Hinweise zum Berichtskreis 50+ ab Januar 2007

Am 1. Januar 2007 trat Artikel 10 des »Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft« vom 22. August 2006 in Kraft, durch den das Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe geändert wird. In diesem Zusammenhang wird insbesondere die Abschneidegrenze beim Berichtskreis für die kurzfristigen Statistiken im Verarbeitenden Gewerbe (einschließlich Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden) heraufgesetzt.

Ab dem Berichtsmonat Januar 2007 werden nur noch Betriebe mit mindestens 50 tätigen Personen im Rahmen der Erhebung »Monatsbericht für Betriebe« befragt (bisher Betriebe von Unternehmen des Produzierenden Gewerbes mit im Allgemeinen mindestens 20 tätigen Personen). Zugleich wird der Berichtskreis der „Monatlichen Produktionserhebung“ auf den des „Monatsberichts für Betriebe“ abgestimmt. Mit der Anhebung der Abschneidegrenze wird eine deutliche Entlastung insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen von statistischen Berichtspflichten erreicht. Der damit verbundene Informationsverlust für die Datennutzer hält sich im Allgemeinen in vertretbaren Grenzen. In Baden-Württemberg konnten mit dieser Maßnahme fast die Hälfte der bisher berichtspflichtigen Betriebe aus der monatlichen Berichterstattung entlassen werden. Dieser erheblich reduzierte neue monatliche Berichtskreis (sogenannter Berichtskreis 50+) repräsentiert jedoch noch je nach Merkmal 90 Prozent und mehr des bisherigen Berichtskreises 20+ und stellt für Zwecke einer kurzfristigen (unterjährigen) Konjunkturanalyse auf Landesebene weiterhin aussagekräftige Ergebnisse bereit. Mehr oder weniger deutliche Einschränkungen im Repräsentationsgrad treten vor allem in vorwiegend kleinbetrieblich strukturierten Wirtschaftszweigen auf. Als Datengrundlage für Analysen zur kurzfristigen (unterjährigen) Betrachtung der sektoralen und regionalen Wirtschaftstruktur eignet sich der „Monatsbericht für Betriebe“ nach der Anhebung der Abschneidegrenze nur noch eingeschränkt. Für den neuen Berichtskreis 50+ sind Monatsergebnisse für den Zeitraum 2000–2006 für die Kernmerkmale des „Monatsberichts für Betriebe“ auf der Grundlage von Rückrechnungen aus dem Orginalerhebungsmaterial des bisherigen Berichtskreises 20+ verfügbar.

Die unterhalb der neuen Abschneidegrenze liegenden und aus der monatlichen Berichtspflicht zur Produktionserhebung und dem Monatsbericht entlassenen Betriebe des Berichtskreises 20+ werden ab dem Berichtsjahr 2007 nur noch vierteljährlich zur Produktion und jährlich zu den Investitionen sowie in einem neu eingeführten „Jahresbericht für Betriebe“ mit einem eingeschränkten Merkmalskatalog nach den tätigen Personen, dem Entgelt sowie dem Umsatz befragt. Über die Zusammenführung der Daten aus dem „Monatsbericht für Betriebe“ und dem „Jahresbericht für Betriebe“ wird sichergestellt, dass die für die regionale und sektorale Strukturberichterstattung erforderlichen Informationen weit gehend im bisherigen Umfang und bisheriger Qualität zumindest jährlich zur Verfügung stehen. Die Durchführung der Erhebung „Jahresbericht für Betriebe“ erfolgt im ersten auf das jeweilige Berichtsjahr folgenden Quartal.

Seit Berichtsmonat Januar 2009 werden die Statistiken des Verarbeitenden Gewerbes (einschließlich Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden) nach der europaweit eingeführten »Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ2008)« erhoben.