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Betriebe (Baugewerbe)

Als Betriebe gelten die örtlichen Betriebseinheiten des Baugewerbes. Dazu zählen Einbetriebsunternehmen des Baugewerbes und örtliche Einheiten (z.B. Hauptniederlassungen, Zweigniederlassungen und Filialen) mit Schwerpunkt im Baugewerbe, die zu Unternehmen des Baugewerbes, des übrigen Produzierenden Gewerbes oder von sonstigen Wirtschaftszweigen gehören, sofern sie Bauleistungen für den Markt erbringen. Außerdem gehören dazu Arbeitsgemeinschaften des Baugewerbes. Baustellen gelten nur dann als Betrieb, wenn sie ein eigenes Bau- oder Lohnbüro haben.

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