Haus- und Nutzgärten
Gartenflächen, auf denen für den eigenen Bedarf Gartenbauerzeugnisse (Obst, Gemüse, Zierpflanzen) oder Kartoffeln angebaut werden, auch Grabeland auf dem Acker außerhalb der Fruchtfolge.
Nicht zu den Haus- und Nutzgärten rechnen die Flächen des Feldgemüsebaus und des Erwerbsgartenbaus, sowie private Parkanlagen, Rasenflächen und Ziergärten.