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Wiederbeschaffungspreise

Das Anlagevermögen wird zu Wiederbeschaffungspreisen und preisbereinigt als Kettenindex dargestellt. Beim Nachweis des Bruttoanlagevermögens zu Wiederbeschaffungspreisen wird der Betrag zugrunde gelegt, der hätte gezahlt werden müssen, wenn die Anlagen im Berichtsjahr neu beschafft worden wären; das Nettoanlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen stellt den Gegenwartswert dar. Soll die reale bzw. mengenmäßige Entwicklung des Anlagevermögens über mehrere Jahre vergleichbar dargestellt werden, so sind Einflüsse aus der Veränderung von Preisen möglichst vollständig auszuschalten. Das geschieht, indem die Anlagegüter unabhängig davon, wann sie angeschafft wurden, auch zu Wiederbeschaffungspreisen des Vorjahres bewertet werden. Durch Verkettung der auf dieser Grundlage berechneten Sequenz von Messzahlen können jeweils vergleichbare lange Zeitreihen ermittelt werden.