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Migrationshintergrund (Mikrozensus)

Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist. Zu den Personen mit Migrationshintergrund gehören im Einzelnen alle Ausländer, (Spät-)Aussiedler und Eingebürgerten. Ebenso gehören Personen dazu, die zwar mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren sind, bei denen aber mindestens ein Elternteil Ausländer, (Spät-)Aussiedler oder eingebürgert ist. Um den Migrationshintergrund von in Deutschland mit deutscher Staatsangehörigkeit Geborenen zu bestimmen, werden Informationen zu den Eltern verwendet. Erst seit 2017 liegen die Informationen auch für nicht im Haushalt lebende Eltern jährlich vor und ist damit der Migrationshintergrund im weiteren Sinn (i.w.S.) jährlich ermittelbar. Seit 2017 wird darum in Standardauswertungen der Migrationshintergrund im weiteren Sinne dargestellt.

Der Migrationshintergrund im engeren Sinn (i.e.S.) bedeutet, dass nur die Informationen über die Eltern verwendet wurden, die auch im gleichen Haushalt mit der befragten Person lebten. Diese Informationen lagen seit 2005 durchgängig vor und wurden bis einschließlich 2016 in Standardveröffentlichungen genutzt.

Der Migrationshintergrund im weiteren Sinne ist sachlich angemessener, da er für alle Personen gleich ermittelt wird, unabhängig davon ob die Eltern mit im Haushalt leben oder nicht. Die Zahl der Personen mit Migrationshintergrund im weiteren Sinn, d.h. bei denen sich der Migrationshintergrund nur aus Eigenschaften der nicht mit im Haushalt lebenden Eltern ergab, lag 2018 in Baden-Württemberg um 213 000 höher als die Zahl der Personen mit Migrationshintergrund im engeren Sinn. Vor 2017 liegt der Migrationshintergrund im weiteren Sinne nur im vierjährigem Turnus (2005, 2009 und 2013) vor.

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