Zensus in Baden-Württemberg

Der Zensus in Baden-Württemberg

Zensus 2011 – Wissen, was morgen zählt

Der Termin für die Veröffentlichung der ersten Ergebnisse des Zensus 2011 steht fest: Am 31. Mai 2013 um 11.00 Uhr geben die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder Einwohnerzahlen für Bund, Länder und Kommunen sowie Ergebnisse aus der Gebäude- und Wohnungszählung bekannt.

Damit erhält das wiedervereinigte Deutschland erstmalig – nach den Volkszählungen in der Bundesrepublik 1987 und in der damaligen DDR 1981 – aktuelle Einwohnerzahlen und Daten zur demografischen Struktur der Bevölkerung sowie weitere Strukturdaten, z.B. zu Bildung und Erwerbstätigkeit, aber auch zu Religion und Migration. Aus der Gebäude- und Wohnungszählung wird es Informationen zum Gebäude- und Wohnungsbestand, aber z.B. auch Aussagen zur durchschnittlichen Wohnungsgröße bzw. zur Heizungsart geben.

Zum Veröffentlichungstermin 31. Mai 2013 wird ab 11 Uhr der Zugriff auf die Zensusdatenbank freigeschaltet, in der erste Ergebnisse aus dem Zensus 2011 für individuelle Auswertungen bereit stehen. Die Daten können dort kostenfrei abgerufen werden.

Verlässliche Angaben über die Bevölkerungs- und Wohnsituation in unserem Land sind unverzichtbar. Amtliche Einwohnerzahlen werden in vielen Gesetzen genutzt und bilden die Grundlage für zahlreiche Entscheidungen. Nach ihnen werden Wahlkreise eingeteilt, Bürgermeister und Landräte besoldet sowie im Länderfinanzausgleich und im kommunalen Finanzausgleich die Zahlungen vorgenommen. Bevölkerungsdaten bilden die Grundlage für den zukünftigen Bedarf an Kindergartenplätzen, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen. Informationen zum Angebot und der Nachfrage an Wohnraum dienen als Planungsgrundlage für den Wohnungsbau. Alle diese Informationen erhält man durch einen Zensus, eine Erhebung, die ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, in einer Stadt oder einer Gemeinde leben, wie sie dort wohnen und arbeiten.

Zensus 2011: Stichtag 9. Mai 2011

Die letzte Volkszählung fand in den alten Bundesländern im Jahre 1987, in den neuen Bundesländern sogar schon 1981 statt. Vieles hat sich seither verändert. Zahlreiche Bevölkerungs- und Wohnungsdaten basieren auf Fortschreibungen der letzten Volkszählungen. Im Laufe der Jahre nehmen Ungenauigkeiten in der Bevölkerungsfortschreibung und in den auf Volkszählungsdaten basierenden Stichproben zu. Historische Umbrüche, wie die Wiedervereinigung und die vielen Umzüge, insbesondere von Ost nach West, erhöhen die Notwendigkeit eines neuen Zensus. Die gegenwärtig durch Fortschreibung ermittelten Bevölkerungszahlen sind vermutlich deutlich überhöht. Um wie viel genau, wissen wir erst nach dem neuen Zensus. Aktuelle Informationen sind nötig. Im Jahr 2011 wird es deshalb in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen Zensus, eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung geben. In Deutschland ist der Stichtag der 9. Mai 2011.

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§ 1 Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus

1) Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus) mit Stand vom 9. Mai 2011 (Berichtszeitpunkt) als Bundesstatistik durch.

Ein neues Verfahren: Der registergestützte Zensus

In Deutschland wird erstmals ein registergestütztes Verfahren eingesetzt. Dabei werden, im Unterschied zur Volkszählung 1987, nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger befragt, sondern soweit wie möglich vorhandene Daten für statistische Zwecke genutzt. Zur Sicherung der Qualität der Ergebnisse und zur Gewinnung von Daten, für die es keine Register gibt, werden bundesweit knapp 10 % aller Personen persönlich befragt. Außerdem findet eine postalische Erhebung bei allen Eigentümern von Gebäuden und Wohnungen statt.

Schaubild: Das Zensusmodell

Wie funktioniert der registergestützte Zensus?

Der Zensus 2011 setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Zunächst wird vor allem auf die Angaben aus den Melderegistern, dem Register der Bundesagentur für Arbeit und den Dateien über die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zurückgegriffen. So kann, im Unterschied zu einer herkömmlichen Volkszählung, auf eine Befragung aller Einwohnerinnen und Einwohner verzichtet werden. Außerdem werden rund 10 % aller Personen im Rahmen einer Haushaltebefragung durch Interviewerinnen und Interviewer persönlich befragt. Die Ergebnisse dienen zunächst dazu, Über- oder Untererfassungen in den Angaben aus den Melderegistern in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern statistisch zu korrigieren. Aus einer im Jahr 2001 durchgeführten Testerhebung ist bekannt, dass die Angaben nach einer solchen Korrektur zu belastbaren Ergebnissen führen. Da in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern die Ungenauigkeiten in den Melderegistern weniger stark ausgeprägt sind, kommt es hier zu unmittelbaren Klärungen vor Ort. Zudem werden im Rahmen der Haushaltebefragung Angaben erhoben, die nicht in Registern vorliegen. Da es in Deutschland keine Registerangaben zu Gebäuden mit Wohnraum gibt, werden alle Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen befragt. Schließlich wird es Befragungen in besonderen Bereichen, zum Beispiel in Studenten- und Altenwohnheimen, geben, weil die Melderegisterangaben über die dort lebenden Personen häufig nicht aktuell sind. Vermutlich wird – insgesamt gesehen – jeder dritte Bürger in Baden-Württemberg im Rahmen des Zensus 2011 um Auskunft gebeten. Die Daten aus den verschiedenen Registern und den Befragungen werden abschließend mit einem statistischen Verfahren, der sogenannten Haushaltegenerierung, zusammengeführt. Am Ende der Zusammenführung liegen dann Zensusdaten zu Personen, Haushalten, Wohnungen und Gebäuden vor. Es ist geplant, die amtlichen Einwohnerzahlen und vorläufige Ergebnisse aus der Haushaltebefragung und der Gebäude- und Wohnungszählung 18 Monate nach dem Zensusstichtag zu veröffentlichen. Endgültige und detaillierte Zensusergebnisse werden nach 24 Monaten bereitgestellt.

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Warum ist es wichtig, die Bestandsdaten zu Gebäuden und Wohnungen zu aktualisieren?

  • Für die Stadtentwicklung
  • Für wohnungspolitische Entscheidungen auf kommunaler,Landes- oder Bundesebene
  • Als aktuelle Planungsgrundlage für Verbände und Unternehmender Wohnungswirtschaft

Wie sieht der Fragenkatalog der Gebäude- und Wohnungszählung aus?

Gebäude

  • Art des Gebäudes
  • Zahl der Wohnungen
  • Gebäudetyp
  • Eigentumsverhältnisse
  • Baujahr
  • Heizungsart

Für jede Wohnung im Gebäude

  • Art der Wohnungsnutzung
  • Fläche
  • Zahl der Räume
  • Ausstattung (WC, Badewanne, Dusche)
  • Anzahl der Bewohner
  • Eigentumsverhältnisse

Wer wurde worüber um Auskunft gebeten?

Nur etwa ein Drittel der Bevölkerung wird im Rahmen des Zensus 2011 direkt befragt, und zwar in zwei Erhebungen.

Die Gebäude- und Wohnungszählung wird als postalische Erhebung durch das Statistische Landesamt bei knapp 3,0 Mill. Gebäudeeigentümern im Land durchgeführt. Selbstverständlich gibt es die Möglichkeit, die Meldungen online abzugeben. Mit Großeigentümern von Gebäuden und Wohnungen gibt es spezielle Vereinbarungen der elektronischen Datenlieferung.

Etwa 1,1 Mill. Personen werden im Rahmen einer Haushaltebefragung um Auskunft gebeten. Die Befragung wird von örtlichen Erhebungsstellen durchgeführt, die in allen Gemeinden mit mindestens 30 000 Einwohnerinnen und Einwohnern und bei den Landkreisen eingerichtet sind. Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg 35 Erhebungsstellen in den Landkreisen und 53 in den Städten, also insgesamt 88 Erhebungsstellen. Bei der Haushaltebefragung geht es unter anderem um Fragen zum Alter, Familienstand und Geschlecht, der Staatsangehörigkeit und der Religion. Durch Fragen zur Zuwanderung wird der Migrationshintergrund abgebildet. Schließlich werden Angaben zum Schulbesuch, dem Bildungs- und Ausbildungsabschluss und der Berufstätigkeit erhoben.

Schaubild: Fragenkatalog der Haushaltsstichprobe

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Wie sieht der Fragenkatalog der Haushaltsstichprobe aus?

  • Alter, Geschlecht und Familienstand
  • Migrationshintergrund
  • Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft/Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung
  • Wohnsituation (wie viele Personenleben in Ihrer Wohnung, ist die Wohnung die vorwiegend benutzte Wohnung?)
  • Schulbesuch, Bildungs- und Ausbildungsabschluss
  • Berufstätigkeit und Nebenjobs
  • Wirtschaftszweig des Betriebes und Beruf

Ziele der Haushaltsstichprobe:

  1. Ermittlung von Korrekturfaktorenzur Feststellung von Über-/Untererfassungen in den Angaben aus den Melderegistern. Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl
  2. Gewinnung von Daten, die nichtin Registern vorliegen(Bildung, Ausbildung, Migration …)

Datenschutz garantiert

Wie bei allen anderen amtlichen Statistiken werden auch beim Zensus 2011 das Statistikgeheimnis und der Datenschutz strikt eingehalten. Dazu gehört auch das Verbot, Angaben aus den Erhebungen in die Verwaltung zurückfließen zu lassen, das sogenannte Rückspielverbot. Die erfragten Einzelangaben werden grundsätzlich geheim gehalten und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Persönliche Angaben der Bürgerinnen und Bürger werden also den abgeschotteten Bereich der Statistischen Ämter nicht verlassen. Hilfsmerkmale wie Namen oder Geburtsdatum werden nach der Aufbereitung der Daten gelöscht. Übrig bleibt von den Angaben der Befragten ein aus Ziffern bestehender anonymisierter Datensatz auf einem maschinellen Datenträger.

Die gesetzlichen Grundlagen

Die EU-Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen vom 9. Juli 2008 sieht ab 2011 alle 10 Jahre einen Zensus vor. Im Zensusvorbereitungsgesetz vom 8. Dezember 2007 ist vor allem der Aufbau eines Registers aller Gebäude mit Wohnraum geregelt. Es dient als Auswahlgrundlage für die Haushaltebefragung und als Basis zur Durchführung der postalischen Gebäude- und Wohnungszählung. Dieses Register wird derzeit unter Nutzung der Daten der Meldebehörden, der Bundesagentur für Arbeit und der Vermessungsbehörden aufgebaut. Im Zensusgesetz 2011 vom 8. Juli 2009 ist die konkrete Durchführung des Zensus 2011 und das Frageprogramm geregelt. Schließlich gibt es das Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 des Landes Baden-Württemberg vom 29. Juli 2010, in dem insbesondere die Einrichtung der örtlichen Erhebungsstellen und deren Aufgaben festgelegt sind.


© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2013 | ^