Landwirtschaftlich genutzte Fläche
Zur landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) zählen alle Flächen, die als
- Ackerland (einschließlich Erwerbsgartenbau)
- Dauergrünland
- Haus- und Nutzgärten
- Obstanlagen
- Baumschulen
- Rebflächen
- Korbweiden-, Pappelanlagen und Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes
genutzt werden, einschließlich der stillgelegten sowie vorübergehend aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommenen Flächen. Dauerhaft aus der landwirtschaftlichen Produktion genommene Flächen, Waldflächen, Kurzumtriebsplantagen sowie Gebäude- und Hofflächen zählen nicht hinzu.