zählen alle ledigen Kinder unter 18 Jahren des Haupteinkommensbeziehers/-bezieherin oder dessen (Ehe-)Partners bzw. gleichgeschlechtlichen Lebenspartners. Dies impliziert, dass bei der Auswertung die nichtehelichen Lebensgemeinschaften einschließlich der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften den Ehepaaren gleichgestellt sind.
Private Konsumausgaben
Bei der Ermittlung der Privaten Konsumausgaben im Rahmen der Wirtschaftsrechnungen wird vom so genannten Marktentnahmekonzept ausgegangen. Das heißt, es werden ausschließlich die Ausgaben für Käufe von Waren und Dienstleistungen nachgewiesen, die am Markt realisiert werden (können). Dazu zählen auch bestimmte unterstellte Käufe, wie der Mietwert von Eigentümerwohnungen, Sachleistungen von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen zu Gunsten ihrer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Sachentnahmen von Selbstständigen aus dem eigenen Betrieb. Der Private Konsum nach dem Marktentnahmekonzept umfasst auch die Käufe von Sachgeschenken für haushaltsfremde Personen sowie die Ausgaben für den eigenen Garten und für die Kleintierhaltung (z. B. für den Kauf von Sämereien oder von Futter).
Bei im Haushalt selbst produzierten oder zubereiteten Gütern erscheint nach dem Marktentnahmekonzept nur der Wert der bezogenen Materialien, Substanzen, Zutaten usw. Nicht erfasst wird der Wertzuwachs durch die Be- oder Verarbeitung im Haushalt. Nicht zu den Privaten Konsumausgaben gerechnet werden Sachgeschenke anderer privater Haushalte. Eine Ausnahme bilden lediglich so genannte Deputate (z. B. Bier für Brauereibeschäftigte, Energie für Beschäftigte in Energieunternehmen). Diese Sachleistungen werden mit Durchschnittspreisen bewertet und den entsprechenden Ausgaben für den Privaten Konsum hinzugerechnet. Güter, die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen an ihre Beschäftigten zu Vorzugspreisen abgeben, werden auch nur in dieser Höhe verbucht.
Nicht in den Privaten Konsumausgaben enthalten sind die Zahlung von direkten Steuern, Versicherungen, Übertragungen an andere private Haushalte oder Organisationen sowie die Tilgung und Verzinsung von Krediten. Ebenfalls nicht enthalten sind Käufe von Grundstücken und Gebäuden sowie die Ausgaben für die Bildung von Geldvermögen
Soziale Stellung des/der Haupteinkommensbeziehers/-bezieherin
Die soziale Stellung des/der Haupteinkommensbeziehers/-bezieherin richtet sich nach dem Bereich, aus dem der überwiegende Teil der Einkünfte fließt (Unterhaltskonzept). Für die Zuordnung eines Haushalts zu einer sozialen Stellung gilt bei der EVS, dass die im Folgenden genannten Personen stets den größten Anteil zum Haushaltsnettoeinkommen beitragen.
Selbstständige
In der Darstellung der Ergebnisse erfolgte eine Zusammenfassung der Haushalte von Landwirten und -wirtinnen, Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen zur Gruppe der »Selbstständigen«.
Beamte/Beamtinnen
Beamte (auch in Altersteilzeit) des Bundes (auch Berufssoldaten/-soldatinnen, Beamte/Beamtinnen des Bundesgrenzschutzes), der Länder, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Beamtenanwärter(innen) und Beamte/-Beamtinnen im Vorbereitungsdienst, auch Richter(innen), Geistliche und Beamte/Beamtinnen der Evangelischen Kirche und der Römisch-Katholischen Kirche. Geistliche und Sprecher(innen) anderer Religionsbekenntnisse sind als Angestellte erfasst.
Angestellte
Alle nichtbeamteten Gehaltsempfänger(innen), auch in Altersteilzeit, wie z.B. kaufmännische, technische, Büro-, Verwaltungs- oder Behördenangestellte, leitende Angestellte (z.B. Direktoren), ferner sogenannte Versicherungsbeamte/-beamtinnen, Betriebsbeamte/-beamtinnen, Bankbeamte/-beamtinnen (soweit sie nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis – z.B. Bundesbank – stehen).
Arbeiter/-innen
Alle Lohnempfänger(innen), auch in Altersteilzeit, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode, auch Heimarbeiter(innen).
Arbeitslose
Arbeitslos sind Arbeitnehmer(innen), die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine kurzzeitige Beschäftigung ausüben.
Nichterwerbstätige
Alle Bezieher von Pensionen aus öffentlichen Kassen und/oder Renten aus öffentlichen Sozialeinrichtungen, Sozialhilfeempfänger(innen), Altenteiler(innen), nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehende Personen, die vom eigenen Vermögen (Vermietung, Verpachtung) oder von privaten Unterstützungen und dergleichen leben, ferner Studenten/Studentinnen, die einen eigenen Haushalt führen. Die Zuordnung zu den Nichterwerbstätigen erfolgt auch dann, wenn kleinere oder unregelmäßige Einkünfte aus Erwerbstätigkeit vorhanden waren.
Bei Personen in Elternzeit mit einem ungekündigten Arbeitsvertrag gilt die soziale Stellung vor Antritt des Erziehungsurlaubes; ansonsten sind diese den »Nichterwerbstätigen zuzuordnen.
Haus- und Grundbesitz, Hypothekenschulden
Einheitswert: Der Einheitswert ist dem letzten Einheitswert-Grundsteuer-, ggf. Vermögenssteuerbescheid zu entnehmen. Er liegt in der Regel erheblich unter dem Verkehrswert.
Verkehrswert: Der Verkehrswert ist der marktübliche Preis, den man erzielen könnte, falls der Haus- und Grundbesitz zum jetzigen Zeitpunkt verkauft werden würde (beruht auf Schätzungen des Haushalts).
Hypothekenrestschuld: Die Restschuld ist die Summe der tatsächlich noch zu leistenden Gesamttilgungen (einschließlich Zinsen) für Darlehen (Hypotheken, Baudarlehen u.Ä.), die von den Haushalten für den Erwerb bzw. die Instandsetzung des Haus- und Grundvermögens aufgenommen wurden.

Zeichenerklärung

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Keine Angabe, da aufgrund der geringen Haushaltszahl (weniger als 25 Haushalte) bzw. der abweichenden Ergebnisausprägung der Zahlenwert nicht sicher genug ist.
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Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert aufgrund der Haushaltszahl (25 bis unter 100 Haushalte) statistisch relativ unsicher ist.

© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2010 | ^