Heranwachsende
Heranwachsende sind 18 bis unter 21 Jahre alt; sie können entweder nach dem allgemeinen oder nach dem Jugendstrafrecht abgeurteilt werden.
Heranwachsende sind 18 bis unter 21 Jahre alt; sie können entweder nach dem allgemeinen oder nach dem Jugendstrafrecht abgeurteilt werden.