Die Erhebung über die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in privaten Haushalten (IKT) wird jährlich als Quotenstichprobe durchgeführt. Sie basiert auf freiwilliger Auskunftserteilung privater Haushalte. Die Befragung erfolgt schriftlich. Die Erhebungsunterlagen bestehen aus einem Haushaltsfragebogen, sowie für jede Person des Haushalts, die 10 Jahre oder älter ist, aus einem Personenfragebogen. Es werden in Deutschland 12000 Haushalte befragt, davon 1490 Haushalte in Baden-Württemberg. Da auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten IKT-Erhebungen durchgeführt werden, sind internationale Vergleich möglich.
Bereitstellung europaweit vergleichbarer Ergebnisse über die Verbreitung von Informations- und Kommunikationstechnologien und über die Nutzung des Internets in privaten Haushalten.
Nationale Rechtsgrundlage ist das Informationsgesellschaftsgesetz (InfoGesStatG) vom 22.12.2005 (BGBl. I S. 3685), europäische Rechtsgrundlagen sind die Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 21.04.2004 über Gemeinschaftsstatistiken zu Informationsgesellschaft (ABl. EU Nr. L 143 S. 49) sowie (EG) Nr. 1099/2005 der Kommission vom 13.07.2005 zur Durchführung der erstgenannten Verordnung, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22.01.1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 09.06.2005 (BGBl. I S. 1534)
© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2010 | ^