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Staatsangehörigkeit

Unter Staatsangehörigkeit wird die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem bestimmten Staat verstanden. Personen, die nach dem Grundgesetz (Artikel 116 Abs.1) den Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit gleichgestellt sind, werden als Deutsche nachgewiesen. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine ausländische Staatsangehörigkeit angeben, werden ebenfalls als Deutsche erfasst.