LWR »Laufende Wirtschaftsrechnungen«
Private Haushalte in Baden-Württemberg

Glossar

Haushalt, Haushaltsgröße
Als Haushalt wird eine Gruppe von verwandten oder persönlich verbundenen (auch familienfremden) Personen, die sowohl einkommens- als auch verbrauchsmäßig zusammengehören, bezeichnet. Sie müssen in der Regel zusammen wohnen und über ein oder mehrere Einkommen oder über Einkommensteile gemeinsam verfügen und voll oder überwiegend im Rahmen einer gemeinsamen Hauswirtschaft versorgt werden. Als Haushalt gilt auch eine Einzelperson mit eigenem Einkommen, die für sich allein wirtschaftet. Zeitweilig vom Haushalt getrennt lebende Personen gehören zum Haushalt, wenn sie überwiegend von Mitteln des Haushalts leben oder wenn sie mit ihren eigenen Mitteln den Lebensunterhalt des Haushalts bestreiten. Haus- und Betriebspersonal, Untermieter und Kostgänger zählen nicht zum Haushalt, in dem sie wohnen bzw. verpflegt werden, ebenso nicht Personen, die sich nur auf Besuch im Haushalt befinden. Generell nicht in die Erhebung einbezogen werden Personen ohne festen Wohnsitz (Obdachlose), Personen in Gemeinschaftsunterkünften und Anstalten, zu denen u.a. die Bewohner von Alters- und Pflegeheimen gehören, sofern diese innerhalb dieser Einrichtungen über keinen eigenen Haushalt verfügen, sowie die Angehörigen der Bereitschaftspolizei, der Bundespolizei und der Bundeswehr, soweit sie nicht einen ständigen Wohnsitz außerhalb der Kaserne haben.
In die Ergebnisdarstellung nicht einbezogen sind Haushalte mit hohem monatlichem Einkommen (Haushaltsnettoeinkommen von 18 000 Euro und mehr), da diese sich nicht in ausreichender Zahl an der Erhebung beteiligen sowie Haushalte von Selbstständigen und Landwirten.
Haushaltstyp
Ergebnisse werden für folgende Haushaltstypen nachgewiesen:
  • Allein Lebende
  • Allein Erziehende
  • Paare insgesamt
    • ohne Kind
    • mit 1 Kind
    • mit 2 Kindern
    • mit 3 und mehr Kindern
Bei der Darstellung nach dem Haushaltstyp werden nur die Haushalte gezählt, denen außer den bei der Typisierung genannten Mitgliedern keine weiteren Personen angehören. Sind weitere Personen (z.B. Schwiegermutter/-vater) vorhanden, werden diese Haushalte stets der Gruppe »Sonstiger Haushalt« zugeordnet. Als Kinder zählen alle ledigen Kinder unter 18 Jahren der Haupteinkommensbezieher(innen) oder deren (Ehe-)Partner(innen) bzw. gleichgeschlechtlichen Lebenspartner(innen). Dies impliziert, dass bei der Auswertung die nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften den Ehepaaren gleichgestellt sind.
Haupteinkommensbezieher(in)
Durch die Festlegung von Haupteinkommensbeziehern wird es möglich, Mehrpersonenhaushalte nach unterschiedlichen Merkmalen (z.B. Alter, Geschlecht, Familienstand, soziale Stellung) einheitlich zu gliedern. Als Haupteinkommensbezieher(in) gilt in der Regel die Person (18 Jahre und älter), die den höchsten Beitrag zum Haushaltseinkommen leistet.
Soziale Stellung der Haupteinkommensbezieherinnen und –bezieher
Die soziale Stellung der Haupteinkommensbezieher(innen) richtet sich nach dem Bereich, aus dem der überwiegende Teil der Einkünfte fließt (Unterhaltskonzept). Für die Zuordnung eines Haushalts zu einer sozialen Stellung gilt bei der EVS, dass die im Folgenden genannten Personen stets den größten Anteil zum Haushaltsnettoeinkommen beitragen.
  • Arbeitnehmer(innen)
    • Beamtinnen und Beamte: Beamtinnen und Beamte (auch in Altersteilzeit) des Bundes (auch Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten, Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei, Wehrdienstleistende), der Länder, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Beamtenanwärter(innen) und Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst, auch Richter(innen), Geistliche und Beamtinnen und Beamte der Evangelischen Kirche und der römisch-katholischen Kirche. Geistliche und Sprecher(innen) anderer Religionsbekenntnisse sind als Angestellte erfasst.
    • Angestellte: Alle nicht beamteten Gehaltsempfänger(innen), (auch in Altersteilzeit) wie z.B. kaufmännische, technische Büro-, Verwaltungs- oder Behördenangestellte, leitende Angestellte (z.B. Direktoren), ferner sogenannte Versicherungsbeamte/-beamtinnen, Betriebsbeamte/-beamtinnen, Bankbeamtinnen und Beamte (soweit sie nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, z.B. Bundesbank, stehen), Zivildienstleistende.
    • Arbeiter(innen): Alle Lohnempfänger(innen), auch in Altersteilzeit, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechungsperiode, auch Heimarbeiter(innen).
  • Arbeitslose: Arbeitslos sind Arbeitnehmer(innen), die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine kurzzeitige Beschäftigung ausüben und Leistungen vom Arbeitsamt beziehen. Arbeit Suchende, die keine Leistungen vom Arbeitsamt beziehen oder in Anspruch nehmen können, zählen zu den Nichterwerbstätigen.
  • Nichterwerbstätige: Pensionärinnen, Pensionäre, Rentner(innen), Sozialhilfeempfänger(innen), Altenteiler(innen), nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehende Personen, die vom eigenen Vermögen (Vermietung, Verpachtung) oder von privaten Unterstützungen und dergleichen leben, ferner Studenten, die einen eigenen Haushalt führen. Die Zuordnung zu den Nichterwerbstätigen erfolgte auch dann, wenn kleinere oder unregelmäßige Einkünfte aus Erwerbstätigkeit vorhanden waren. Bei Haupteinkommensbezieher(innen), die sich in Elternzeit (Erziehungsurlaub) befinden, eine Rückkehrgarantie des Arbeitgebers haben und ihren Arbeitsvertrag nicht gekündigt haben, gilt die soziale Stellung vor Antritt des Erziehungsurlaubes; ansonsten sind diese den »Nichterwerbstätigen« zuzuordnen.
Systematik der Einkommen und Einnahmen
Grundlage ist das systematische Verzeichnis der Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte 1998 (SEA 98). Es wurde in Anlehnung an die internationale Klassifikation der Verwendungszwecke (COICOP - Classification of individual consumption by purpose) der OECD bzw. von Eurostat festgelegt. Damit ist eine weitgehende internationale Vergleichbarkeit ohne längere Umschlüsselung sichergestellt.
Verwendete Kategorien und Aggregate:
Einkommen und Einnahmen
Alle Einnahmen der Haushalte aus (selbstständiger und unselbstständiger) Erwerbstätigkeit, aus Vermögen, aus öffentlichen und nichtöffentlichen Transferzahlungen sowie aus Untervermietung bilden das Haushaltsbruttoeinkommen. Das Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit enthält nicht die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. In die Einnahmen aus Vermögen wurde internationalen Gepflogenheiten folgend eine sogenannte unterstellte Eigentümermiete eingerechnet. Hierbei wird deren Nettowert berücksichtigt. Das heißt, Aufwendungen für die Instandhaltung des selbstgenutzten Wohneigentums werden vom errechneten Eigentümermietwert abgezogen. In Einzelfällen kann dies bei entsprechend hohen Aufwendungen einzelner Haushalte zur Nachweisung negativer Eigentümermietwerte bzw. Vermögenseinnahmen führen. Ebenfalls nicht enthalten sind die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Das Haushaltsnettoeinkommen errechnet sich, indem vom Haushaltsbruttoeinkommen Steuern zum Einkommen (einschließlich Solidaritätszuschlag) sowie die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung abgesetzt werden. Das so entstandene Haushaltsnettoeinkommen wird ergänzt um Einnahmen aus dem Verkauf von Waren (z.B. Verkauf von Gebraucht-Pkw) sowie sonstige Einnahmen. Die so ermittelten ausgabefähigen Einkommen und Einnahmen werden auch als verfügbares Einkommen der Haushalte bezeichnet.
Einnahmen aus der Auflösung und Umwandlung von Sach- und Geldvermögen sowie aus Kreditaufnahme sind nicht Bestandteil der Einkommen.
Private Konsumausgaben
Im Wesentlichen wird darunter der private Verbrauch der Haushalte subsumiert. Neben dem Kauf von Gütern und Dienstleistungen sind unterstellte Käufe (selbstgenutztes Wohneigentum) enthalten. Nicht enthalten sind die Zahlungen von direkten Steuern, Versicherungen, Tilgung und Verzinsung von Krediten und Übertragungen an andere private Haushalte oder Organisationen. Ebenfalls nicht enthalten sind Käufe von Grundstücken und Gebäuden sowie die Ausgaben für die Vermögensbildung (siehe »andere Ausgaben«). Der Begriff "Private Konsumausgaben" ersetzt in Anlehnung an die Umstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) auf die neuen Konzepte des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG 1995) den bisherigen Begriff "Privater Verbrauch". An der grundlegenden Abgrenzung gegenüber anderen Aggregaten der VGR hat sich jedoch nichts verändert. Nicht eingeschlossen sind Leistungen, die den Haushalten etwa im Gesundheits- oder Erziehungswesen unentgeltlich bereitgestellt werden.
Andere Ausgaben
Dazu zählen freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Renten und Krankenversicherung, Versicherungsprämien/-beiträge (z.B. Private Krankenversicherungsbeiträge, Kfz-Versicherung), sonstige geleistete Übertragungen, Ausgaben für die Tilgung und Verzinsung von Krediten, Ausgaben für die Bildung von Sach- und Geldvermögen sowie sonstige nicht genannte Steuern.
Hochrechnung
Die vorliegenden auswertbaren Unterlagen wurden nach dem Hochrechnungsverfahren »Prinzip des minimalen Informationsverlustes« ermittelt. Das Verfahren ermöglicht es, die Stichprobenergebnisse an die Eckwert-Gliederungen des Mikrozensus mehrerer Merkmale gemeinsam anzupassen. Die Hochrechnung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird je Quotierungszelle eine freie Hochrechnung mit Mikrozensusdaten durchgeführt. Das bedeutet, je Schicht (Kombination der Ausprägung der Merkmale Haushaltstyp, soziale Stellung der Haupteinkommensbezieher(innen) und monatlicher Haushaltsnettoeinkommensklasse) werden die Hochrechnungsfaktoren mittels des Quotienten gebildet:
Zahl der im Mikrozensus nachgewiesenen Haushalte/Zahl der teilnehmenden LWR-Haushalte
Im zweiten Schritt werden die hochgerechneten Ergebnisse an weitere Rahmendaten, die nicht zur Quotierung verwendet wurden, angepasst. Dabei werden die im ersten Schritt ermittelten Hochrechnungsfaktoren nur »so wenig wie unbedingt erforderlich« geändert, d.h. die Abweichungen der neuen von den im ersten Schritt ermittelten Hochrechnungsfaktoren werden minimal gehalten. Mit Hilfe dieser »individuellen« Hochrechnungsfaktoren erfolgt die Gewichtung jedes Merkmals eines Haushalts in den tabellarischen Ergebnissen.
Die aus dem Mikrozensus ermittelte, hochgerechnete Zahl der Privathaushalte liegt generell höher als die aus der LWR. Dies resultiert vor allem aus der Tatsache, dass bei der LWR ausschließlich Haushalte am Ort der Hauptwohnung einbezogen werden, während beim Mikrozensus auch weitere Wohnsitze erfasst werden, was zu einer höheren Zahl der Privathaushalte führt. Außerdem werden bei der LWR im Gegensatz zum Mikrozensus nur Haushalte mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen bis 18 000 Euro einbezogen. Ausgeschlossen sind bei den LWR ferner die Haushalte von Selbstständigen und Landwirten.
Auf- und Abrundung
Die maschinell erstellten Ergebnisse sind bei der Hochrechnung ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen in der Endsumme ergeben.

© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2008 | ^