:: Gesundheitswesen (Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen)
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Gesundheitswesen (Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen)

Das Gesundheitswesen im Sinne der Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen umfasst sämtliche Tätigkeiten von:

  • Akut- und Langzeitkrankenhäusern,
  • allgemeinen oder Fachkliniken,
  • chirurgischen, psychiatrischen und Suchtkrankenhäusern,
  • Sanatorien, Einrichtungen der Präventivmedizin, Heil- und Pflegeanstalten, Rehazentren, Leprakliniken und
  • sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens, die über Unterbringungsmöglichkeiten verfügen und die in der Diagnose sowie der medizinischen Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer großen Bandbreite heilkundlicher Therapien tätig sind.

Eingeschlossen sind ferner:

  • Konsultations- und Behandlungstätigkeiten von praktischen Ärztinnen und Ärzten bzw. Fachärztinnen und Fachärzten, allgemeine und spezielle Zahn-, Mund- und Kieferbehandlungen und Kieferorthopädie sowie
  • humanmedizinische bzw. heilkundliche Tätigkeiten, die nicht in Krankenhäusern oder von Ärztinnen und Ärzten bzw. psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten, sondern von Angehörigen der Gesundheitsfachberufe, die die rechtliche Befähigung zur Behandlung von Patientinnen und Patienten besitzen, ausgeübt werden.