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Baujahr (Mikrozensus)

Als Baujahr des Gebäudes gilt das Jahr der Bezugsfertigstellung. Bei Gebäuden, die nur teilweise unbenutzbar geworden waren und wiederhergestellt sind, gilt das Jahr der ursprünglichen Errichtung, bei total zerstörten und wieder aufgebauten Gebäuden das Jahr des Wiederaufbaus als Baujahr. Bei Um-, An- und Erweiterungsbauten am Gebäude selbst ist das ursprüngliche Baujahr maßgebend.