:: Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge
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Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge

Dazu zählen Aufwendungen für betriebliche Ruhegeldzusagen, Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen (auch Zusatzversorgungskassen), Beiträge zu Direktversicherungen, Beiträge an Pensionsfonds sowie Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein VV a.G. Dazu gehören nicht arbeitnehmerfinanzierte Beiträge wie z.B. Beiträge aus Entgeltumwandlungen.