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Jahresfahrleistungen im Straßenverkehr

Die Ermittlung der Fahrleistungen je Fahrzeuggruppe auf Autobahnen und sonstigen Außerortsstraßen sowie auf Ortsdurchfahrten (klassifizierten Innerortsstraßen) erfolgt ausgehend von der Straßendatenbank des Landes sowie den Ergebnissen der Straßenverkehrszählungen 1985, 1990, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2015. Die Fortschreibung für die Jahre zwischen den ausführlichen Straßenverkehrszählungen erfolgt anhand der laufenden Berechnungen der Fahrleistungen auf der Basis der automatischen Dauerzählstellen.

Baden-Württemberg führte zur bundesweiten Straßenverkehrszählung 2010 auf Landes- und Kreisstraßen das Verkehrsmonitoring im Land ein, welches die bisherige manuelle Zählung durch ein automatisches Zählverfahren ablöste. Hierbei werden mobile Leitpfosten-Zählgeräte eingesetzt, welche es ermöglichen, den Straßenverkehr im Vergleich zur bisherigen manuellen Zählweise über eine größere Zahl an Messstellen und über längere Zeiträume hinweg zu erfassen. So fließen nun auch schwächer belastete Zählabschnitte in das Ergebnis ein, die in früheren Zählungen gar nicht oder nur als Hochrechnung berücksichtigt werden konnten. Diese Änderung der Erhebungsmethodik führte im Zähljahr 2010 auf den Landes- und Kreisstraßen zu teils erheblichen Abweichungen zu den Ergebnissen aus dem Jahr 2005, welche sich in einem Rückgang der Fahrleistungen äußern. Diese Entwicklung bestätigte sich erneut bei der jetzt vorliegenden Straßenverkehrszählung 2015. Insbesondere der Anteil des Schwerverkehrs ging durch die Einbeziehung schwächer belasteter Straßen zurück. In der Folge wurde für die Landes- und Kreisstraßen für das Jahr 2010 das Zählergebnis neu auf Basis Verkehrsmonitoring berechnet und revidiert. Es dient zugleich auch als aktualisierte Basis für die Fortschreibung der Folgejahre 2011 bis 2014 mittels der Ergebnisse der automatischen Dauerzählstellen. Das Verkehrszählungsjahr 2015 wiederum bildet bis zum Vorliegen einer neuen Straßenverkehrszählung die Grundlage für die zukünftigen Fortschreibungen ab dem Jahr 2016.

Die Ermittlung der Innerortsfahrleistungen basiert auf mehreren Datenquellen. Für die Ortsdurchfahrten, das heißt die klassifizierten Straßen im Innerortsbereich, werden wie oben erläutert die Verkehrsstärken aus den ausführlichen Straßenverkehrszählungen abgeleitet. Die auf nicht klassifizierten Straßen im Innerortsbereich erbrachten Fahrleistungen werden für Stadt- und Landkreise getrennt ermittelt. Bei den Stadtkreisen wurde bereits für 1990 auf die für Belastungsgebiete (Katastergebiete) vorliegenden Untersuchungsergebnisse zurückgegriffen. Die Fortschreibung in den darauffolgenden Straßenverkehrszählungsjahren erfolgte auf der Grundlage einzelner aktueller Verkehrszählungen der Stadtkreise unter Berücksichtigung der Entwicklung auf den Ortsdurchfahrten laut Straßenverkehrszählung. Die Fahrleistungen auf nicht klassifizierten Gemeindestraßen der Landkreisgemeinden innerorts und außerorts werden durch eine Verteilungsrechnung ausgehend von Gesamtjahresfahrleistungen auf Landesebene errechnet. Die Landessumme der Jahresfahrleistungen auf nichtklassifizierten Straßen wird dafür auf der Grundlage spezifischer Gesamtjahresfahrleistungswerte für die verschiedenen Fahrzeugkategorien auf Bundesebene ermittelt.