Haushaltsstichprobe

Haushaltsstichprobe

Die Haushaltsstichprobe verfolgt in erster Linie das Ziel, in Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern die aktuellen amtlichen Einwohnerzahlen zu ermitteln. Diese werden in vielen Gesetzen genutzt und bilden die Grundlage für zahlreiche Entscheidungen. Nach ihnen werden Wahlkreise eingeteilt, Bürgermeister und Landräte besoldet sowie im Länderfinanzausgleich und im kommunalen Finanzausgleich die Zahlungen vorgenommen. Bevölkerungsdaten bilden auch die Planungsgrundlage für den zukünftigen Bedarf an Kindergartenplätzen, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen. Im Rahmen des Zensus 2011 wurden im Rahmen der Haushaltsstichprobe aber auch Daten zur Erwerbstätigkeit, zur Bildung, zum Wirtschaftszweig und zum Migrationshintergrund erhoben. Die Haushaltsstichprobe ist abgeschlossen.

In Baden-Württemberg ist das Statistische Landesamt für die Durchführung des Zensus 2011 zuständig. Zur Unterstützung wurden vor Ort bei Landkreisen und Städten mit mindestens 30 000 Einwohnern insgesamt 88 Erhebungsstellen eingerichtet, die die Befragung der Haushalte organisierten und durchführten. Diese Erhebungsstellen waren personell, organisatorisch und räumlich von anderen Verwaltungsstellen getrennt. Alle beteiligten Personen wurden auf die Geheimhaltungsregeln der amtlichen Statistik und den Datenschutz besonders verpflichtet.

Die letzten Erhebungsstellen wurden Ende Juni 2012 geschlossen.

Ab dem Stichtag des Zensus 2011, dem 9. Mai 2011, wurden bundesweit knapp 10 % der Bevölkerung befragt. Für die Durchführung der Befragung waren in Baden-Württemberg mehr als 13 000 Erhebungsbeauftragte im Einsatz. Nach einem mathematischen Zufallsverfahren wurden Anschriften für die Haushaltebefragung repräsentativ ausgewählt. Alle Haushalte an diesen ausgewählten Anschriften wurden befragt.


© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2013 | ^