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Erwerbstätige (Mikrozensus)

Erwerbstätige im Mikrozensus sind Personen, die in der Berichtswoche mindestens eine Stunde einer auf Erwerb ausgerichteten Tätigkeit nachgegangen sind. Auch wer in der Berichtswoche nicht gearbeitet hat zählt zu den Erwerbstätigen, wenn die Erwerbsunterbrechung wegen Krankheit, Mutterschutz oder Altersteilzeit erfolgte oder es sich um Selbständige oder mithelfende Familienangehörige handelt. Abhängig Beschäftigte, die aus anderen Gründen in der Berichtswoche nicht gearbeitet haben, zählen nur dann zu den Erwerbstätigen, wenn die Erwerbsunterbrechung noch keine drei Monate andauert oder sie eine Entgeltfortzahlung von mindestens 50 % erhalten.

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