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PM2,5-Staub

Als Feinststaub werden Stäube mit einer Korngröße von maximal 2,5 Mikrometer Durchmesser bezeichnet. Partikel unterhalb dieser Größe wirken besonders gesundheitsgefährdend, da sie bis in die Alveolen (Lungenbläschen) vordringen können.

Mit der im Juni 2008 in Kraft getretenen neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie werden erstmals EU-weit Immissionsgrenzwerte für PM2,5 festgelegt. Seit dem 01.01.2015 beträgt der Grenzwert 25 µg/m3 im Jahresmittel, und ab dem 1. Januar 2020 dürfen die PM2,5-Jahresmittelwerte den Wert von 20 µg/m3 nicht mehr überschreiten.