LWR »Laufende Wirtschaftsrechnungen«

Informationen zur Statistik

Methodik

Im Rahmen der Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) werden bundesweit ca. 8 000 private Haushalte auf freiwilliger Basis befragt. In Baden-Württemberg beteiligen sich rund 1 000 private Haushalte unterschiedlicher Bevölkerungsschichten an der Befragung, deren Angaben auf die fast 5 Mio. Haushalte in Baden-Württemberg hochgerechnet werden. Die jährlich stattfindenden Laufenden Wirtschaftsrechnungen bilden eine Unterstichprobe der alle fünf Jahre durchgeführten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), bei der bundesweit 75 000 Haushalte teilnehmen. Seit 2008 werden die Laufenden Wirtschaftsrechnungen in den Jahren der EVS ausgesetzt und finden nur noch zwischen den EVS-Jahren statt. Haushalte, die bei der letzten EVS teilgenommen haben, werden für die LWR angeworben und sollten möglichst die folgenden vier Jahre an der LWR teilnehmen.

Die LWR wird, wie auch die EVS, in zwei Erhebungsteilen durchgeführt. Zu Beginn jedes Jahres sind zunächst Fragen zu den Haushaltsmitgliedern, zur Wohnsituation und zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern zu beantworten. Im Laufe des Jahres werden dann über einen Zeitraum von drei Monaten die Einnahmen und die wichtigsten Ausgaben des Haushaltes in einem Haushaltsbuch notiert. Das Haushaltsbuch besteht aus zwei Heften. Im sogenannten »Haushaltsbuch« werden unter anderem Einnahmen, Wohnungsausgaben und Ausgaben per Dauerauftrag erfasst. In den »Täglichen Ausgaben« werden die Ausgaben des Haushalte, die häufiger anfallen wie beispielsweise Nahrungsmittel und Getränke, notiert.

Wozu Laufende Wirtschaftsrechnungen?

Die Laufenden Wirtschaftsrechnungen liefern Informationen über die Wohnverhältnisse, die Ausstattung privater Haushalte mit Gebrauchsgütern sowie über die Einnahmen und Ausgaben der Haushalte. Letztes bildet den Schwerpunkt des Erhebungsprogramms. Das vorrangige Ziel der LWR ist die Ermittlung der Feinwägungsschemata des Verbraucherpreisindex. Des Weiteren stellen die Laufenden Wirtschaftsrechnungen wichtige Daten zur Beurteilung der Einkommenssituation und der Verbrauchsverhältnisse der Gesamtbevölkerung und ihrer verschiedenen Gruppen zur Verfügung. Die Daten der LWR werden außerdem in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für Schätzungen (Aggregate des Bruttoinlandsprodukts und weitere volkswirtschaftliche Gesamtgrößen) benötigt. Die Ergebnisse der LWR werden von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft nachgefragt und in zunehmenden Maße auch von Presse und Privatpersonen.

Unterschiede zur EVS

Die LWR wurde bisher jährlich durchgeführt, während die EVS nur alle fünf Jahre stattfindet. Durch die Harmonisierung bzw. methodische Anpassung von LWR an die EVS wird seit 2008 die LWR während eines EVS-Jahres ausgesetzt.

Die Erhebungen unterscheiden sich in der Anzahl der teilnehmenden Haushalte und deren Haushaltstypen. Während sich bei der EVS bundesweit 75 000 Haushalte beteiligen, werden bei der Unterstichprobe LWR nur bundesweit 8 000 Haushalte befragt, die dafür vier Jahre hintereinander teilnehmen sollten. Bei der EVS nehmen auch Haushalte von Selbstständigen und Landwirten teil, die bei der LWR hingegen nicht teilnehmen dürfen.

Rechtsgrundlage

Die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) werden erhoben auf Grundlage des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte. Erhoben werden Angaben zu §2 des genannten Gesetzes. Die Erteilung der Auskunft ist nach §4 dieses Gesetzes in Verbindung mit §15 Abs. 1 Satz 1 BStatG freiwillig.

08.06.2011 10:05:55


© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2011 | ^