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Nettoäquivalenzeinkommen

Um den unterschiedlichen Bedarf von Privathaushalten je nach deren Zusammensetzung (Haushaltsgröße, Alter der Haushaltsmitglieder) zu berücksichtigen, wird vor der Verteilungsanalyse und der Berechnung von Armutsgefährdungsquoten die Äquivalenzgewichtung vorgenommen. Grundlage ist eine Gewichtungsskala, die festlegt, welches Bedarfsgewicht jedem einzelnen Haushaltsmitglied zuzuordnen ist. Nach europäischem Standard wird hierfür die modifizierte Skala der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) herangezogen, nach der der erste Erwachsene im Haushalt (Person mit dem höchsten Beitrag zum Haushaltsnettoeinkommen) das Gewicht 1,0 erhält, jede/r weitere Erwachsene und jede/r Jugendliche im Alter von 14 Jahren oder älter das Gewicht 0,5 sowie jedes Kind unter 14 Jahren das Gewicht 0,3. Für unterschiedliche Haushaltszusammensetzungen ergeben sich so verschiedene Gesamtgewichte. Das Haushaltsnettoeinkommen, dividiert durch das Gesamtgewicht für den Haushalt, ergibt das für alle Personen des Haushalts geltende Nettoäquivalenzeinkommen.