Information zur Nachqualifizierung für Integrationsmanagende
Integrationsmanagende, die ein Studium in einem nicht dem Sozialwesen zugeordneten Fach abgeschlossen haben oder die einen mittleren Bildungsabschluss (u.a.) vorweisen, müssen eine Nachqualifizierung absolvieren (vgl. VwV Integrationsmanagement 2023 Nr. 4.1.1). Diese Nachqualifizierung kann auch in Form von einzelnen Modulen absolviert werden, sofern diese den thematischen Anforderungen der Nr. 4.1.2.1 lit. a) bis i) der VwV Integrationsmanagement 2023 entsprechen. Es muss also nicht zwingend eine einheitliche Fortbildungsreihe gebucht werden.