Begriffsdefinitionen

Die Gesamtrechnung für den Wirtschaftsbereich Landwirtschaft (ohne Forstwirtschaft und Fischerei) ist nach den Regeln des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 aufgestellt. Der Wirtschaftsbereich Landwirtschaft gilt als Zusammenfassung aller örtlichen fachlichen Einheiten (landwirtschaftliche Betriebe), die folgende Tätigkeiten ausüben: Pflanzenbau, Tierhaltung, gemischte Landwirtschaft, landwirtschaftliche Dienstleistungen, gewerbliche Jagd.

Ebenfalls Bestandteil der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR) sind nach dem ESVG nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Unternehmen, die buchmäßig nicht getrennt erfasst werden können, wie z.B. Landschaftspflege oder Urlaub auf dem Bauernhof. Die landwirtschaftliche Produktion von Haushalten sowie die Tierhaltung von Nichtlandwirten sind dagegen nicht Bestandteil der LGR.

Im Produktionswert der Landwirtschaft sind neben Verkäufen pflanzlicher und tierischer Produkte an andere Wirtschaftsbereiche und an andere landwirtschaftliche Einheiten auch der betriebliche Eigenverbrauch, die Vorratsveränderungen, die selbst erstellten Anlagen (Vieh) sowie die auf der landwirtschaftlichen Erzeugerstufe erbrachten Dienstleistungen (z. B. Neuanpflanzungen von Dauerkulturen) enthalten. Nach den Bestimmungen des ESVG beinhaltet der Produktionswert auch den innerbetrieblichen Verbrauch von Futtermitteln (Futtergetreide, Silage, Heu) in landwirtschaftlichen Betrieben. Ebenfalls erfasst werden landwirtschaftliche Lohnarbeiten (auch von gewerblichen Lohnunternehmen durchgeführt) sowie nichttrennbare nichtlandwirtschaftliche Nebentätigkeiten (z. B. Ferien auf dem Bauernhof).

Aus der mit durchschnittlichen Erzeugerpreisen ohne Mehrwertsteuer bewerteten Produktion – differenziert nach einzelnen Erzeugnissen – ergibt sich der Produktionswert zu Erzeugerpreisen. Im Produktionswert zu Herstellungspreisen sind darüber hinaus die Gütersubventionen abzüglich der Gütersteuern berücksichtigt. Bis 2004 zählten hierzu vor allem die Flächenzahlungen für Ackerkulturen und Tierprämien. Ab 2005 wurden diese EU‑Zahlungen von der Produktion entkoppelt und als einzelbetriebliche Prämien ausbezahlt. Nach den Regeln des ESVG werden diese Betriebsprämien in der LGR als sonstige Subventionen verbucht. Der Produktionswert zu Herstellungspreisen fällt daher 2005 deutlich niedriger aus als in den Jahren zuvor.

In den Vorleistungen sind der ertragssteigernde Aufwand (Futtermittel, Handelsdünger, Pflanzenschutzmittel, Saat- und Pflanzgut), die Aufwendungen für die Unterhaltung der Wirtschaftsgebäude und des Inventars, die Ausgaben für Energie, für Tierarzt und Medikamente sowie für andere Güter und Dienstleistungen zusammengefasst. Analog zum Produktionswert werden hier auch der innerbetriebliche Verbrauch an Futtermitteln und die in Anspruch genommenen landwirtschaftlichen Dienstleistungen berücksichtigt.

Die Bruttowertschöpfung (BWS) ist ein Maß für die in einer Region erbrachte wirtschaftliche Leistung. Die BWS der Landwirtschaft ergibt sich als Differenz von Produktionswert (Wert aller produzierter Waren und Dienstleistungen) und Vorleistungen. Die Bewertung der BWS erfolgt zu Herstellungspreisen. Da die BWS nur die produktspezifischen Subventionen berücksichtigt, ergibt sich durch die »Entkoppelung« dieser Zahlungen von der Produktion ab 2005 ein Bruch in der Zeitreihe.

Zeichenerklärung

nichts vorhanden (genau Null) bzw. keine Veränderung eingetreten.
0
Zahl ungleich Null, jedoch kleiner als die Hälfte von 1 in der letzten ausgewiesenen Stelle.
·
Zahl unbekannt oder geheim zu halten.
x
Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll.
Angabe fällt später an.

letzte Änderung: 2020-05-11T09:50 – © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg