:: Erfassungsgrenzen der Agrarstatistik
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Erfassungsgrenzen der Agrarstatistik

Landwirtschaftliche Betriebe (seit 2010):

Betriebe mit 5 Hektar (ha) und mehr landwirtschaftlich genutzter Fläche oder mit weniger als 5 Hektar Fläche, aber mit mindestens einer der folgenden Erzeugungseinheiten:

  • 10 Rinder
  • 50 Schweine
  • 10 Zuchtsauen
  • 20 Schafe
  • 20 Ziegen
  • 1 000 Stück Geflügel
  • 0,5 ha Hopfen
  • 0,5 ha Tabak
  • 1,0 ha Dauerkulturen im Freiland oder je
    • 0,5 ha Obstanbau-, Reb- oder Baumschulflächen
    • 0,5 ha Gemüse oder Erdbeeren im Freiland
    • 0,3 ha Blumen oder Zierpflanzen im Freiland
    • 0,1 ha Kulturen unter Glas oder anderen begehbaren Schutzabdeckungen
    • 0,1 ha Speisepilze.

Forstbetriebe

Betriebe mit mindestens 10 Hektar Waldfläche oder Fläche mit schnellwachsenden Baumarten.

Die Erfassungsgrenzen wurden im Lauf der Jahre mehrfach angehoben, deshalb sind die in den Zeitreihen angegebenen Werte nicht immer unmittelbar miteinander vergleichbar. Für Viehbestandserhebungen und Anbauerhebungen gelten teilweise eigene Erfassungsgrenzen.