Methodik der Vorausberechnung der Schüler- und Schulabschlusszahlen 2023

27.09.2023

Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat im August 2023 eine aktualisierte Vorausberechnung der Schüler und Schulabschlusszahlen bis zum Jahr 2035 veröffentlicht. Diese Vorausberechnung kann keine genaue Vorhersage der zukünftigen Entwicklung sein. Sie ist eine Fortschreibung der Entwicklung, die auf plausible und mit dem Kultusministerium abgestimmte Annahmen gegründet ist. Sie kann allerdings keine genaue Vorhersage der zukünftigen Entwicklung sein.

Ausgangspunkt der Berechnungen sind die Ergebnisse der amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2022/23 und die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung zum 31.12.2022. Den demografischen Rahmen bildet die obere Variante der 2021 vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Vorausberechnung der Bevölkerungszahl auf Basis des Bevölkerungsstandes 2020. 1 Die Entwicklung der Schüler- und Schulabschlusszahlen wird derzeit ausschließlich auf Ebene des Landes Baden-Württemberg berechnet.

Methodik

Das Modell ist im Wesentlichen ein Komponentenverfahren, das den Durchlauf durch das Bildungssystem nachbildet (Simulationsansatz). Hierfür werden Annahmen zum Verhalten der Akteure innerhalb des Bildungswesens getroffen. Diese Annahmen betreffen:

  • Einschulung,
  • Übergang in die nachfolgende Klassenstufe
  • Wiederholen einer Klassenstufe
  • schulartexterne Zugänge aus anderen Schularten oder anderen Bundesländern und Staaten
  • Übergang von der Grundschule auf weiterführende Schulen
  • inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
  • Eintritt in Bildungsgänge an beruflichen Schulen
  • Erwerb von Schulabschlüssen

Für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), bei denen aus pädagogischen Gründen der Durchlauf durch die Bildungsgänge in einigen Förderschwerpunkten anders gestaltet ist als an den allgemeinen Schulen, kommt dagegen ein Altersquotientenverfahren zum Einsatz. Dabei wird für bestimmte Altersgruppen der Anteil an der Bevölkerung ermittelt, der diese Schulart besucht. Auch für die die Berufsoberschulen und die Fachschulen werden Altersquotienten für die Vorausberechnung verwendet. Als Schularten im Bereich des 2. Bildungswegs und der Weiterbildung bauen diese nicht direkt auf andere Bildungsgänge auf. Für die insgesamt nur 3 Schulen besonderer Art in Baden-Württemberg wird zur Vereinfachung ebenfalls das Altersquotientenverfahren eingesetzt.

Grundsätzlich handelt es sich bei dieser Vorausberechnung um einen Status-quo-Ansatz. Die grundlegenden Annahmen fußen somit in der Regel auf den aktuellen Verhältnissen – im Basisschuljahr oder als Durchschnitt der letzten Schuljahre – und werden dann für den Vorausberechnungszeitraum konstant gehalten. Nur in Bereichen, in denen eine Veränderung bereits jetzt absehbar ist, wird diese in den Annahmen berücksichtigt. So beeinflusst die Corona-Pandemie in einigen Bereichen immer noch die zahlenmäßige Entwicklung der Schülerzahl. Ebenso haben verschiedene vom Kultusministerium beschlossene schulorganisatorische Maßnahmen Auswirkungen, die in die Annahmen einfließen.

Annahmen

Einschulung

Die Einschulungen werden auf Grundlage von Anteilen der zur Einschulung anstehenden Altersjahrgänge ermittelt. Hierbei werden grundsätzlich die aktuellen Werte des Basisschuljahres für den Zeitraum der Vorausberechnung beibehalten. Allerdings wurde der Einschulungsstichtag vom Schuljahr 2020/21 bis zum Schuljahr 2022/23 schrittweise vom 30. September auf den 30. Juni verschoben. Aufbauend auf die Erfahrungen der Schuljahre 2005/06 bis 2007/08, in denen der Einschulungsstichtag in umgekehrter Richtung verlegt worden war, sowie unter Berücksichtigung der realisierten Einschulungen in den Schuljahren 2020/21 bis 2022/23 wird der Bevölkerungsanteil des älteren Geburtsjahrgangs 2023/24 um 5 % erhöht. Dies entspricht dem Rückgang des jüngeren Geburtsjahrgangs im Schuljahr 2022/23. Für den weiteren Vorausberechnungszeitraum werden die Werte auf dem dann erreichten Niveau konstant gehalten.

Übergang in die nachfolgende Klassenstufe

Beim Übergang in die nachfolgende Klassenstufe werden schulart- und klassenstufenspezifische Versetzungsquoten verwendet. Zur Berechnung dieser Quoten wird die Zahl der Schülerinnen und Schüler einer Klassenstufe mit Herkunft aus der vorangehen­den Klassenstufe auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler der vorangehenden Klassen­stufe im vorherigen Schuljahr bezogen.

Die »Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung«2 des Kultusministeriums legte allerdings fest, dass am Ende des Schuljahres 2019/20 niemand aufgrund mangelnder schulischer Leistungen eine Klassenstufe wiederholen musste. Freiwillige Wiederholungen waren aber weiterhin möglich. Dadurch ergaben sich bei den Übergängen in die nächste Klassenstufe zum Schuljahr 2020/21 deutlich niedrigere Wiederholerzahlen. Im Schuljahr 2021/22 war dagegen ein deutlicher Nachholeffekt mit weit überdurchschnittlichen Wiederholerzahlen zu verzeichnen. Hierdurch ergaben sich auch entsprechende Verzerrungen bei den Übergangsquoten in die nächste Klassenstufe. Ab dem Schuljahr 2023/24 wird damit gerechnet, dass sich die Versetzungsquoten wieder auf dem früher üblichen Niveau einpendeln. Daher kommen für die Versetzungsquoten weitestgehend Durchschnittswerte der drei »Vor-Corona-Schuljahre« 2017/18 bis 2019/20 zum Einsatz. Nur in Ausnahmefällen werden Durchschnittswerte unter Einschluss der aktuellen Quoten des Schuljahrs 2022/23 verwendet, wenn diese im Vergleich zu den Vorjahren unauffällig waren.

Wiederholen einer Klassenstufe

Hinsichtlich des Wiederholens einer Klassenstufe werden schulart- und klassenstufenspezifische Wiederholerquoten berechnet. Zur Berechnung dieser Quoten wird die Zahl der Schülerinnen und Schüler einer Klassenstufe, die im Vorjahr in derselben Klassenstufe waren, auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler dieser Klassenstufe im vorherigen Schuljahr bezogen. Überwiegend werden für die Wiederholerquoten Durchschnittswerte aus drei aktuellen Schuljahren verwendet.

Aufgrund der Vorgaben der »Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung« des Kultusministeriums waren im Schuljahr 2020/21 nur freiwillige Wiederholungen möglich. Dadurch hatte sich die Zahl der Wiederholungen in den meisten Klassenstufen der weiterführenden Schulen deutlich reduziert. Im Schuljahr 2021/22 war dagegen ein deutlicher Nachholeffekt mit weit überdurchschnittlichen Wiederholerzahlen zu verzeichnen. Ein Einpendeln auf ein übliches Durchschnittsniveau früherer Jahre wird ab dem Schuljahr 2024/25 erwartet. Für das Schuljahr 2023/24 werden noch die zumeist etwas erhöhten Wiederholerquoten des Schuljahres 2022/23 angesetzt. Ab dem Schuljahr 2024/25 werden dann die Durchschnittswerte der drei »Vor-Corona-Schuljahre« 2017/18 bis 2019/20 verwendet. Nur in Ausnahmefällen werden die aktuellen Quoten des Schuljahrs 2022/23 mit einbezogen, wenn diese im Vergleich zu den Vorjahren unauffällig waren.

Schulartexterne Zugänge

Zugänge aus anderen Schularten oder von außerhalb Baden-Württembergs werden modelliert, indem schulart- und klassenstufenspezifische Zugangsquoten ermittelt werden. Für die Zugangsquote wird die Zahl der Schülerinnen und Schüler einer Klassenstufe mit Herkunft aus einer anderen Schulart oder aus dem Ausland auf die Bevölkerungszahl des jeweils typischen Altersjahrgangs3 am 31.12. des dem Einschulungstermin vorausgehenden Jahres bezogen. Überwiegend werden für die Zugangsquoten die Durchschnittswerte der drei »Vor-Corona-Schuljahre« 2017/18 bis 2019/20 verwendet.

Sonderfall: Zugänge von aus der Ukraine geflüchteten Kindern und Jugendlichen

Am Stichtag der amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2022/23 – am 19.10.2022 – wurden an den öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen Baden-Württembergs insgesamt rund 23 900 und an den beruflichen Schulen fast 4 000 ukrainische Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Bis Ende Juli 2023 war deren Zahl gemäß einer Umfrage des Kultusministeriums an allgemeinbildenden Schulen auf knapp 26 100 und an beruflichen Schulen auf gut 5 000 angestiegen.

Nach Angaben des Ausländerzentralregisters (AZR) des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hielten sich Ende Juli 2023 knapp 36 000 ukrainische Flüchtlinge im Alter von 6 bis unter 18 Jahren in Baden-Württemberg auf. Damit waren im Schuljahr 2022/23 noch nicht alle ukrainischen Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter an allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg angekommen. In der für die beruflichen Schulen besonders relevanten Altersgruppe der 18- bis 21-Jährigen waren es fast 8 000 ukrainische Jugendliche. Damit gab es auch in diesem Alter noch ein Potenzial an zusätzlichen Schülerinnen und Schülern.

Für die Vorausberechnung werden in einem ersten Schritt die Zahlen der bereits in der Primarstufe oder der Sekundarstufe I an Schulen in Baden-Württemberg unterrichteten ukrainischen Schülerinnen und Schüler den Zahlen aus dem AZR in den passenden Altersgruppen gegenübergestellt. Der sich hieraus ergebende Differenzbetrag wird auf Grundlage der Ergebnisse der Schulstatistik für das Schuljahr 2022/23 auf die jeweiligen Schularten und Klassenstufen aufgeteilt. Diese Werte werden dann zu den entsprechenden Ergebnissen addiert, die sich für das Schuljahr 2023/24 in der Vorausberechnung ergeben. Für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) erfolgt entsprechend eine Verteilung nach Schulstufen und Förderschwerpunkten auf Basis der Schulstatistik 2022/23.

Für die beruflichen Schulen wird angenommen, dass die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler zunächst weit überwiegend den Bildungsgang Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) besuchen. Etwas mehr als die Hälfte der Absolventinnen und Absolventen dürfte erfahrungsgemäß nach dem VABO die Regelform des VAB besuchen, um berufliche Grundkenntnisse zu erwerben. Demgemäß wird angenommen, dass ein Teil der letztjährigen Schülerinnen und Schüler im Bereich des VAB verbleibt. Weiter wird angenommen, dass die Hälfte der noch nicht an beruflichen Schulen unterrichteten 18- bis 21-Jährigen erstmals ein VABO besuchen wird.

Mit dem Kultusministerium wurde abgestimmt, dass für die Vorausberechnung davon ausgegangen wird, dass die aktuell an den Schulen unterrichteten ukrainischen Schülerinnen und Schüler bis zum Schuljahr 2025/26 im Schulsystem des Landes verbleiben, sofern sie bis dahin nicht bereits einen Abschluss erworben haben. Für die Schuljahre 2026/27 und 2027/28 wird angenommen, dass jeweils 22,5 % der Schülerinnen und Schüler in die Ukraine zurückgekehrt sind. Damit verbleiben ab dem Schuljahr 2027/28 55 % der Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine bis zur Beendigung ihrer Schullaufbahn in der Vorausberechnung. Diese Annahme orientiert sich an den Ergebnissen einer Umfrage des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zur Rückkehrperspektive von aus der Ukraine Geflüchteten.4

Übergang von der Grundschule in weiterführende Schulen

Für den Übergang von der Grundschule auf weiterführende Schulen werden Übergangsquoten berechnet, indem die Zahl der Fünftklässlerinnen und -klässler an weiterführenden Schulen mit Herkunft aus der Grundschule je Schulart auf die Summe der Viertklässlerinnen und -klässler an Grundschulen im vorigen Schuljahr bezogen wird. Für die Übergangsquoten werden Durchschnittswerte der letzten fünf Schuljahre verwendet.

Inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot

Durch die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot ergibt sich für die Vorausberechnung die Notwendigkeit, die Zahl der Schülerinnen und Schüler abzuschätzen, die künftig zusätzlich ein solches Angebot an einer allgemeinen Schule in Anspruch nehmen werden, da diese nicht an einem SBBZ, sondern an einer allgemeinen Schule zu zählen sind.

Das Kultusministerium beabsichtigt durch verschiedene Maßnahmen eine stärkere Verankerung der Inklusion an den allgemeinen Schulen zu erreichen. Daher wird für die Vorausberechnung eine Zielgröße von 11 000 inklusiv unterrichteten Schülerinnen und Schülern bis zum Schuljahr 2030/31 angenommen. Im Schuljahr 2022/23 waren gut 8 600 Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule unterrichtet worden. Dementsprechend wird der Inklusionsanteil schrittweise bis 2030/31 angehoben. Die Anteile der einzelnen Schularten an der Zahl der inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler bleiben dabei auf dem Niveau des Schuljahres 2022/23.

Eintritt in Bildungsgänge an beruflichen Schulen

Grundannahmen

Zur Modellierung der Neueintritte in Bildungsgänge an beruflichen Schulen werden sogenannte »Als-ob-Übergangsquoten« verwendet. Das bedeutet, dass man die Zahl der Neueintritte in einen Bildungsgang an einer beruflichen Schule auf die Zahl der Schulabschlüsse im vorangegangenen Schuljahr bezieht und dabei den jeweils erworbenen allgemeinbildenden Schulabschluss berücksichtigt. Hierbei wird vernachlässigt, dass der Schulabschluss auch in einem früheren Schuljahr erworben worden sein kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Jugendlichen nacheinander mehrere berufliche Bildungsgänge besuchen. Somit sind es keine realen Übergangsquoten.5 Bei der Addition der Teilquoten für alle Neueintritte in Bezug auf einen bestimmten Schulabschluss kann die Gesamtsumme dadurch einen Wert von über 100 % annehmen. Für die »Als-ob-Übergangsquoten« werden grundsätzlich je nach Bildungsgang Durchschnittswerte der letzten Schuljahre oder die aktuellen Quoten des Schuljahrs 2022/23 verwendet.

Weiterentwicklung berufsvorbereitender Bildungsgänge

Verschiedene derzeit existierende ausbildungsvorbereitende Bildungsgänge werden mittelfristig unter dem Dach der Bildungsgänge »Berufsfachschule Ausbildungsvorbereitung dual« und »Berufsfachschule Ausbildungsvorbereitung« zusammengefasst. Hiervon sind u. a. das Berufseinstiegsjahr und die Regelform des Vorqualifizierungsjahrs Arbeit/Beruf (VAB) betroffen. Im Rahmen der Vorausberechnung wird daher schrittweise bis zum Schuljahr 2025/26 die Zahl der Neueintritte in das VAB abgesenkt und entsprechend die Zahl der Neueintritte an Berufsfachschulen erhöht.

Auswirkungen der Covid-19-Pandemie

Die Covid-19-Pandemie hat in den letzten Jahren tiefe Spuren in der Wirtschaft Baden-Württembergs hinterlassen. So war die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge und damit die Zahl der Neueintritte an den Berufsschulen des dualen Ausbildungssystems in den Schuljahren 2020/21 und 2021/22 deutlich zurückgegangen. Im Schuljahr 2022/23 war dagegen wieder eine gewisse Erholung zu beobachten. Für die Bildungsgänge im Bereich der dualen Berufsausbildung (Teilzeit-Berufsschule und duales Berufskolleg) wird daher in Abstimmung mit dem Kultusministerium bis zum Schuljahr 2024/25 eine schrittweise Annäherung der Als-ob-Übergangsquoten in die Berufsausbildung an das vor Ausbruch der Pandemie herrschende Niveau durchgeführt. Bei den Berufsfachschulen, deren Abschluss auf eine Berufsausbildung angerechnet werden kann, wird diese Übergangszeit bis zum Schuljahr 2027/28 ausgedehnt.

Erwerb von Schulabschlüssen

Die Zahlen der Schulabschlüsse werden auf Grundlage von abschluss- und klassenstufenspezifischen Abschlussquoten ermittelt. Hierfür wird die Zahl der Abgänge aus einer Klassenstufe mit einem bestimmten allgemeinbildenden Abschluss auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler in dieser Klassenstufe bezogen. Weit überwiegend werden für die Abschlussquoten Durchschnittswerte der letzten drei Schuljahre verwendet, vereinzelt die aktuellen Werte der im Jahr 2022 erworbenen Abschlüsse.

Altersquotienten für Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot

Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an der gleichaltrigen Bevölkerung hat sich vom Schuljahr 2010/11 bis zum Schuljahr 2020/21 von 3,6 % auf knapp 4,6 % erhöht und ist im Schuljahr 2021/22 bei 4,6 % geblieben. Im Schuljahr 2022/23 ergab sich dann ein rechnerischer Rückgang der Quote auf nur noch gut 4,4 %. Dieser Effekt ist auf den Anstieg der Bevölkerungszahl durch den Zuzug von Flüchtlingen aus der Ukraine zurückzuführen. Rechnet man diesen Basiseffekt heraus, wären die Quoten in den beiden in der Vorausberechnung betrachteten Gruppen von Förderschwerpunkten »Lernen« und »Andere Förderschwerpunkte« konstant geblieben und in der Gruppe »Geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung« angestiegen. In den Schulstufen6 ergaben sich bei allen drei Gruppen von Förderschwerpunkten unterschiedliche Entwicklungen.

In der aktuellen Vorausberechnung der Schülerzahlen wird die obere Variante der Bevölkerungsvorausberechnung aus dem Jahr 2021 verwendet. Bei dieser konnte natürlich nicht den Zuzug aus der Ukraine vorausgesehen werden. Deswegen werden für die Vorausberechnung der Schülerzahlen an den SBBZ nicht die durch den Zuzug nach unten verzerrten Anteilswerte des Schuljahres 2022/23 verwendet. Sondern es werden analog zur letztjährigen Vorausberechnung für die Gruppen »Lernen« und »Andere Förderschwerpunkte« die Werte des Schuljahres 2021/22 als Ausgangspunkt genommen. Für die Gruppe »Geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung« wird eine Quote auf Basis der für Ende 2022 vorausgerechneten Bevölkerungszahl ermittelt, um den Anstieg in diesem Bereich zu berücksichtigen.

Die Entwicklungen in den Schulstufen werden für jede Gruppe von Förderschwerpunkten auf Grundlage der Veränderungen zwischen den Schuljahren 2020/21 und 2021/22 bzw. 2022/23 zu 2021/22 (für die dritte Gruppe) berücksichtigt, um die aufgrund der bisherigen Entwicklung erwarteten Verschiebungen zwischen den Stufen zu berücksichtigen. Die so ermittelten Einzelquoten je Schulstufe und Gruppe von Förderschwerpunkten werden ab dem Schuljahr 2023/24 konstant gehalten.

Altersquotienten für andere Schularten

Für die die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen des 2. Bildungswegs sowie die Fachschulen wird für den jeweiligen Altersquotienten der aktuelle Wert des Schuljahres 2022/24 verwendet. Für die Schulen besonderer Art wird der Durchschnittswert der letzten drei Jahre angesetzt.