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Obstanlagen

Als Obstanlagen zählen die ertragsfähigen und noch nicht ertragsfähigen Anlagen von Obstbäumen und Beerensträuchern sowie Nüssen ohne Unterkultur oder mit Unterkultur, wenn Obst die Hauptnutzung darstellt.

Nicht zu den Obstanlagen rechnen reine Erdbeeranlagen, Obstanlagen auf Äckern, Wiesen und Weiden, bei denen die Hauptnutzung die landwirtschaftlichen Feldfrüchte oder der Futterertrag (Gras, Heu) bilden sowie der Obstbau in Haus- und Kleingärten für den Eigenbedarf der Gartenbesitzer.