Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge
Dazu zählen Aufwendungen für betriebliche Ruhegeldzusagen, Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen (auch Zusatzversorgungskassen), Beiträge zu Direktversicherungen, Beiträge an Pensionsfonds sowie Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein VV a.G. Dazu gehören nicht arbeitnehmerfinanzierte Beiträge wie z.B. Beiträge aus Entgeltumwandlungen.