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Beherbergungsbetriebe

Beherbergungsbetriebe sind Betriebe und Betriebsteile, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, mindestens zehn Gäste gleichzeitig vorübergehend zu beherbergen. Bei Campingplätzen müssen mindestens zehn Stellplätze vorhanden sein.

Bis 2011 galt eine niedrigere Abschneidegrenze von neun und mehr Schlafgelegenheiten, bei Campingplätzen von drei und mehr Stellplätzen.