Stuttgart,

Ergebnisse der Struktur- und Konjunkturstatistiken im Einzelhandel

Außerordentliche Korrektur

Zur Sicherstellung der Datenqualität im Binnenhandel werden regelmäßige Qualitätskontrollen durchgeführt. Die Umsätze der Strukturstatistik im Einzelhandel lagen seit Jahren stets über den Angaben von Statistiken, die ebenfalls Daten zum Einzelhandel liefern, jedoch andere Quellen nutzen (z.B. die Umsatzsteuerstatistik). Dies schien jedoch aufgrund der hoch repräsentativen Stichprobe der Strukturstatistik im Einzelhandel und der zum Teil deutlichen Unterschiede zwischen steuerbaren Umsätzen und Umsätzen aus Erhebung plausibel zu sein. Nachdem die Differenzen größer wurden und Rückfragen bei Unternehmen widersprüchliche Informationen zutage förderten, wurden intensive Untersuchungen eingeleitet.

In den letzten Monaten wurden daher neben den regulären Prüfschritten die Datenlieferungen von auskunftspflichtigen Unternehmen zusätzlichen und sehr intensiven Prüfungen unterzogen. Die Untersuchungen ergaben, dass einige auskunftspflichtige Unternehmen nicht nur die Daten für das eigene Unternehmen gemeldet hatten, sondern auch Daten für andere Unternehmen der Unternehmensgruppe mitgemeldet hatten. Durch diese Doppelmeldungen wurde eine Korrektur der Ergebnisse der Struktur- und Konjunkturstatistiken im Einzelhandel notwendig. Die Analysen ergaben außerdem, dass die Doppelmeldungen zum Teil bereits im Berichtsjahr 2007 begannen und von baden-württembergischen Unternehmen ausgingen. Aus diesem Grund sind die Ergebnisse für Baden-Württemberg von dem Fehler besonders betroffen. Datenkorrekturen wurden jedoch auch für die Ergebnisse des Bundes und der anderen Länder notwendig.

Für das Berichtsjahr 2015 wurden doppelte Datenlieferungen im Wirtschaftszweig 47.1 »Einzelhandel mit Waren verschiedener Art« in der Größenordnung von rund 37 Milliarden Euro Umsatz entdeckt, d.h., über 50 % des Umsatzes des Wirtschaftszweigs 47.1 und ca. ein Drittel des Umsatzes im Wirtschaftszweig 47 Einzelhandel. Durch die Korrektur der Daten wird der Umsatz im Einzelhandel in Baden-Württemberg für das Berichtsjahr 2015 von 113,5 Mrd. Euro auf 76,0 Mrd. Euro sinken.

Mit der Veröffentlichung der Konjunkturdaten für den Einzelhandel ab dem Berichtsmonat Januar 2018 im März 2018 wurden die Ergebnisse auf das neue Basisjahr 2015 umgestellt. Mit der Umstellung auf das neue Basisjahr 2015 wurden die Ergebnisse der monatlichen Konjunkturerhebung im Einzelhandel um die Doppelmeldungen von Unternehmen bereinigt. Bei den Ergebnissen der monatlichen Konjunkturerhebung im Einzelhandel mit Basisjahr 2015 handelt es sich also um korrigierte Ergebnisse, bei den Ergebnissen der monatlichen Konjunkturerhebung im Einzelhandel mit Basisjahr 2010 um nicht korrigierte Daten.

Bei der Strukturerhebung im Einzelhandel ist eine Korrektur der Ergebnisse für die Berichtsjahre 2009 bis 2015 vorgesehen. Die revidierten Ergebnisse sollen nach der derzeitigen Planung sukzessive im Laufe des Jahres 2018 bereitgestellt werden. Die Ergebnisse der Strukturerhebung im Einzelhandel für das Berichtsjahr 2016 wird keine Doppelmeldungen enthalten, da der Berichtskreis bereits vor dem Start der Erhebung korrigiert wurde. Die Ergebnisse der Strukturstatistik 2007 und 2008 können nicht mehr korrigiert werden, da das damalige Aufbereitungsverfahren nicht mehr verfügbar ist.

Die Gefahr solcher Doppelmeldungen und sonstiger fehlerhafter Meldungen durch Unternehmen besteht auch zukünftig. Die zuständigen Referentinnen und Referenten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben daher die Einführung zusätzlicher Maßnahmen und Prüfschritte zur Vermeidung von Doppelmeldungen beschlossen. So sind u.a. zusätzliche Prüfungen eines neuen Berichtskreises nach der jährlichen Stichprobenrotation und vor der Veröffentlichung von neuen Ergebnissen vorgesehen.