:: 6. 2. 2023

Ankündigung: Merkblatt zum Chancen-Aufenthaltsrecht kommt!

Am 31. Dezember 2022 ist das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts in Kraft getreten. Damit wird ein Neuanfang in der Migrations- und Integrationspolitik gestartet und insgesamt ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung des Migrationsrechts geleistet. Es eröffnet jenen Menschen Chancen und Perspektiven, die trotz bestehender Ausreisepflicht seit langer Zeit in Deutschland leben, sich rechtstreu beziehungsweise weitgehend rechtstreu verhalten haben und ein Teil unserer Gesellschaft geworden sind. Der Gesetzgeber hat bei diesem Personenkreis den Fokus von der bisher nicht erfolgreichen Durchsetzung der Ausreisepflicht genommen und die Chance geschaffen, aus einem Aufenthaltstitel heraus die Voraussetzungen des Bleiberechts zu erfüllen.

Auch für viele Geflüchtete in Baden-Württemberg können aus den neuen gesetzlichen Regelungen Bleibeperspektiven erwachsen. Das Integrationsmanagement kann einen elementaren Beitrag zum Gelingen leisten, indem Personen aus der Zielgruppe des Chancen-Aufenthaltsrechts gezielt zu § 104c AufenthG beraten und an die Ausländerbehörden weiterverwiesen werden. Anschließend kommt dem Integrationsmanagement eine wichtige Rolle dabei zu, die Klientinnen und Klienten während des 18-monatigen Chancen-Aufenthaltsrechts dabei zu unterstützen, die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25a und 25b AufenthG zu erfüllen.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration wird zeitnah ein Merkblatt zur Verfügung stellen, dass einen wesentlichen Überblick über die gesetzlichen Neuerungen und Unterstützung bei der Beratung verschaffen soll.