:: 56/2019

Pressemitteilung 56/2019

Existenzgründungen 2018: Leicht unter Vorjahresniveau

Baden-Württemberg: Zahl der Betriebsschließungen um gut 1 % höher als 2017

Im Jahr 2018 wurden in Baden-Württemberg etwa 66 100 Gewerbebetriebe neu gegründet. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes lag die Zahl der Neugründungen insgesamt um 0,3 % unter dem Vorjahreswert. Damit ist das Gründungsgeschehen das 5. Jahr in Folge rückläufig. Die Anzahl der Betriebsgründungen, die auf Grund der Rechtsform und der Absicht, Beschäftigte einzustellen eine wirtschaftliche Substanz vermuten lassen, erreichten mit knapp 14 200 Anmeldungen gleichfalls nicht das Vorjahresniveau (–0,8 %). Bei den Kleinbetrieben reduzierte sich die Zahl der Neugründungen im Vergleich zu 2017 noch stärker (–4,2 %) auf rund 16 200. Bei den übrigen gut 35 700 Neugründungen handelte es sich um Nebenerwerbsbetriebe. Deren Zahl erhöhte sich um 1,8 % gegenüber dem Vorjahr.

Der rückläufigen Zahl der Neugründungen steht ein Anstieg bei den Gewerbeabmeldungen gegenüber (+1,1 %). Vollständig aufgegeben wurden im Jahr 2018 insgesamt ca. 61 800 Betriebe in Baden-Württemberg. Im Vergleich zum Vorjahr waren dies 1,4 % mehr. Bei den Betrieben mit vermutlich größerer wirtschaftlicher Bedeutung erhöhte sich die Zahl der angezeigten Schließungen sogar um 2,6 % auf gut 11 000. Besonders hoch mit fast 26 800 fiel die Zahl der Abmeldungen von Nebenerwerbsbetrieben aus (+4,2 %). Gegenläufig hierzu verlief die Entwicklung der Betriebsschließungen bei Kleinbetrieben. Hier kam es zu 24 000 Aufgaben, was einem Rückgang von 2,1 % entspricht.

Innerhalb Baden-Württembergs bestehen deutliche regionale Unterschiede in der Gründungstätigkeit. Eine überdurchschnittliche Gründungsintensität mit 20 und mehr Betriebsgründungen je 10 000 Einwohner wiesen die Stadtkreise Baden-Baden (24), Ulm (21), Mannheim (21) und Heilbronn (20) auf. Mit Ausnahme von Freiburg (11) und Pforzheim (11) lagen auch die übrigen Stadtkreise über dem Landeswert von 13 Betriebsgründungen je 10 000 Einwohner. Diese regionale Verteilung des Gründungsverhaltens setzte sich aus dem Vorjahr fort. In den Landkreisen ist die Gründungsintensität überwiegend etwas niedriger als in den Stadtkreisen. Lediglich in acht Landkreisen wird der Landeswert überschritten. So kommen die Landkreise Konstanz, Esslingen, Ludwigsburg, Rottweil, Göppingen und Reutlingen sowie der Rems-Murr-Kreis und der Bodenseekreis auf 14 Betriebsgründungen je 10 000 Einwohner. Die Gründungsintensität der übrigen Landkreise lag 2018 zwischen 8 und 13 Betriebsgründungen je 10 000 Einwohner.

Tabelle 1
Gewerbeanzeigen in Baden-Württemberg 2017 und 2018
Gewerbeanzeigen20172018Veränderung zum Vorjahr
Anzahl%

1) Bis 2016: Ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe sowie Freie Berufe; ab 2017: Ohne Reisegewerbe und Freie Berufe.

2) Als Betriebsgründungen mit vermutlich größerer wirtschaftlicher Substanz gelten alle Gründungen von Haupt- und Zweigniederlassungen/ unselbständigen Zweigstellen, die von einer juristischen Person, Personengesellschaft oder einer natürlichen Person angezeigt werden. Bei der Gründung einer Hauptniederlassung durch eine natürliche Person gilt die weitere Voraussetzung, dass ein Handelsregister- oder Handwerksrolleneintrag besteht oder mindestens eine Person beschäftigt wird. Das Gewerbe darf nicht im Nebenerwerb betrieben werden. Für Betriebsaufgaben gilt dies entsprechend.

Datenquelle: Gewerbeanzeigenstatistik.

Gewerbeanmeldungen insgesamt1)86.32286.040−0,3
davon
Neugründungen66.31666.139−0,3
davon
Betriebsgründung mit wirtschaftlicher Substanz2)14.27714.163−0,8
Sonstige Neugründung52.03951.976−0,1
davon
Kleinbetriebe16.95116.242−4,2
Nebenerwerbsbetriebe35.08835.734+1,8
Umwandlungen512668+30,5
Zuzüge11.46011.272−1,6
Übernahmen8.0347.961−0,9
darunter
wegen Erbfolge, Kauf oder Pachtung5.2685.289+0,4
Gewerbeabmeldungen insgesamt1)80.79981.725+1,1
darunter
Vollständige Aufgaben60.94161.771+1,4
davon
Betriebsaufgabe mit wirtschaftlicher Substanz2)10.74611.022+2,6
Sonstige Stillegung50.19550.749+1,1
davon
Kleinbetriebe24.50923.997−2,1
Nebenerwerbsbetriebe25.68626.752+4,2
Umwandlungen721858+19,0
Fortzüge11.80311.793−0,1
Übergaben7.3347.303−0,4
darunter
wegen Erbfolge, Verkauf oder Verpachtung3.7863.969+4,8
Schaubild 1: Gewerbeanmeldungen in Baden-Württemberg seit 2008
Schaubild 1: Gewerbeanmeldungen in Baden-Württemberg seit 2008
Tabelle 2
Gewerbeanmeldungen in Baden-Württemberg seit 2008
JahrNeugründungen1)
InsgesamtDarunterIndex
Betriebsgründungen mit wirtschaftlicher Substanz2)insgesamtBetriebsgründungen
mit wirtschaftlicher Substanz2)
Anzahl 2008=100

1) Bis 2016: Ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe sowie Freie Berufe; ab 2017: Ohne Reisegewerbe und Freie Berufe.

2) Als Betriebsgründungen mit vermutlich größerer wirtschaftlicher Substanz gelten alle Gründungen von Haupt- und Zweigniederlassungen/ unselbständigen Zweigstellen, die von einer juristischen Person, Personengesellschaft oder einer natürlichen Person angezeigt werden. Bei der Gründung einer Hauptniederlassung durch eine natürliche Person gilt die weitere Voraussetzung, dass ein Handelsregister- oder Handwerksrolleneintrag besteht oder mindestens eine Person beschäftigt wird. Das Gewerbe darf nicht im Nebenerwerb betrieben werden. Für Betriebsaufgaben gilt dies entsprechend.

Datenquelle: Gewerbeanzeigenstatistik.

200882.33116.578100100
200985.89016.659104,3100,5
201086.94316.731105,6100,9
201181.28816.41598,799,0
201274.03515.24689,992,0
201374.90115.35791,092,6
201470.76914.92486,090,0
201569.86915.46684,993,3
201667.62514.69782,188,7
201766.31614.27780,586,1
201866.13914.16380,385,4
Schaubild 2: Gründungsintensitiät in Baden-Württemberg 2018 nach Stadt- und Landkreisen
Schaubild 2: Gründungsintensitiät in Baden-Württemberg 2018 nach Stadt- und Landkreisen
Tabelle 3
Gründungsintensität in Baden-Württemberg 2018 nach Stadt- und Landkreisen
Stadtkreis (SKR),
Landkreis (LKR)
Land
Betriebsgründungen
mit wirtschaftlicher Substanz1)
Anzahlje 10.000 EW2)

1) Ohne Reisegewerbe und ohne Freie Berufe.

Als Betriebsgründungen mit vermutlich größerer wirtschaftlicher Substanz gelten alle Gründungen von Haupt- und Zweigniederlassungen/ unselbständigen Zweigstellen, die von einer juristischen Person, Personengesellschaft oder einer natürlichen Person angezeigt werden. Bei der Gründung einer Hauptniederlassung durch eine natürliche Person gilt die weitere Voraussetzung, dass ein Handelsregister- oder Handwerksrolleneintrag besteht oder mindestens eine Person beschäftigt wird. Das Gewerbe darf nicht im Nebenerwerb betrieben werden.

2) Bevölkerung am 31. Dezember 2017 auf Basis Zensus 2011.

Datenquelle: Gewerbeanzeigenstatistik.

Baden-Baden (SKR)13424
Ulm (SKR)26221
Mannheim (SKR)63321
Heilbronn (SKR)25020
Heidelberg (SKR)29318
Stuttgart (SKR)96715
Konstanz (LKR)40614
Esslingen (LKR) 75614
Ludwigsburg (LKR) 76814
Karlsruhe (SKR)43814
Rems-Murr-Kreis (LKR) 59414
Rottweil (LKR)19114
Göppingen (LKR) 35014
Bodenseekreis (LKR)29314
Reutlingen (LKR)39014
Heilbronn (LKR)45113
Tuttlingen (LKR)18013
Böblingen (LKR)49713
Breisgau Hochschwarzwald (LKR)32512
Waldshut (LKR)20512
Schwäbisch Hall (LKR)23212
Ortenaukreis (LKR)50512
Zollernalbkreis (LKR)22312
Hohenlohekreis (LKR)13212
Ravensburg (LKR)33212
Rhein-Neckar-Kreis (LKR)63812
Karlsruhe (LKR)50411
Ostalbkreis (LKR)35511
Main-Tauber-Kreis (LKR)15011
Pforzheim (SKR)13911
Schwarzwald-Baar-Kreis (LKR)23511
Lörrach (LKR)24711
Enzkreis (LKR)21411
Emmendingen (LKR)17611
Freiburg im Breisgau (SKR)24311
Alb-Donau-Kreis (LKR)20210
Calw (LKR)16010
Tübingen (LKR)22110
Rastatt (LKR)22310
Biberach (LKR)19010
Freudenstadt (LKR)1119
Heidenheim (LKR)1249
Sigmaringen (LKR)1169
Neckar-Odenwald-Kreis (LKR)1088
Baden-Württemberg14.16313