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Miete (Mikrozensus)

Unter Nettokaltmiete (häufig auch Nettomiete, Grundmiete) wird der monatliche Betrag verstanden, der mit der Vermieterin oder dem Vermieter als Entgelt für die Überlassung der ganzen Wohnung zum Zeitpunkt der Zählung vereinbart war. Dabei ist es gleichgültig, ob die Miete tatsächlich gezahlt wurde oder nicht. Die Bruttokaltmiete setzt sich aus der Nettokaltmiete und den kalten Nebenkosten (siehe kalte Nebenkosten) zusammen. Kosten beziehungsweise Umlagen für den Betrieb einer Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage, Strom, Gas, flüssige und feste Brennstoffe, Fernwärme und so weiter zählen nicht zur Bruttokaltmiete. Diese werden als warme Nebenkosten separat ausgewiesen. Die Bruttokaltmiete und die warmen Nebenkosten ergeben zusammen die Bruttowarmmiete (kurz Warmmiete).

Bei der Berechnung der durchschnittlichen Miete bleiben die Angaben für jene Wohnungen unberücksichtigt, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner ganz oder teilweise mietfrei wohnen. Dies betrifft alle Mietbestandteile (Bruttowarm-, Bruttokalt- und Nettokaltmiete sowie kalte und warme Nebenkosten) und gilt für die Angaben der Miete je Wohnung und je Quadratmeter Wohnfläche.

Für Angaben zur Miete je Quadratmeter Wohnfläche wird bei der Berechnung der Quadratmetermiete die gesamte von allen Mietern der Wohnung gezahlte Miete auf die gesamte Wohnfläche dieser Wohnungen bezogen. Die Mietangaben der Wohnungen werden beim Mittelwert mit der Wohnfläche gewichtet berücksichtigt. Die tendenziell niedrigeren Quadratmetermieten von großen Wohnungen gehen also mit einem größeren Gewicht ein als die eher hohen Quadratmetermieten von kleinen Wohnungen.