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Haushalt (IKT)

Als Haushalt gilt jede Gesamtheit von Personen, die zusammenwohnen und wirtschaften und in der Regel ihren Lebensunterhalt gemeinsam finanzieren bzw. die Ausgaben für den Haushalt teilen. Zum Haushalt gehören auch die vorübergehend abwesenden Personen wie z.B. Berufspendler, Studierende, Auszubildende, Personen im Krankenhaus oder im Urlaub. Entscheid ist, dass die Abwesenheit nur vorübergehend ist und die Person mit ihrem ersten Wohnsitz an der Adresse des Haushalts gemeldet ist. Nicht zum Haushalt gehören Untermieter, Gäste und Hausangestellte.

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