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Arbeitskraft‑Einheit

Die Arbeitskraft‑Einheit (AK‑E) ist die Maßeinheit der Arbeitsleistung einer im Berichtszeitraum mit betrieblichen Arbeiten vollbeschäftigten und nach ihrem Alter voll leistungsfähigen Person. Die Arbeitsleistung wird aus der je Arbeitskraft für den Arbeitsbereich Betrieb angegebenen Arbeitszeit ermittelt. Bei teilbeschäftigten Arbeitskräften wird ihre Arbeitsleistung an der Arbeitsleistung einer vollbeschäftigten Arbeitskraft gemessen und in Bruchteilen einer AK‑E errechnet.

Bei den nicht-ständigen Arbeitskräften, wird die Arbeitsleistung in Arbeitstagen (1 Arbeitstag = 8 Stunden) erfasst. Die AK‑E wird durch Bezug der geleisteten Arbeitstage auf die Arbeitstage insgesamt im Berichtszeitraum (ab 2010: 225 Arbeitstage) ermittelt.